Sterbehilfedokumente: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agkoepenick.pdf '''Amtsgericht Köpenick''', Beschluss vom 10.09.1999], 52 XVII St 130 (Antrag der Bevollmächtigten auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung zur lebensbeendenden Maßnahme zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agkoepenick.pdf '''Amtsgericht Köpenick''', Beschluss vom 10.09.1999], 52 XVII St 130 (Antrag der Bevollmächtigten auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung zur lebensbeendenden Maßnahme zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aggreifswald.pdf '''Amtsgericht Greifswald''', Beschluss vom 27.03.2000], 8 XVII F243 (Antrag auf Abbruch der Ernährung der Betroffenen über die Magensonde, vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen, wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aggreifswald.pdf '''Amtsgericht Greifswald''', Beschluss vom 27.03.2000], 8 XVII F243 (Antrag auf Abbruch der Ernährung der Betroffenen über die Magensonde, vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen, wird abgelehnt)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwabach.pdf '''Amtsgericht Schwabach Zweigstelle Hilpoltstein''', Urteil vom 30.03.20009],  XVII 0052/95 (Das Unterlassen der Betreuerin, es zu veranlassen, daß bei der Betroffenen eine Magensonde gelegt wird, ist einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht zugänglich)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwabach.pdf '''Amtsgericht Schwabach Zweigstelle Hilpoltstein''', Beschluss vom 30.03.2000],  XVII 0052/95 (Das Unterlassen der Betreuerin, es zu veranlassen, daß bei der Betroffenen eine Magensonde gelegt wird, ist einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht zugänglich)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agravensburg.pdf '''Amtsgericht Ravensburg''', Beschluß vom 20.04.2000], XVII 32100 (Antrag auf Genehmigung der seitens des Betreuers angeregten Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen wird zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agravensburg.pdf '''Amtsgericht Ravensburg''', Beschluß vom 20.04.2000], XVII 32100 (Antrag auf Genehmigung der seitens des Betreuers angeregten Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen wird zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agoberhausenii.pdf '''Amtsgericht Oberhausen''', Beschluss vom 15.09.2000], 12 XVII 17/00 (Antrag des Betreuers auf Genehmigung des Ernährungs- und Behandlungsabbruchs wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agoberhausenii.pdf '''Amtsgericht Oberhausen''', Beschluss vom 15.09.2000], 12 XVII 17/00 (Antrag des Betreuers auf Genehmigung des Ernährungs- und Behandlungsabbruchs wird abgelehnt)

Version vom 11. August 2009, 14:43 Uhr

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Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut

Bundesverfassungsgericht

Betreuungsrechtliche Entscheidungen

Bundesgerichtshof

Oberlandesgerichte

Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine Verfahrenspfleger bestellt werden.

PEG-Sonde.gif
  1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
  2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“

Landgerichte

  • LG Augsburg, Beschluss vom 04.081999, 5 T 2780/99 (Antrag der Betreuerin auf Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung wird abgelehnt)
  • LG Duisburg, Beschluss vom 09.06.1999, 22 T 22/99 (die Einwilligung des Betreuers in einen Behandlungsabbruch unterliegt der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung analog § 1904 BGB)
  • LG Duisburg, Beschluss vom 09.11.1999, 22 T 231/99 (in Ausübung seiner Verpflichtung hat der Betreuer die Einwilligung in eine medizinische Maßnahme - hier die Anbringung einer Flüssigkeitsinfusion - dann zu erteilen, wenn der Betroffene selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist und die Maßnahme dem Wohl des Betroffenen entspricht)
  • LG Duisburg, Beschluss vom 18.10.2000, 22 T 24 8/00 (unabhängig davon, ob das Amtsgericht zu Recht die Genehmigungsfähigkeit des Ernährungs- und Behandlungsabbruchs verneint hat, liegen die für eine solche Maßnahme erforderlichen Voraussetzungen hier nicht vor)
  • LG Ellwangen, Beschluss vom 07.05.2003, 1 T 33/03 (Genehmigung zur Einstellung der künstlichen Ernährung)
  • LG Frankfurt/M., Beschluss vom 19.05.1998, 2-29 T 56/98 (für eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der Sondenernährung mit der Folge des Todeseintritts ist eine Rechtsgrundlage nicht gegeben. Auch eine analoge Anwendung des § 1904 BGB kommt nicht in Betracht)
  • LG Freiburg i.Br. (4. Zivilkammer), Beschluss vom 15.05.2001, 4 T 105/01 (die Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 20. März 2001, Az: 15 (14) XVII 404/96 - wird zurückgewiesen)
  • LG Karlsruhe, Urteil vom 30.08.1991, 10 O 291/91 (Kein Anspruch auf Anschließung an eine Beatmungsmaschine)
  • LG Lübeck, Beschluss vom 14. 12.2000, 7 T 615/99 (Beschwerde gegen den gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ahrensburg vom 08.11.1999 wird zurückgewiesen)
  • LG München, Beschluss vom 15.12.1998, Az: 13 T 478/99 (Zurückweisung des Antrags des Betreuers, seine Einwilligung, die Ernährung des Betroffenen einzustellen und die Flüssigkeitszufuhr auf ein Mindestmaß zu beschränken, vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen (§ 1904 BGB))
  • [1] Beschluss LG München I vom Februar 1999
  • LG Siegen (auf Antrag der Beteiligten wird die Einstellung der künstlichen Ernährung der Betroffenen genehmigt)
  • LG Stuttgart (19. ZiviIkammer), Beschluss vom 01.04.1999, 19 T 133199 (das Legen einer ist PEG-Sonde eine leidensverringernde Maßnahme, die der Betroffene durch ihre Patientenverfügung nicht ausgeschlossen hat)
  • LG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2001, 19 T 216/01 (Antrag auf Genehmigung der Verweigerung zur erneuten Legung einer PEG bei der Betroffenen wird zurückgewiesen)
  • Landgericht Traunstein, Beschluss vom 16.10.2002 – 3O 205/02, NJW-RR 2003, 221
  • [2] LG Waldshut-Tiengen vom 20.02.2006, 1 T 161/05
  • LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006, 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
  • Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007; 4 T 344/07 und vorhergehender Beschluss des AG Siegen
  • LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, Az. 4 T 319/07: Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.

Vormundschaftsgerichte

Strafrechtliche Entscheidungen

Sonstige Gerichte


Weitere Dokumente

Ausland

Patientenverfügungen

Berichte und Entwürfe

Hospize

Diverses

Linksammlungen

Weitere Literatur