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Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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===Bundesverfassungsgericht===
 
===Bundesverfassungsgericht===
  
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bverfgzeugenjehovas.pdf '''BVerfG''', Urteil vom 2. August 2001, Az: 1 BvR 618/93 (Bluttransfusionen bei Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas)]
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bverfgzeugenjehovas.pdf '''BVerfG''', Urteil vom 02.08.2001, Az: 1 BvR 618/93 (Bluttransfusionen bei Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas)]
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bverfg/bverfg_1451_01.pdf BVerfG]'''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bverfg/bverfg_1451_01.pdf , Beschluss vom 30. Januar 2002, Az: 2 BvR 1451/01 (zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Annahme, die in der Patientenverfügung aufgestellten Voraussetzungen für den Abbruch einer künstlichen Ernährung hätten nicht vorgelegen)<br />]
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* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bverfg/bverfg_1451_01.pdf BVerfG]'''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bverfg/bverfg_1451_01.pdf , Beschluss vom 30.01.2002, Az: 2 BvR 1451/01 (zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Annahme, die in der Patientenverfügung aufgestellten Voraussetzungen für den Abbruch einer künstlichen Ernährung hätten nicht vorgelegen)<br />]
  
 
===Betreuungsrechtliche Entscheidungen===
 
===Betreuungsrechtliche Entscheidungen===
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*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh.pdf BGH-Beschluss vom 13.09.1994 über die Anforderungen zur Zulässigkeit eines ärztlichen Behandlungsabbruchs nach mutmaßlichen Willen des Patienten für den Fall, dass die Erkrankung noch keinen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen hat], 1 StR 357/94; BGHSt 40, 257; NJW 1995, 204 =  MDR 1995, 80 = NStZ 1995, 80 = StV 1995, 408 (Ls.)
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh.pdf BGH-Beschluss vom 13.09.1994 über die Anforderungen zur Zulässigkeit eines ärztlichen Behandlungsabbruchs nach mutmaßlichen Willen des Patienten für den Fall, dass die Erkrankung noch keinen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen hat], 1 StR 357/94; BGHSt 40, 257; NJW 1995, 204 =  MDR 1995, 80 = NStZ 1995, 80 = StV 1995, 408 (Ls.)
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*'''BGH, Urteil vom 3. Juli 2019, 5 StR 393/18'''
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Die Garantenstellung des Arztes für das Leben seines Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet.
  
 
====Oberlandesgerichte====
 
====Oberlandesgerichte====
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurti.pdf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.1998], 20 W 224/98; BtPrax 1998, 186 = MedR 1998, 519 = NJW 1998, 2747 = NJW 1998, 2749 = MDR 1998, 1482 = MDR 1998, 1483 = FamRZ 1998, 1137  (zur Frage, ob die Einwilligung des Betreuers bei Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf)  
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurti.pdf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.1998], 20 W 224/98; BtPrax 1998, 186 = MedR 1998, 519 = NJW 1998, 2747 = NJW 1998, 2749 = MDR 1998, 1482 = MDR 1998, 1483 = FamRZ 1998, 1137  (zur Frage, ob die Einwilligung des Betreuers bei [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] des Betroffenen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf)  
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgkarlsruhe.pdf OLG Karlsruhe (19. Zivilsenat), Beschluss vom 29.10.2001], 19 Wx 21/01, PflR 2002, 162 = BtPrax 2002, 79 = OLGR 2002, 66 = Rpfleger 2002, 74 = Justiz 2002, 223 = NJW 2002, 685 = FamRZ 2002, 488 = FGPrax 2002, 26: (die Einwilligung des Betreuers eines nicht mehr entscheidungsfähigen volljährigen Betroffenen, der sich seit mehreren Jahren im Wachkoma befindet und dessen mutmaßlicher Wille feststellbar ist, in den Abbruch der künstlichen Ernährung mittels [[PEG-Sonde]] bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts analog BGB § 1904 Abs 1)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgkarlsruhe.pdf OLG Karlsruhe (19. Zivilsenat), Beschluss vom 29.10.2001], 19 Wx 21/01, PflR 2002, 162 = BtPrax 2002, 79 = OLGR 2002, 66 = Rpfleger 2002, 74 = Justiz 2002, 223 = NJW 2002, 685 = FamRZ 2002, 488 = FGPrax 2002, 26: (die Einwilligung des Betreuers eines nicht mehr entscheidungsfähigen volljährigen Betroffenen, der sich seit mehreren Jahren im Wachkoma befindet und dessen mutmaßlicher Wille feststellbar ist, in den Abbruch der künstlichen Ernährung mittels [[PEG-Sonde]] bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts analog BGB § 1904 Abs 1)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurtii.pdf  OLG Frankfurt am Main (20. Zivilsenat), Beschluss vom 20.11.2001], 20 W 419/01; OLGR 2002, 83 = FamRZ 2002, 575 = FGPrax 2002, 31 = Bt aktuell 4/2001, 16 = BtPrax 2002, 84  = NJW 2002, 689 = MDR 2002, 218 (bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen bedarf die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung des § 1904 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgfrankfurtii.pdf  OLG Frankfurt am Main (20. Zivilsenat), Beschluss vom 20.11.2001], 20 W 419/01; OLGR 2002, 83 = FamRZ 2002, 575 = FGPrax 2002, 31 = Bt aktuell 4/2001, 16 = BtPrax 2002, 84  = NJW 2002, 689 = MDR 2002, 218 (bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen bedarf die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung des § 1904 BGB der betreuungsgerichtlichen Genehmigung)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgduesseldorf.pdf OLG Düsseldorf (25. Zivilsenat), Beschluss vom 27.03.2001], 25 Wx 128/00; BtPrax 2001, 170 = Rpfleger 2001, 347 = NJW 2001, 2807 = MDR 2001, 940 = FamRZ 2001, 1557 = FGPrax 2001, 155 = PflR 2002, 429 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung kommt, wenn überhaupt, in Betracht, wenn der Wille des nicht bewusstlosen Betroffenen eindeutig feststellbar ist)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgduesseldorf.pdf OLG Düsseldorf (25. Zivilsenat), Beschluss vom 27.03.2001], 25 Wx 128/00; BtPrax 2001, 170 = Rpfleger 2001, 347 = NJW 2001, 2807 = MDR 2001, 940 = FamRZ 2001, 1557 = FGPrax 2001, 155 = PflR 2002, 429 (die betreuungsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung kommt, wenn überhaupt, in Betracht, wenn der Wille des nicht bewusstlosen Betroffenen eindeutig feststellbar ist)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_muenchen_2003.pdf OLG München, Urteil vom 13.02.2003], 3 U 5090/02, NJW 2003, 1743 = NJW 2005, 2416 = FamRZ 2003, 557 (Kein Anspruch auf Mitwirkung an einer gewünschten Sterbehilfe)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_muenchen_2003.pdf OLG München, Urteil vom 13.02.2003], 3 U 5090/02, NJW 2003, 1743 = NJW 2005, 2416 = FamRZ 2003, 557 (Kein Anspruch auf Mitwirkung an einer gewünschten Sterbehilfe)
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgschleswig.pdf OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2002], 2 W 168/02;  FamRZ 2003, 554 = FGPrax 2003, 78 = NJW-RR 2003, 435 = PflR 2003, 156 = OLGR 2003, 142 = SchlHA 2003, 119 (die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Einstellung der Ernährung mittels einer Magensonde kann bei einem nicht mehr einwilligungsfähigen Betreuten mangels gesetzlicher Grundlage nicht erteilt werden. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der genannten Gerichte und eines Teils der einschlägigen Literatur § 1904 Abs. 1 BGB nicht analog anwendbar.
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*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olgschleswig.pdf OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2002], 2 W 168/02;  FamRZ 2003, 554 = FGPrax 2003, 78 = NJW-RR 2003, 435 = PflR 2003, 156 = OLGR 2003, 142 = SchlHA 2003, 119 (die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Einstellung der Ernährung mittels einer Magensonde kann bei einem nicht mehr einwilligungsfähigen Betreuten mangels gesetzlicher Grundlage nicht erteilt werden. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der genannten Gerichte und eines Teils der einschlägigen Literatur § 1904 Abs. 1 BGB nicht analog anwendbar.
 
