# Eine [[Sterbehilfe]] durch einen Behandlungsabbruch entspricht von ihrer Wertung her dann einer Selbsttötung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls, wenn die betroffene Person in der Lage gewesen wäre, ihrem [[freier Wille|eigenen Willen]] entsprechend zu handeln und die lebensverlängernden Maßnahmen selbst einzustellen. | # Eine [[Sterbehilfe]] durch einen Behandlungsabbruch entspricht von ihrer Wertung her dann einer Selbsttötung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls, wenn die betroffene Person in der Lage gewesen wäre, ihrem [[freier Wille|eigenen Willen]] entsprechend zu handeln und die lebensverlängernden Maßnahmen selbst einzustellen. |