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* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge.''', Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung)
 
* '''[http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/gesundheitsrecht.net/urteile/sterbebegleitung/ag/amtsgericht_neustadt.pdf AG Neustadt a. Rbge.''', Beschluss vom 26.04.2003] 6 XVII W 92/96 (Antrag auf Einstellung der künstlichen Ernährung unterliegt keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung)
 
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710, BtMan 2008, 27 = GesR 2008, 247 = NotBZ 2008, 353 = PflR 2008, 183 = RNotZ 2008, 351 = ZFE 2009, 38: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
 
*[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html AG Siegen, Beschluss vom 28.09.2007], 33 XVII B 710, BtMan 2008, 27 = GesR 2008, 247 = NotBZ 2008, 353 = PflR 2008, 183 = RNotZ 2008, 351 = ZFE 2009, 38: In dem [[Betreuungsverfahren]] wird der Betreuerin verboten, die Versorgung der Betroffenen durch eine [[PEG-Sonde]] zu beenden, solange diese Maßnahme medizinisch indiziert und erforderlich ist, um die für einen Erhalt des Lebens und der Gesundheit ausreichende Versorgung der Betroffenen mit Nahrung und Flüssigkeit sicherzustellen. (aufgehoben durch LG Siegen)
 
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*'''Beschluss des AG Nordenham vom 20.03.2011, 9 XVII 8/00''':
'''Beschluss des AG Nordenham vom 20.03.2011, 9 XVII 8/00''':
   
Zum Widerruf einer Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff (Ernährung mittels PEG-Sonde), in dem Fall, dass der behandelnde Arzt sich weigert, eine ärztliche Stellungnahme abzugeben bzw. das nach § 1901b BGB vorgesehene Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens abgelehnt.
 
Zum Widerruf einer Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff (Ernährung mittels PEG-Sonde), in dem Fall, dass der behandelnde Arzt sich weigert, eine ärztliche Stellungnahme abzugeben bzw. das nach § 1901b BGB vorgesehene Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens abgelehnt.
  

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