*[http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=5e65cea120d272c59207cab8e9f68089&nr=3983&pos=8&anz=14 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2004], 11 Wx 13/04, NJW 2004, 1882 = Betreuung Aktuell 2/2004, 37 = FamRZ 2004, 1319 = FGPrax 2004, 228 = BtPrax 2004, 202  = OLGR 2004, 399 = ZErb 2004, 292 = FamRB 2005, 14 = BtMan 2005, 50 = NotBZ 2004, 441 =PflR 2005, 130 = DNotI-Report 2004, 193 = ArztR 2005, 108 = ZfL 2004, 83:  
 
*[http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=5e65cea120d272c59207cab8e9f68089&nr=3983&pos=8&anz=14 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2004], 11 Wx 13/04, NJW 2004, 1882 = Betreuung Aktuell 2/2004, 37 = FamRZ 2004, 1319 = FGPrax 2004, 228 = BtPrax 2004, 202  = OLGR 2004, 399 = ZErb 2004, 292 = FamRB 2005, 14 = BtMan 2005, 50 = NotBZ 2004, 441 =PflR 2005, 130 = DNotI-Report 2004, 193 = ArztR 2005, 108 = ZfL 2004, 83:  
Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine [[Verfahrenspfleger]] bestellt werden.
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Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die betreuungsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine [[Verfahrenspfleger]] bestellt werden.
 
[[Bild:PEG-Sonde.gif|160px|right]]
 
[[Bild:PEG-Sonde.gif|160px|right]]
 
*[http://www.biva.de/uploads/media/OLG_Ff-M_20w052-06lebensverlMass_Betreuerbestllung.pdf  OLG Frankfurt/Main], Beschluss] 20 W 52/06 vom 08.06.2006, BtMan 2007, 104 (LS) = BtPrax 2007, 91 = FamRB 2007, 15 (LS) = FamRZ 2007, 584 (LS) = FPR 2007, 99 (LS) = NJW 2006, 3436 = OLGR 2006, 1074: Die ablehnende Haltung eines Angehörigen als Betreuer zu lebensverlängernden Maßnahmen (hier [[PEG-Sonde]]) führt nicht notwendig zur Feststellung der Ungeeignetheit des Betreuers
 
*[http://www.biva.de/uploads/media/OLG_Ff-M_20w052-06lebensverlMass_Betreuerbestllung.pdf  OLG Frankfurt/Main], Beschluss] 20 W 52/06 vom 08.06.2006, BtMan 2007, 104 (LS) = BtPrax 2007, 91 = FamRB 2007, 15 (LS) = FamRZ 2007, 584 (LS) = FPR 2007, 99 (LS) = NJW 2006, 3436 = OLGR 2006, 1074: Die ablehnende Haltung eines Angehörigen als Betreuer zu lebensverlängernden Maßnahmen (hier [[PEG-Sonde]]) führt nicht notwendig zur Feststellung der Ungeeignetheit des Betreuers
 
*OLG München, Beschluss vom 25.01.2007, 33 Wx 6/07, BtMan 2007, 100 = BtPrax 2007, 70 = DNotZ 2007, 625 = FamRZ 2007, 1128 = FGPrax 2007, 84 = MedR 2007, 425 = MittBayNot 2007, 324 = NJW 2007, 3506 = OLGR 2007, 163:  
 
*OLG München, Beschluss vom 25.01.2007, 33 Wx 6/07, BtMan 2007, 100 = BtPrax 2007, 70 = DNotZ 2007, 625 = FamRZ 2007, 1128 = FGPrax 2007, 84 = MedR 2007, 425 = MittBayNot 2007, 324 = NJW 2007, 3506 = OLGR 2007, 163:  
 
# Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
 
# Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
# Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der [[PEG-Sonde|Sondenernährung]]) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
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# Die unterlassene Einholung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der [[PEG-Sonde|Sondenernährung]]) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
 
*OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007, I-25 Wx 71/07, BtMan 2008, 100 (LS) = FamRZ 2008, 1283 = OLGR 2008, 561:
 
*OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007, I-25 Wx 71/07, BtMan 2008, 100 (LS) = FamRZ 2008, 1283 = OLGR 2008, 561:
 
# Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
 
# Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
 
# Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer [[PEG-Sonde]] darf nicht verhindert werden.
 
# Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer [[PEG-Sonde]] darf nicht verhindert werden.
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*OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2009, I-25 Wx 25/09, BtMan 2009, 215:
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#Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet zu entlassen, weil er [[PEG-Sonde|lebenserhaltende Maßnahmen]] gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen Willen ablehnt.
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#Erfolgt die [[Betreuerwechsel|Entlassung des Betreuers]] gegen seinen Willen ohne seine vorherige [[Anhörung]], ist damit wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs die Entscheidung aufzuheben.
  
