Sterbehilfedokumente: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurti.pdf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.1998], 20 W 224/98 (zur Frage, ob die Einwilligung des Betreuers bei Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf)  
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurti.pdf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.1998], 20 W 224/98; NJW 1998, 2747 = NJW 1998, 2749 = MDR 1998, 1482 = MDR 1998, 1483 = FamRZ 1998, 1137  (zur Frage, ob die Einwilligung des Betreuers bei Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf)  
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgkarlsruhe.pdf OLG Karlsruhe (19. Zivilsenat), Beschluss vom 29.10.2001],  19 Wx 21/01 (die Einwilligung des Betreuers eines nicht mehr entscheidungsfähigen volljährigen Betroffenen, der sich seit mehreren Jahren im Wachkoma befindet und dessen mutmaßlicher Wille feststellbar ist, in den Abbruch der künstlichen Ernährung mittels PEG-Sonde bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts analog BGB § 1904 Abs 1)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgkarlsruhe.pdf OLG Karlsruhe (19. Zivilsenat), Beschluss vom 29.10.2001],  19 Wx 21/01, NJW 2002, 685 = FamRZ 2002, 488 = FGPrax 2002, 26: (die Einwilligung des Betreuers eines nicht mehr entscheidungsfähigen volljährigen Betroffenen, der sich seit mehreren Jahren im Wachkoma befindet und dessen mutmaßlicher Wille feststellbar ist, in den Abbruch der künstlichen Ernährung mittels [[PEG-Sonde]] bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts analog BGB § 1904 Abs 1)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurtii.pdf  OLG Frankfurt am Main (20. Zivilsenat), Beschluss vom 20.11.2001], 20 W 419/01 (bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen bedarf die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung des BGB § 1904 der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurtii.pdf  OLG Frankfurt am Main (20. Zivilsenat), Beschluss vom 20.11.2001], 20 W 419/01; NJW 2002, 689 = MDR 2002, 218 = FamRZ 2002, 575 = FGPrax 2002, 31 (bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen bedarf die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung des BGB § 1904 der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgduesseldorf.pdf OLG Düsseldorf (25. Zivilsenat), Beschluss vom 27.03.2001], 25 Wx 128/00 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung kommt, wenn überhaupt, in Betracht, wenn der Wille des nicht bewusstlosen Betroffenen eindeutig feststellbar ist)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgduesseldorf.pdf OLG Düsseldorf (25. Zivilsenat), Beschluss vom 27.03.2001], 25 Wx 128/00; NJW 2001, 2807 = MDR 2001, 940 = FamRZ 2001, 1557 = FGPrax 2001, 155 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung kommt, wenn überhaupt, in Betracht, wenn der Wille des nicht bewusstlosen Betroffenen eindeutig feststellbar ist)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_muenchen_2003.pdf OLG München, Urteil vom 13.02.2003], 3 U 5090/02 (Kein Anspruch auf Mitwirkung an einer gewünschten Sterbehilfe)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_muenchen_2003.pdf OLG München, Urteil vom 13.02.2003], 3 U 5090/02 (Kein Anspruch auf Mitwirkung an einer gewünschten Sterbehilfe)
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgschleswig.pdf OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2002], 2 W 168/02 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Einstellung der Ernährung mittels einer Magensonde kann bei einem nicht mehr einwilligungsfähigen Betreuten mangels gesetzlicher Grundlage nicht erteilt werden. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der genannten Gerichte und eines Teils der einschlägigen Literatur § 1904 Abs. 1 BGB nicht analog anwendbar.
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgschleswig.pdf OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2002], 2 W 168/02 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Einstellung der Ernährung mittels einer Magensonde kann bei einem nicht mehr einwilligungsfähigen Betreuten mangels gesetzlicher Grundlage nicht erteilt werden. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der genannten Gerichte und eines Teils der einschlägigen Literatur § 1904 Abs. 1 BGB nicht analog anwendbar.
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# Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
 
# Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
 
# Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer [[PEG-Sonde]] darf nicht verhindert werden.
 
# Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer [[PEG-Sonde]] darf nicht verhindert werden.
 
  
 
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Version vom 11. August 2009, 14:56 Uhr

Bett.jpg

Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut

Bundesverfassungsgericht

Betreuungsrechtliche Entscheidungen

Bundesgerichtshof

Oberlandesgerichte

Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine Verfahrenspfleger bestellt werden.

PEG-Sonde.gif
  1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
  2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
  1. Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
  2. Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf nicht verhindert werden.

Landgerichte

  1. Der Abbruch der künstlichen Ernährung ist vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen, wenn dies dem Willen des Betroffenen entspricht.
  2. Es ist weder erforderlich, dass der Betroffene seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat noch dass er seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten kundgetan hat. Es reicht vielmehr aus, wenn der ausdrücklich erklärte oder der mutmaßliche Wille des Betroffenen festgestellt wird, nämlich im Falle eines irreversibel tödlichen Krankheitsverlaufs nicht lebensverlängernd behandelt zu werden.
  • LG Bielefeld , Beschluss vom 12.05.2006, 25 T 89/06, MedR 2006, 648 (LS)
  1. Die Erklärung des Betreuers, eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung zu verweigern, bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
  2. Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu einer solchen Entscheidung setzt voraus, dass feststeht, dass zum einen die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen (unumkehrbaren) und tödlichen Verlauf genommen hat und zum anderen die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspricht. Ein tödlicher Verlauf liegt erst bei unmittelbarer Todesnähe vor und wenn der Sterbevorgang unmittelbar eingesetzt hat. Wenn eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen hat, nicht zu gewinnen ist, ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu verweigern.
  • LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006, 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
  • Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007; 4 T 344/07, BtMan 2009, 36 (LS) = RDG 2008, 155:

Kann aufgrund einer in einer Patientenverfügung hinreichend konkreten Weise auf einen entsprechenden Willen der Betroffenen geschlossenen werden, so ist der Betreuerin die Beendigung der Versorgung der Betreuten durch eine PEG-Sonde zu genehmigen.

  1. Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
  2. Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
  • LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, 4 T 319/07: Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.

Amtsgerichte (Vormundschaftsgerichte)

Strafrechtliche Entscheidungen

Sonstige Gerichte


Weitere Dokumente

Ausland

Patientenverfügungen

Berichte und Entwürfe

Hospize

Diverses

Linksammlungen

Weitere Literatur