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====Oberlandesgerichte====
 
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurti.pdf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.1998], 20 W 224/98 (zur Frage, ob die Einwilligung des Betreuers bei Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf)  
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurti.pdf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.1998], 20 W 224/98; NJW 1998, 2747 = NJW 1998, 2749 = MDR 1998, 1482 = MDR 1998, 1483 = FamRZ 1998, 1137  (zur Frage, ob die Einwilligung des Betreuers bei Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf)  
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgkarlsruhe.pdf OLG Karlsruhe (19. Zivilsenat), Beschluss vom 29.10.2001],  19 Wx 21/01 (die Einwilligung des Betreuers eines nicht mehr entscheidungsfähigen volljährigen Betroffenen, der sich seit mehreren Jahren im Wachkoma befindet und dessen mutmaßlicher Wille feststellbar ist, in den Abbruch der künstlichen Ernährung mittels PEG-Sonde bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts analog BGB § 1904 Abs 1)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgkarlsruhe.pdf OLG Karlsruhe (19. Zivilsenat), Beschluss vom 29.10.2001],  19 Wx 21/01, NJW 2002, 685 = FamRZ 2002, 488 = FGPrax 2002, 26: (die Einwilligung des Betreuers eines nicht mehr entscheidungsfähigen volljährigen Betroffenen, der sich seit mehreren Jahren im Wachkoma befindet und dessen mutmaßlicher Wille feststellbar ist, in den Abbruch der künstlichen Ernährung mittels [[PEG-Sonde]] bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts analog BGB § 1904 Abs 1)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurtii.pdf  OLG Frankfurt am Main (20. Zivilsenat), Beschluss vom 20.11.2001], 20 W 419/01 (bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen bedarf die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung des BGB § 1904 der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurtii.pdf  OLG Frankfurt am Main (20. Zivilsenat), Beschluss vom 20.11.2001], 20 W 419/01; NJW 2002, 689 = MDR 2002, 218 = FamRZ 2002, 575 = FGPrax 2002, 31 (bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen bedarf die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung des BGB § 1904 der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgduesseldorf.pdf OLG Düsseldorf (25. Zivilsenat), Beschluss vom 27.03.2001], 25 Wx 128/00 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung kommt, wenn überhaupt, in Betracht, wenn der Wille des nicht bewusstlosen Betroffenen eindeutig feststellbar ist)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgduesseldorf.pdf OLG Düsseldorf (25. Zivilsenat), Beschluss vom 27.03.2001], 25 Wx 128/00; NJW 2001, 2807 = MDR 2001, 940 = FamRZ 2001, 1557 = FGPrax 2001, 155 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung kommt, wenn überhaupt, in Betracht, wenn der Wille des nicht bewusstlosen Betroffenen eindeutig feststellbar ist)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_muenchen_2003.pdf OLG München, Urteil vom 13.02.2003], 3 U 5090/02 (Kein Anspruch auf Mitwirkung an einer gewünschten Sterbehilfe)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_muenchen_2003.pdf OLG München, Urteil vom 13.02.2003], 3 U 5090/02 (Kein Anspruch auf Mitwirkung an einer gewünschten Sterbehilfe)
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgschleswig.pdf OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2002], 2 W 168/02 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Einstellung der Ernährung mittels einer Magensonde kann bei einem nicht mehr einwilligungsfähigen Betreuten mangels gesetzlicher Grundlage nicht erteilt werden. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der genannten Gerichte und eines Teils der einschlägigen Literatur § 1904 Abs. 1 BGB nicht analog anwendbar.
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgschleswig.pdf OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2002], 2 W 168/02 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Einstellung der Ernährung mittels einer Magensonde kann bei einem nicht mehr einwilligungsfähigen Betreuten mangels gesetzlicher Grundlage nicht erteilt werden. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der genannten Gerichte und eines Teils der einschlägigen Literatur § 1904 Abs. 1 BGB nicht analog anwendbar.
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# Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
 
# Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
 
# Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer [[PEG-Sonde]] darf nicht verhindert werden.
 
# Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer [[PEG-Sonde]] darf nicht verhindert werden.
      
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