 
====Landgerichte====
 
====Landgerichte====
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*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lgduisburgiii.pdf LG Duisburg, Beschluss vom 18.10.2000],  22 T 24 8/00 (unabhängig davon, ob das Amtsgericht zu Recht die Genehmigungsfähigkeit des Ernährungs- und Behandlungsabbruchs verneint hat, liegen die für eine solche Maßnahme erforderlichen Voraussetzungen hier nicht vor)  
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lgduisburgiii.pdf LG Duisburg, Beschluss vom 18.10.2000],  22 T 24 8/00 (unabhängig davon, ob das Amtsgericht zu Recht die Genehmigungsfähigkeit des Ernährungs- und Behandlungsabbruchs verneint hat, liegen die für eine solche Maßnahme erforderlichen Voraussetzungen hier nicht vor)  
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lg/landgericht_ellwangen.pdf LG Ellwangen, Beschluss vom 07.05.2003], 1 T 33/03 (Genehmigung zur Einstellung der künstlichen Ernährung)  
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lg/landgericht_ellwangen.pdf LG Ellwangen, Beschluss vom 07.05.2003], 1 T 33/03 (Genehmigung zur Einstellung der künstlichen Ernährung)  
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lgfrankfurti.pdf LG Frankfurt/M., Beschluss vom 19.05.1998],  2-29 T 56/98 (für eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der Sondenernährung mit der Folge des Todeseintritts ist eine Rechtsgrundlage nicht gegeben. Auch eine analoge Anwendung des § 1904 BGB kommt nicht in Betracht)  
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lgfrankfurti.pdf LG Frankfurt/M., Beschluss vom 19.05.1998],  2-29 T 56/98 (für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der Sondenernährung mit der Folge des Todeseintritts ist eine Rechtsgrundlage nicht gegeben. Auch eine analoge Anwendung des § 1904 BGB kommt nicht in Betracht)  
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lgfreiburg.pdf LG Freiburg i.Br. (4. Zivilkammer), Beschluss vom 15.05.2001],  4 T 105/01 (die Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 20. März 2001, Az: 15 (14) XVII 404/96 - wird zurückgewiesen)  
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/lgfreiburg.pdf LG Freiburg i.Br. (4. Zivilkammer), Beschluss vom 15.05.2001],  4 T 105/01 (die Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 20. März 2001, Az: 15 (14) XVII 404/96 - wird zurückgewiesen)  
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ LG Karlsruhe, Urteil vom 30.08.1991], 10 O 291/91 (Kein Anspruch auf Anschließung an eine Beatmungsmaschine)  
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ LG Karlsruhe, Urteil vom 30.08.1991], 10 O 291/91 (Kein Anspruch auf Anschließung an eine Beatmungsmaschine)  
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# Es ist weder erforderlich, dass der Betroffene seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat noch dass er seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten kundgetan hat. Es reicht vielmehr aus, wenn der ausdrücklich erklärte oder der mutmaßliche Wille des Betroffenen festgestellt wird, nämlich im Falle eines irreversibel tödlichen Krankheitsverlaufs nicht lebensverlängernd behandelt zu werden.
 
# Es ist weder erforderlich, dass der Betroffene seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat noch dass er seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten kundgetan hat. Es reicht vielmehr aus, wenn der ausdrücklich erklärte oder der mutmaßliche Wille des Betroffenen festgestellt wird, nämlich im Falle eines irreversibel tödlichen Krankheitsverlaufs nicht lebensverlängernd behandelt zu werden.
 
*LG Bielefeld , Beschluss vom 12.05.2006, 25 T 89/06, MedR 2006, 648 (LS)
 
*LG Bielefeld , Beschluss vom 12.05.2006, 25 T 89/06, MedR 2006, 648 (LS)
# Die Erklärung des Betreuers, eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung zu verweigern, bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
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# Die Erklärung des Betreuers, eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung zu verweigern, bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung.
 
# Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu einer solchen Entscheidung setzt voraus, dass feststeht, dass zum einen die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen (unumkehrbaren) und tödlichen Verlauf genommen hat und zum anderen die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspricht. Ein tödlicher Verlauf liegt erst bei unmittelbarer Todesnähe vor und wenn der Sterbevorgang unmittelbar eingesetzt hat. Wenn eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen hat, nicht zu gewinnen ist, ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu verweigern.
 
# Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu einer solchen Entscheidung setzt voraus, dass feststeht, dass zum einen die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen (unumkehrbaren) und tödlichen Verlauf genommen hat und zum anderen die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspricht. Ein tödlicher Verlauf liegt erst bei unmittelbarer Todesnähe vor und wenn der Sterbevorgang unmittelbar eingesetzt hat. Wenn eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen hat, nicht zu gewinnen ist, ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu verweigern.
  
*[http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/aktuelle-rechtsprechung/betreueungrecht/zur_vormundschaftsgerichtlichen_genehmigung_des_abbruchs_der_kuenstlichen_ernaehrung.pdf LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006], 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
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*[http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/aktuelle-rechtsprechung/betreueungrecht/zur_vormundschaftsgerichtlichen_genehmigung_des_abbruchs_der_kuenstlichen_ernaehrung.pdf LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006], 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
 
*Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
 
*Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
 
*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07,  BtMan 2009, 36 (LS) = RDG 2008, 155:  
 
*[http://www.iqb-info.de/Chronologie_des_Sterbens_in_Siegen_2008_Lutz_Barth.pdf Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007];  4 T 344/07,  BtMan 2009, 36 (LS) = RDG 2008, 155:  
 
Kann aufgrund einer in einer Patientenverfügung hinreichend konkreten Weise auf einen entsprechenden Willen der Betroffenen geschlossenen werden, so ist der Betreuerin die Beendigung der Versorgung der Betreuten durch eine PEG-Sonde zu genehmigen.
 
Kann aufgrund einer in einer Patientenverfügung hinreichend konkreten Weise auf einen entsprechenden Willen der Betroffenen geschlossenen werden, so ist der Betreuerin die Beendigung der Versorgung der Betreuten durch eine PEG-Sonde zu genehmigen.
 
*LG Essen, Beschluss vom 29.11.2007, 7 T 385/07, ArztR 2009, 11 = BtMan 2008, 165 (LS) = BtPrax 2009, 43 = NJW 2008, 1170 = PflR 2008, 500 = ZfL 2008, 22
 
*LG Essen, Beschluss vom 29.11.2007, 7 T 385/07, ArztR 2009, 11 = BtMan 2008, 165 (LS) = BtPrax 2009, 43 = NJW 2008, 1170 = PflR 2008, 500 = ZfL 2008, 22
# Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
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# Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
# Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
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# Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer [[Patientenverfügung]] niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
 
* [http://psychiatrie.de/data/pdf/98/08/00/RSP_LG_Kleve_4_T_6709.pdf LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009], 4 T 319/07:  Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
 
* [http://psychiatrie.de/data/pdf/98/08/00/RSP_LG_Kleve_4_T_6709.pdf LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009], 4 T 319/07:  Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
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'Landgericht München: Behandlungen medizinisch nicht indiziert. Das LG München I stellte mit Urteil vom 18.01.2017 (Az. 9 O 5246/14) fest, dass für lebens- und
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leidensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung vor dem Tode objektiv keine medizinische Indikation mangels erkennbarem Therapieziel mehr gegeben ist. Die Lebensverlängerung alleine kann kein medizinisches Therapieziel sein. Behandlungen sind dann aber medizinisch nicht notwendig. Es handelt sich in keiner Weise mehr um medizinische Heilbehandlung. Nicht mal darum, bei unheilbarer Krankheit Leiden zu vermindern, wenn diese vielmehr nur gesteigert und verlängert werden.
  
