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Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine [[Verfahrenspfleger]] bestellt werden.
 
Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine [[Verfahrenspfleger]] bestellt werden.
 
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*[http://www.biva.de/uploads/media/OLG_Ff-M_20w052-06lebensverlMass_Betreuerbestllung.pdf  OLG Frankfurt/Main], Beschluss] 20 W 52/06 vom 08.06.2006, NJW 2006, 3436: Die ablehnende Haltung eines Angehörigen als Betreuer zu lebensverlängernden Maßnahmen (hier [[PEG-Sonde]]) führt nicht notwendig zur Feststellung der Ungeeignetheit des Betreuers
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*[http://www.biva.de/uploads/media/OLG_Ff-M_20w052-06lebensverlMass_Betreuerbestllung.pdf  OLG Frankfurt/Main], Beschluss] 20 W 52/06 vom 08.06.2006, BtMan 2007, 104 (LS) = BtPrax 2007, 91 = FamRB 2007, 15 (LS) = FamRZ 2007. 584 (LS) = FPR 2007, 99 (LS) = NJW 2006, 3436 = OLGR 2006, 1074: Die ablehnende Haltung eines Angehörigen als Betreuer zu lebensverlängernden Maßnahmen (hier [[PEG-Sonde]]) führt nicht notwendig zur Feststellung der Ungeeignetheit des Betreuers
 
*OLG München, Beschluss vom 25.01.2007, 33 Wx 6/07, BtMan 2007, 100 = BtPrax 2007, 70 = DNotZ 2007, 625 = FamRZ 2007, 1128 = FGPrax 2007, 84 = MedR 2007, 425 = MittBayNot 2007, 324 = NJW 2007, 3506 = OLGR 2007, 163:  
 
*OLG München, Beschluss vom 25.01.2007, 33 Wx 6/07, BtMan 2007, 100 = BtPrax 2007, 70 = DNotZ 2007, 625 = FamRZ 2007, 1128 = FGPrax 2007, 84 = MedR 2007, 425 = MittBayNot 2007, 324 = NJW 2007, 3506 = OLGR 2007, 163:  
 
# Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
 
# Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
 
# Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der [[PEG-Sonde|Sondenernährung]]) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
 
# Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der [[PEG-Sonde|Sondenernährung]]) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
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*OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007, I-25 Wx 71/07, BtMan 2008, 100 (LS) = FamRZ 2008, 1283 = OLGR 2008, 561:
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# Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
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# Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer [[PEG-Sonde]] darf nicht verhindert werden.
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*[http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/aktuelle-rechtsprechung/betreueungrecht/zur_vormundschaftsgerichtlichen_genehmigung_des_abbruchs_der_kuenstlichen_ernaehrung.pdf LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006], 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
 
*[http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/aktuelle-rechtsprechung/betreueungrecht/zur_vormundschaftsgerichtlichen_genehmigung_des_abbruchs_der_kuenstlichen_ernaehrung.pdf LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006], 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
 
*Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
 
*Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07 und vorhergehender Beschluss des AG Siegen
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*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07,  BtMan 2009, 36 (LS) = RDG 2008, 155:
* [http://psychiatrie.de/data/pdf/98/08/00/RSP_LG_Kleve_4_T_6709.pdf LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009], Az. 4 T 319/07:  Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
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Kann aufgrund einer in einer Patientenverfügung hinreichend konkreten Weise auf einen entsprechenden Willen der Betroffenen geschlossenen werden, so ist der Betreuerin die Beendigung der Versorgung der Betreuten durch eine PEG-Sonde zu genehmigen.
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*LG Essen, Beschluss vom 29.11.2007, 7 T 385/07, ArztR 2009, 11 = BtMan 2008, 165 (LS) = BtPrax 2009, 43 = NJW 2008, 1170 = PflR 2008, 500 = ZfL 2008, 22
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# Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
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# Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
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* [http://psychiatrie.de/data/pdf/98/08/00/RSP_LG_Kleve_4_T_6709.pdf LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009], 4 T 319/07:  Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
  
 
====Amtsgerichte (Vormundschaftsgerichte)====
 
====Amtsgerichte (Vormundschaftsgerichte)====
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwaebisch-gmuend.pdf '''Amtsgericht Schwäbisch Gmünd''', Beschluss vom 20.01.2003], 2 XIV 95/02 (Antrag der Generalbevollmächtigten auf Genehmigung des Abbruchs der Ernährung der Betroffenen mittels Magensonde wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwaebisch-gmuend.pdf '''Amtsgericht Schwäbisch Gmünd''', Beschluss vom 20.01.2003], 2 XIV 95/02 (Antrag der Generalbevollmächtigten auf Genehmigung des Abbruchs der Ernährung der Betroffenen mittels Magensonde wird abgelehnt)
 
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge., Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
 
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge., Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
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*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710, BtMan 2008, 27 = GesR 2008, 247 = NotBZ 2008, 353 = PflR 2008, 183 = RNotZ 2008, 351 = ZFE 2009, 38: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
  
 
===Strafrechtliche Entscheidungen===
 
===Strafrechtliche Entscheidungen===

Version vom 11. August 2009, 14:52 Uhr

Bett.jpg

Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut

Bundesverfassungsgericht

Betreuungsrechtliche Entscheidungen

Bundesgerichtshof

Oberlandesgerichte

Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine Verfahrenspfleger bestellt werden.

PEG-Sonde.gif
  1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
  2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
  1. Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
  2. Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf nicht verhindert werden.


Landgerichte

  1. Der Abbruch der künstlichen Ernährung ist vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen, wenn dies dem Willen des Betroffenen entspricht.
  2. Es ist weder erforderlich, dass der Betroffene seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat noch dass er seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten kundgetan hat. Es reicht vielmehr aus, wenn der ausdrücklich erklärte oder der mutmaßliche Wille des Betroffenen festgestellt wird, nämlich im Falle eines irreversibel tödlichen Krankheitsverlaufs nicht lebensverlängernd behandelt zu werden.
  • LG Bielefeld , Beschluss vom 12.05.2006, 25 T 89/06, MedR 2006, 648 (LS)
  1. Die Erklärung des Betreuers, eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung zu verweigern, bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
  2. Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu einer solchen Entscheidung setzt voraus, dass feststeht, dass zum einen die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen (unumkehrbaren) und tödlichen Verlauf genommen hat und zum anderen die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspricht. Ein tödlicher Verlauf liegt erst bei unmittelbarer Todesnähe vor und wenn der Sterbevorgang unmittelbar eingesetzt hat. Wenn eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen hat, nicht zu gewinnen ist, ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu verweigern.
  • LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006, 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
  • Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007; 4 T 344/07, BtMan 2009, 36 (LS) = RDG 2008, 155:

Kann aufgrund einer in einer Patientenverfügung hinreichend konkreten Weise auf einen entsprechenden Willen der Betroffenen geschlossenen werden, so ist der Betreuerin die Beendigung der Versorgung der Betreuten durch eine PEG-Sonde zu genehmigen.

  1. Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
  2. Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
  • LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, 4 T 319/07: Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.

Amtsgerichte (Vormundschaftsgerichte)

Strafrechtliche Entscheidungen

Sonstige Gerichte


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Ausland

Patientenverfügungen

Berichte und Entwürfe

Hospize

Diverses

Linksammlungen

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