====Amtsgerichte (Vormundschaftsgerichte)====
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====Amtsgerichte (Betreuungsgerichte)====
  
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aghanau.pdf '''AG Hanau''', Beschluss vom 30.08.1995], 20 XVII 5038/92 (Antrag des Betreuers, die Umstellung der künstlichen Ernährung des Betreuten auf Tee, in deren Folge nach etwa zwei bis drei Wochen der Tod eintreten würde, kann vormundschaftsgerichtlich nicht genehmigt werden)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aghanau.pdf '''AG Hanau''', Beschluss vom 30.08.1995], 20 XVII 5038/92 (Antrag des Betreuers, die Umstellung der künstlichen Ernährung des Betreuten auf Tee, in deren Folge nach etwa zwei bis drei Wochen der Tod eintreten würde, kann betreuungssgerichtlich nicht genehmigt werden)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agfrankfurti.pdf '''Amtsgericht Frankfurt/M.''', Beschluss vom 14.05.1998], 45 XVII MUE 65/98 (§ 1904 BGB ist auf die gezielte Herbeiführung des Todes nicht anwendbar)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agfrankfurti.pdf '''Amtsgericht Frankfurt/M.''', Beschluss vom 14.05.1998], 45 XVII MUE 65/98 (§ 1904 BGB ist auf die gezielte Herbeiführung des Todes nicht anwendbar)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aglandauidpfalz.pdf '''Amtsgericht Landau in der Pfalz''', Beschluss vom 31.07.1998],3 XVII 13/94 (Antrag der Betreuerin, die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Einstellung der Sondennahrung und der Flüssigkeitszufuhr bei der Betreuten zu erteilen, wird abgelehnt)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aglandauidpfalz.pdf '''Amtsgericht Landau in der Pfalz''', Beschluss vom 31.07.1998],3 XVII 13/94 (Antrag der Betreuerin, die betreuungsgerichtliche Genehmigung zur Einstellung der Sondennahrung und der Flüssigkeitszufuhr bei der Betreuten zu erteilen, wird abgelehnt)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agingolstadti.pdf '''Amtsgerichtes Ingolstadt''', Beschluss vom 24.09.1998],  XVII 538/98 (Vormundschaftsgerichtlich genehmigt wird die Absicht der Betreuerin der Legung einer PEG beim Betroffenen nicht zuzustimmen)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agingolstadti.pdf '''Amtsgerichtes Ingolstadt''', Beschluss vom 24.09.1998],  XVII 538/98 (betreuungsgerichtlich genehmigt wird die Absicht der Betreuerin der Legung einer PEG beim Betroffenen nicht zuzustimmen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agahrensburg.pdf '''Amtsgericht Ahrensburg''', Beschluss vom 08.11.1998],  12 XVII 2168 (Abbruch der Ernährung durch PEG-Sonde wird verwehrt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agahrensburg.pdf '''Amtsgericht Ahrensburg''', Beschluss vom 08.11.1998],  12 XVII 2168 (Abbruch der Ernährung durch PEG-Sonde wird verwehrt)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agratzeburg.pdf '''Amtsgericht Ratzeburg''', Beschluss vom 07.12.1998],  2 XVII G 985 (Antrag des Betreuers, ihm zu genehmigen, die Einstellung der künstlichen Ernährung der Betroffenen anordnen zu dürfen, wird zurückgewiesen)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agratzeburg.pdf '''Amtsgericht Ratzeburg''', Beschluss vom 07.12.1998],  2 XVII G 985 (Antrag des Betreuers, ihm zu genehmigen, die Einstellung der [[PEG-Sonde|künstlichen Ernährung]] der Betroffenen anordnen zu dürfen, wird zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agmuenchen.pdf '''Amtsgericht München''', Schreiben vom 15.12.1998], 701 XVII 10753/98
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agmuenchen.pdf '''Amtsgericht München''', Schreiben vom 15.12.1998], 701 XVII 10753/98
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agsuttgart-badcannstatti.pdf '''Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt''', Beschluß vom 25.03.1999], XVII 36/99 (Antrag des Betreuers die Verweigerung der Zustimmung zur Legung einer PEG vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen wird abgelehnt)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agsuttgart-badcannstatti.pdf '''Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt''', Beschluß vom 25.03.1999], XVII 36/99 (Antrag des Betreuers die Verweigerung der Zustimmung zur Legung einer [[PEG-Sonde]] betreuungsgerichtlich zu genehmigen wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agaugsburg.pdf '''Amtsgericht Augsburg''', Beschluss vom 14.05.1999], XVII 1116/95 (Antrag der Betreuerin auf Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agaugsburg.pdf '''Amtsgericht Augsburg''', Beschluss vom 14.05.1999], XVII 1116/95 (Antrag der Betreuerin auf Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung wird abgelehnt)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agoberhauseni.pdf '''Amtsgericht Oberhausen''', Beschluss vom 27.01.1999], 10 XVII 749/92 (Einwilligung der Betreuerin in den Behandlungs- und Ernährungsabbruch der Betreuten wird vormundschaftsgerichtlich genehmigt)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agoberhauseni.pdf '''Amtsgericht Oberhausen''', Beschluss vom 27.01.1999], 10 XVII 749/92 (Einwilligung der Betreuerin in den Behandlungs- und Ernährungsabbruch der Betreuten wird betreuungsgerichtlich genehmigt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aggarmisch-partenkirchen.pdf '''Amtsgericht Garmisch Partenkirchen''', Beschluss vom 02.06.1999], XVII 43/99 (Eine rechtlich anzuerkennende Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben besteht nicht. Ein Betreuer, der diese Grundsätze nicht anerkennt, ist zur Führung einer Betreuung zumindest teilweise nicht geeignet)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aggarmisch-partenkirchen.pdf '''Amtsgericht Garmisch Partenkirchen''', Beschluss vom 02.06.1999], XVII 43/99 (Eine rechtlich anzuerkennende Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben besteht nicht. Ein Betreuer, der diese Grundsätze nicht anerkennt, ist zur Führung einer Betreuung zumindest teilweise nicht geeignet)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agingolstadtii.pdf '''Amtsgericht Ingolstadt''', Beschluss vom 05.07.1999], XVII 0470/99 (Im Wege der einstweiligen Anordnung wird zum vorläufigen Betreuer für die Betroffene bestellt)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agingolstadtii.pdf '''Amtsgericht Ingolstadt''', Beschluss vom 05.07.1999], XVII 0470/99 (Im Wege der einstweiligen Anordnung wird zum [[vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuer]] für die Betroffene bestellt)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agkoepenick.pdf '''Amtsgericht Köpenick''', Beschluss vom 10.09.1999], 52 XVII St 130 (Antrag der Bevollmächtigten auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung zur lebensbeendenden Maßnahme zurückgewiesen)
+
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agkoepenick.pdf '''Amtsgericht Köpenick''', Beschluss vom 10.09.1999], 52 XVII St 130 (Antrag der Bevollmächtigten auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung zur lebensbeendenden Maßnahme zurückgewiesen)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aggreifswald.pdf '''Amtsgericht Greifswald''', Beschluss vom 27.03.2000], 8 XVII F243 (Antrag auf Abbruch der Ernährung der Betroffenen über die Magensonde, vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen, wird abgelehnt)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/aggreifswald.pdf '''Amtsgericht Greifswald''', Beschluss vom 27.03.2000], 8 XVII F243 (Antrag auf Abbruch der Ernährung der Betroffenen über die Magensonde, betreuungsgerichtlich zu genehmigen, wird abgelehnt)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwabach.pdf '''Amtsgericht Schwabach Zweigstelle Hilpoltstein''', Beschluss vom 30.03.2000],  XVII 0052/95 (Das Unterlassen der Betreuerin, es zu veranlassen, daß bei der Betroffenen eine Magensonde gelegt wird, ist einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht zugänglich)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwabach.pdf '''Amtsgericht Schwabach Zweigstelle Hilpoltstein''', Beschluss vom 30.03.2000],  XVII 0052/95 (Das Unterlassen der Betreuerin, es zu veranlassen, daß bei der Betroffenen eine Magensonde gelegt wird, ist einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung nicht zugänglich)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agravensburg.pdf '''Amtsgericht Ravensburg''', Beschluß vom 20.04.2000], XVII 32100 (Antrag auf Genehmigung der seitens des Betreuers angeregten Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen wird zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agravensburg.pdf '''Amtsgericht Ravensburg''', Beschluß vom 20.04.2000], XVII 32100 (Antrag auf Genehmigung der seitens des Betreuers angeregten Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen wird zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agoberhausenii.pdf '''Amtsgericht Oberhausen''', Beschluss vom 15.09.2000], 12 XVII 17/00 (Antrag des Betreuers auf Genehmigung des Ernährungs- und Behandlungsabbruchs wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agoberhausenii.pdf '''Amtsgericht Oberhausen''', Beschluss vom 15.09.2000], 12 XVII 17/00 (Antrag des Betreuers auf Genehmigung des Ernährungs- und Behandlungsabbruchs wird abgelehnt)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschluechtern.pdf '''Amtsgericht Schlüchtern''', Beschluss vom 13.12.2000], 3 XVII 67/93 (Antrag des Betreuers, die Verweigerung des Austausches eines Schrittmachers vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen wird zurückgewiesen)
+
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschluechtern.pdf '''Amtsgericht Schlüchtern''', Beschluss vom 13.12.2000], 3 XVII 67/93 (Antrag des Betreuers, die Verweigerung des Austausches eines Schrittmachers betreuungsgerichtlich zu genehmigen wird zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agfreiburg.pdf '''Amtsgericht Freiburg''', Beschluss vom 20.03.2001],  15 (14) XVII 404/96 (Die Entscheidung der Betreuerin, die künstliche Ernährung des Betroffenen einzustellen bzw. einstellen zu lassen, ist nicht genehmigungsfähig)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agfreiburg.pdf '''Amtsgericht Freiburg''', Beschluss vom 20.03.2001],  15 (14) XVII 404/96 (Die Entscheidung der Betreuerin, die künstliche Ernährung des Betroffenen einzustellen bzw. einstellen zu lassen, ist nicht genehmigungsfähig)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agfrankfurtii.pdf '''Amtsgericht Frankfurt/M.''', Beschluss vom 03.05.2002], 47 XVII H 977/00 (§ 1904 BGB ist analog nur anzuwenden, wenn ein eindeutiger mutmaßlicher Wille der Betroffenen festgestellt werden kann)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agfrankfurtii.pdf '''Amtsgericht Frankfurt/M.''', Beschluss vom 03.05.2002], 47 XVII H 977/00 (§ 1904 BGB ist analog nur anzuwenden, wenn ein eindeutiger mutmaßlicher Wille der Betroffenen festgestellt werden kann)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agstuttgart-badcannstattii.pdf '''Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt''', Beschluss vom 22.05.2001], 7 XVII 84/01 (Antrag des Betreuers die Verweigerung der Zustimmung zur erneuten Legung einer PEG vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen wird abgelehnt)
+
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agstuttgart-badcannstattii.pdf '''Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt''', Beschluss vom 22.05.2001], 7 XVII 84/01 (Antrag des Betreuers die Verweigerung der Zustimmung zur erneuten Legung einer [[PEG-Sonde]] betreuungsgerichtlich zu genehmigen wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agrosenheim.pdf '''Amtsgericht Rosenheim''', Beschluss vom 16.07.2002], XVII 0062/99 (Antrag des Betreuers wird zurückgewiesen)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agrosenheim.pdf '''Amtsgericht Rosenheim''', Beschluss vom 16.07.2002], XVII 0062/99 (Antrag des Betreuers wird zurückgewiesen)
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agstuttgart-badcannstattiii.pdf '''Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt''', Beschluss vom 09.09.2002], 10 XVII 147/02 (Antrag der Bevollmächtigten, die Verweigerung der Zustimmung zur erneuten Legung einer Nasensonde zur Ernährung der Betroffenen vormundschaftsrichterlich zu genehmigen, wird abgelehnt)
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* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agstuttgart-badcannstattiii.pdf '''Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt''', Beschluss vom 09.09.2002], 10 XVII 147/02 (Antrag der Bevollmächtigten, die Verweigerung der Zustimmung zur erneuten Legung einer Nasensonde zur Ernährung der Betroffenen betreuungsrichterlich zu genehmigen, wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwaebisch-gmuend.pdf '''Amtsgericht Schwäbisch Gmünd''', Beschluss vom 20.01.2003], 2 XIV 95/02 (Antrag der Generalbevollmächtigten auf Genehmigung des Abbruchs der Ernährung der Betroffenen mittels Magensonde wird abgelehnt)
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/agschwaebisch-gmuend.pdf '''Amtsgericht Schwäbisch Gmünd''', Beschluss vom 20.01.2003], 2 XIV 95/02 (Antrag der Generalbevollmächtigten auf Genehmigung des Abbruchs der Ernährung der Betroffenen mittels Magensonde wird abgelehnt)
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge.''', Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung)
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* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge.''', Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung)
 
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710, BtMan 2008, 27 = GesR 2008, 247 = NotBZ 2008, 353 = PflR 2008, 183 = RNotZ 2008, 351 = ZFE 2009, 38: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
 
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710, BtMan 2008, 27 = GesR 2008, 247 = NotBZ 2008, 353 = PflR 2008, 183 = RNotZ 2008, 351 = ZFE 2009, 38: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
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*'''Beschluss des AG Nordenham vom 20.03.2011, 9 XVII 8/00'''FamRZ 2011, 1327 = BtPrax 2011, 223 (LS) = Altenheim 10/2011:
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Zum Widerruf einer Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff (Ernährung mittels [[PEG-Sonde]]), in dem Fall, dass der behandelnde Arzt sich weigert, eine ärztliche Stellungnahme abzugeben bzw. das nach § 1901b BGB vorgesehene Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens abgelehnt.
  
 
===Strafrechtliche Entscheidungen===
 
===Strafrechtliche Entscheidungen===
 
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*[http://lexetius.com/2010,4611 BGH, Beschluss vom 10.11.2010] - 2 StR 320/10; NJW 2001, 161: Versuchter Totschlag wegen Abschaltens von lebenserhaltenden Perfusoren trotz Vorliegens einer Patientenverfügung
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*[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&anz=131&pos=2&nr=52999&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf BGH-Urteil vom 25.06.2010], 2 StR 454/09; BtPrax 2010, 226 = FamRZ 2010, 1551 = R&P 2010, 212 = NJW 2010, 2963 = PflR 2010, 410 = RdLH 2010, 126 - [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52416&pos=2&anz=131 Pressemeldung zur BGH-Entscheidung]
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*[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/#/beitrag/video/1082494/Der-Wille-der-Patienten ZDF-Video "Der Wille entscheidet, zum BGH-Urteil vom 25.6.2010"]
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh/bgh_96_84.pdf Bundesgerichtshof (3. Strafsenat), Urteil vom 04.07.1984, 3 StR 96/84 (Pflichten des Arztes bei Selbstmord seines Patienten) ]
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh/bgh_96_84.pdf Bundesgerichtshof (3. Strafsenat), Urteil vom 04.07.1984, 3 StR 96/84 (Pflichten des Arztes bei Selbstmord seines Patienten) ]
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh/bgh_93_88.pdf Bundesgerichtshof (2. Strafsenat), Urteil vom 25. März 1988,  2 StR 93/88 (Schwere Körperverletzung: ärztlicher Eingriff und mutmaßliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund) ]
 
* [http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/bgh/bgh_93_88.pdf Bundesgerichtshof (2. Strafsenat), Urteil vom 25. März 1988,  2 StR 93/88 (Schwere Körperverletzung: ärztlicher Eingriff und mutmaßliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund) ]
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*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_nuernberg_2002.pdf OLG Nürnberg (Strafsenat), Urteil vom 18.09.2002,  Ws 867/02 (Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord)]
 
*[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/olg_nuernberg_2002.pdf OLG Nürnberg (Strafsenat), Urteil vom 18.09.2002,  Ws 867/02 (Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord)]
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*BGH, Urteil vom 30. Januar 2019 – 2 StR 325/17''':
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Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei  einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166).
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===Sozialgerichte===
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'''SG Berlin, Urteil vom 16.01.2012, S 25 U 216/11'''! ZfL 2012, 25:
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# Eine [[Sterbehilfe]] durch einen Behandlungsabbruch entspricht von ihrer Wertung her dann einer Selbsttötung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls, wenn die betroffene Person in der Lage gewesen wäre, ihrem [[freier Wille|eigenen Willen]] entsprechend zu handeln und die lebensverlängernden Maßnahmen selbst einzustellen.
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# Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) nur dann gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen (BGH, Urteil vom 25.06.2010, 2 StR 454/09). Dabei ist es nachvollziehbar, dass der intime Wille eines Versicherten, im Falle eines Unfalls mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen ohne Heilungsaussichten lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden, lediglich Gegenstand von Gesprächen innerhalb des engsten Familienkreises ist, dieser Wille bzw. diese Frage aber nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Dritten wird, die gegebenenfalls als Zeugen gehört werden könnten.
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# Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 101 Abs. 1 SGB VII, Maßnahmen der Sterbehilfe durch einen Behandlungsabbruch, die ihren Grund in der Achtung des [[Selbstbestimmung]]srechts des Moribunden haben und die unter dem Schutze der Rechtsordnung stehen, durch einen Leistungsausschluss zu sanktionieren.
  
 
===Sonstige Gerichte===
 
===Sonstige Gerichte===
  
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/sonstige/vg_bremen.pdf VG Bremen]'''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/sonstige/ , Urteil vom 08. Oktober 1959, Az: II A 17/54 (Tötung von geisteskranken Anstaltsinsassen durch ärztliche Eingriffe während des 2. Weltkriegs)]
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* '''VG Bremen''', Urteil vom 08.10.1959, II A 17/54 (Tötung von geisteskranken Anstaltsinsassen durch ärztliche Eingriffe während des 2. Weltkriegs)
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/egmr_2346_02_pretty.pdf EGMR (Vierte Sektion)]'''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ , Urteil vom 29. 4. 2002, Rs: 2346/02 (Pretty/Vereinigtes Königreich)]
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* ''' Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR Vierte Sektion)''', Urteil vom 29.04.2002, 2346/02,NJW 2002, 2851 = NVwZ 2002, 1355 (Pretty/Vereinigtes Königreich)
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/vg_karlsruhe_urteil_8k20587.pdf VG Karlsruhe]'''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ , Urteil vom 11.12.1987, Az: 8 K 205/87 (Polizeiliche Untersagung der Leistung „aktiver Sterbehilfe")]
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* '''VG Karlsruhe''', Urteil vom 11.12.1987, 8 K 205/87,  NJW 1990, 1560 = NJW 1988, 1536 = NVwZ 1988, 666 (Polizeiliche Untersagung der Leistung „aktiver Sterbehilfe")
* [http://www.gesundheitsrecht.net/entscheidungen.htm Zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen im Volltext zur Sterbehilfe sowie zum Transplantationsrecht]
 
 
 
  
 
===Weitere Dokumente===
 
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====Patientenverfügungen====
 
====Patientenverfügungen====
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* [http://www.baek.de/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Jan. 2011 (PDF)]
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* [http://www.baek.de/downloads/Patientenverfuegung_und_Vollmacht_Empfehlungen_BAeK-ZEKO_DAe1.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand April 2010 (PDF)]
 
* [http://www.aerztekammer-bw.de/15/patientenverfuegung/ Hinweise der Ärztekammer Baden_Württemberg zur Patientenverfügung]
 
* [http://www.aerztekammer-bw.de/15/patientenverfuegung/ Hinweise der Ärztekammer Baden_Württemberg zur Patientenverfügung]
* [http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.3230 Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Mai 2004]
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*[http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Patientenverfuegung.html Broschüre Patientenvergfügung (Bundesjustizministerium)]
* [http://www.baek.de/page.asp?his=0.7.47.5044 Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand 2007 (PDF)]
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* [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.html;jsessionid=7C29B7E817BD2722AC120313EEA90437.1_cid324 Textbausteine Patientenverfügung (Bundesjustizministerium)]
* [http://www.bmj.de/enid/bff75ac35a221f839f46ea8807ed1d12,33d0e45f7472636964092d0933303334/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html Broschüre Patientenverfügung (Bundesjustizministerium)]
 
*[http://www.bmj.de/files/6f4905b042ec0ca41d42a3896538192e/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_August%202009.pdf Neufassung der Patientenverfügungsbroschüre des BMJ (PDF)]
 
*[http://www.bmj.de/files/-/1065/Textbausteine%20Patientenverf%FCgung%20Stand%20September%202005%5B1%5D.doc Textbausteine für Patientenverfügungen (Bundesjustizministerium)]
 
 
*[http://www.patientenverfuegung.de/pv/patientenverfuegung.htm Patientenverfügungen beim Humanistischen Verband]
 
*[http://www.patientenverfuegung.de/pv/patientenverfuegung.htm Patientenverfügungen beim Humanistischen Verband]
 
* [http://www.zme-bochum.de/deutsch/veroeffentlichungen/patientenverfuegung-betreuungsvollmacht/formulare/index.html  Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
* [http://www.zme-bochum.de/deutsch/veroeffentlichungen/patientenverfuegung-betreuungsvollmacht/formulare/index.html  Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
* [http://www.sovd-nrw.de/downloads/pdf/patientenverfuegung.pdf Broschüre des Sozialverbandes Deutschland zur Patientenverfügung]
 
* [http://www.sovd-nrw.de/downloads/pdf/patientenverfuegung.pdf Broschüre des Sozialverbandes Deutschland zur Patientenverfügung]
 
*[http://www.hospiz.net/patientenverfuegung/pdf/pv_handreichung.pdf Handreichungen des deutschen Hospiz- und Palliativverbandes zu Patientenverfügungen (PDF)]
 
*[http://www.hospiz.net/patientenverfuegung/pdf/pv_handreichung.pdf Handreichungen des deutschen Hospiz- und Palliativverbandes zu Patientenverfügungen (PDF)]
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*[http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/gem-texte/GT_020_Internet.pdf Broschüre christliche Patientenvorsorge - Februar 2011 (PDF)]
  
 
====Berichte und Entwürfe====
 
====Berichte und Entwürfe====
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*[http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a06/anhoerungen/45_Patientenverf__gung/04_Stellungnahmen/index.html Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Bt-Rechtsausschusses am 4.3.2009]
 
*[http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a06/anhoerungen/45_Patientenverf__gung/04_Stellungnahmen/index.html Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Bt-Rechtsausschusses am 4.3.2009]
 
*[http://www.gwdg.de/~ukee/justizrlp_040423.pdf Bericht der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz]
 
*[http://www.gwdg.de/~ukee/justizrlp_040423.pdf Bericht der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz]
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====Aktuelles zur Gesetzentwicklung====
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*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe, Herbst 2012 (PDF)] - Dieser Entwurf ist mit Ende der Wahlperiode des letzten Bundestags hinfällig geworden.
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*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Palliativversorgung (Juni 2015, PDF)]
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*[http://sterberecht.homepage.t-online.de/AE-Sterbebegleitung.pdf Alternativentwurf Sterbebegleitung (Strafrechtswissenschaft; PDF)]
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*[http://blog.kohlhammer.de/wp-content/uploads/Pressemitteilung_Gesetzesvorschlag_assist_Suizid.pdf Gesetzesvorschlag Borasio u.a. zum Assitierten Suizid (PDF)]
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Hinweise: Die aktuellen Gesetzentwürfe aus den Reihen des Bundestags sind derzeit (Stand 15.6.2015) noch nicht alle im Volltext im Internet verfügbar. Sobald sie im Internet stehen, werden sie an dieser Stelle verlinkt.
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*[http://kerstin-griese.de/wp-content/uploads/2015/06/GesetzentwurfSelbsttoetung.pdf Gesetzentwurf Brand, Griese u.a. zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (PDF)]
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*[http://www.renate-kuenast.de/w/files/papiere/15-06-11-gesetzentwurf-suizidassistenz-kuenast-sitte-gehring.pdf Gesetzentwurf MdB Knast u.a.  zum assistierter Suizid (PDF)]
 +
*[http://www.carola-reimann.de/images/2014/2014-10-16_Sterbehilfe_Positionspapier_Hintze_Reimann.pdf Positionspapier Reimann/Hintze "Sterben in Würde" (PDF)]
 +
*[http://www.peter-hintze.de/uploads/media/Gesetzentwurf_Sterbehilfe__06.2015_01.pdf Gesetzentwurf Reimann/Hintze/Lauterbach (PDF)]
 +
*[http://www.peter-hintze.de/uploads/media/Erläuterungen_zum_Gesetzentwurf.pdf Erläuterungen zum Gesetzentwurf Reimann/Hintze/Lauternach (PDF)]
  
 
====Hospize====
 
====Hospize====
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====Diverses====
 
====Diverses====
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*[http://www.boell.de/downloads/Selbstbestimmung_am_Lebensende.pdf Nachdenken über aktive Sterbehilfe - Dokumentation der Heinrich-Böll_Stiftung, 2012; PDF)]
 
*[http://www.pflegewiki.de/wiki/Sterbehilfe Pflegewiki Thema Sterbehilfe]
 
*[http://www.pflegewiki.de/wiki/Sterbehilfe Pflegewiki Thema Sterbehilfe]
 
*[http://www.alzheimerforum.de/2/14/5/PEG_Sterbehilfe.html Aufsatz von RA Sybille Meier zu PEG-Sonden und Sterbehilfe]
 
*[http://www.alzheimerforum.de/2/14/5/PEG_Sterbehilfe.html Aufsatz von RA Sybille Meier zu PEG-Sonden und Sterbehilfe]
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*[[Patientenverfügung#Literatur|Literaturübersicht Patientenverfügung]]
 
*[[Patientenverfügung#Literatur|Literaturübersicht Patientenverfügung]]
  
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===Videos===
  
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*[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/#/suche/Patientenverf%C3%BCgung ZDF-Mediathek mit Videos zur Patientenverfügung]
  
 
[[Kategorie:Sterbehilfe]]
 
[[Kategorie:Sterbehilfe]]

Aktuelle Version vom 24. September 2019, 18:06 Uhr

Bett.jpg

Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut

Bundesverfassungsgericht

Betreuungsrechtliche Entscheidungen

Bundesgerichtshof

Die Garantenstellung des Arztes für das Leben seines Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet.

Oberlandesgerichte

Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die betreuungsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine Verfahrenspfleger bestellt werden.

PEG-Sonde.gif
  1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)
  2. Die unterlassene Einholung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoss des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“
  1. Der Begriff „lebenserhaltende Ernährung“ stellt nicht hinreichend klar, ob damit nur die Zufuhr von Nahrungsersatz gemeint ist oder jedwede Versorgung über eine Magensonde.
  2. Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung der Magensonde ist rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf nicht verhindert werden.
  1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen Willen ablehnt.
  2. Erfolgt die Entlassung des Betreuers gegen seinen Willen ohne seine vorherige Anhörung, ist damit wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs die Entscheidung aufzuheben.

Landgerichte

  1. Der Abbruch der künstlichen Ernährung ist vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen, wenn dies dem Willen des Betroffenen entspricht.
  2. Es ist weder erforderlich, dass der Betroffene seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat noch dass er seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten kundgetan hat. Es reicht vielmehr aus, wenn der ausdrücklich erklärte oder der mutmaßliche Wille des Betroffenen festgestellt wird, nämlich im Falle eines irreversibel tödlichen Krankheitsverlaufs nicht lebensverlängernd behandelt zu werden.
  • LG Bielefeld , Beschluss vom 12.05.2006, 25 T 89/06, MedR 2006, 648 (LS)
  1. Die Erklärung des Betreuers, eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung zu verweigern, bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung.
  2. Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu einer solchen Entscheidung setzt voraus, dass feststeht, dass zum einen die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen (unumkehrbaren) und tödlichen Verlauf genommen hat und zum anderen die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspricht. Ein tödlicher Verlauf liegt erst bei unmittelbarer Todesnähe vor und wenn der Sterbevorgang unmittelbar eingesetzt hat. Wenn eine letzte Sicherheit, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen hat, nicht zu gewinnen ist, ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu verweigern.
  • LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2006, 83 T 595/05; ArztR 2007, 49 = FamRB 2007, 32 = FPR 2007, 100 (LS) = NJW 2006, 3014 = PflR 2007, 136 : Künstliche Ernährung wird durch die Entscheidung des Betreuers abgebrochen: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Einholung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der behandelnde Arzt entsprechend dem Willen des Betroffenen den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befürwortet. Im vorliegenden Fall betraf dieses die künstliche Ernährung. Die Richter waren der Auffassung, dass in einem derartig gelagerten Fall der Betreuer hierüber ebenfalls in eigener Verantwortung entscheiden kann, ohne im Vorfeld eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen.
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, 83 T 519/06, BtPrax 2007, 138: Grundsätzlich stellt die Entscheidung des bestellten Betreuers, einer Fortführung einer künstlichen Ernährung nicht zuzustimmen, für sich genommen keinen Eignungsmangel dar, sofern der Betroffene irreversibel erkrankt ist und die Nichtfortführung lebensverlängernder Massnahmen wie z.B. künstlicher Ernährung , welche einen kontinuierlichen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen und deswegen nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sind, dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht.
  • Landgericht Siegen Beschluss vom 28.11.2007; 4 T 344/07, BtMan 2009, 36 (LS) = RDG 2008, 155:

Kann aufgrund einer in einer Patientenverfügung hinreichend konkreten Weise auf einen entsprechenden Willen der Betroffenen geschlossenen werden, so ist der Betreuerin die Beendigung der Versorgung der Betreuten durch eine PEG-Sonde zu genehmigen.

  1. Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
  2. Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.
  • LG Kleve, Beschluss vom 31.03.2009, 4 T 319/07: Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel "für das weitere Leben" lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.

'Landgericht München: Behandlungen medizinisch nicht indiziert. Das LG München I stellte mit Urteil vom 18.01.2017 (Az. 9 O 5246/14) fest, dass für lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung vor dem Tode objektiv keine medizinische Indikation mangels erkennbarem Therapieziel mehr gegeben ist. Die Lebensverlängerung alleine kann kein medizinisches Therapieziel sein. Behandlungen sind dann aber medizinisch nicht notwendig. Es handelt sich in keiner Weise mehr um medizinische Heilbehandlung. Nicht mal darum, bei unheilbarer Krankheit Leiden zu vermindern, wenn diese vielmehr nur gesteigert und verlängert werden.

Amtsgerichte (Betreuungsgerichte)

Zum Widerruf einer Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff (Ernährung mittels PEG-Sonde), in dem Fall, dass der behandelnde Arzt sich weigert, eine ärztliche Stellungnahme abzugeben bzw. das nach § 1901b BGB vorgesehene Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens abgelehnt.

Strafrechtliche Entscheidungen

Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 – 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166).

Sozialgerichte

SG Berlin, Urteil vom 16.01.2012, S 25 U 216/11! ZfL 2012, 25:

  1. Eine Sterbehilfe durch einen Behandlungsabbruch entspricht von ihrer Wertung her dann einer Selbsttötung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls, wenn die betroffene Person in der Lage gewesen wäre, ihrem eigenen Willen entsprechend zu handeln und die lebensverlängernden Maßnahmen selbst einzustellen.
  2. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) nur dann gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen (BGH, Urteil vom 25.06.2010, 2 StR 454/09). Dabei ist es nachvollziehbar, dass der intime Wille eines Versicherten, im Falle eines Unfalls mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen ohne Heilungsaussichten lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden, lediglich Gegenstand von Gesprächen innerhalb des engsten Familienkreises ist, dieser Wille bzw. diese Frage aber nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Dritten wird, die gegebenenfalls als Zeugen gehört werden könnten.
  3. Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 101 Abs. 1 SGB VII, Maßnahmen der Sterbehilfe durch einen Behandlungsabbruch, die ihren Grund in der Achtung des Selbstbestimmungsrechts des Moribunden haben und die unter dem Schutze der Rechtsordnung stehen, durch einen Leistungsausschluss zu sanktionieren.

Sonstige Gerichte

  • VG Bremen, Urteil vom 08.10.1959, II A 17/54 (Tötung von geisteskranken Anstaltsinsassen durch ärztliche Eingriffe während des 2. Weltkriegs)
  • Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR Vierte Sektion), Urteil vom 29.04.2002, 2346/02,NJW 2002, 2851 = NVwZ 2002, 1355 (Pretty/Vereinigtes Königreich)
  • VG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.1987, 8 K 205/87, NJW 1990, 1560 = NJW 1988, 1536 = NVwZ 1988, 666 (Polizeiliche Untersagung der Leistung „aktiver Sterbehilfe")

Weitere Dokumente

Patientenverfügungen

Berichte und Entwürfe

Aktuelles zur Gesetzentwicklung

Hinweise: Die aktuellen Gesetzentwürfe aus den Reihen des Bundestags sind derzeit (Stand 15.6.2015) noch nicht alle im Volltext im Internet verfügbar. Sobald sie im Internet stehen, werden sie an dieser Stelle verlinkt.

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Linksammlungen

Regelungen im Ausland

Weitere Literatur

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