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Rechtsprechung:  
 
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'''[http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2004/M-4/5347.pdf OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2004], 18 A 2192/04''':
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'''OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2004, 18 A 2192/04''':
    
Aus der Begründung:
 
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'''[http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&sid=832a7c875f7149cc739b9b511f78035e&nr=534&pos=7&anz=18 OVG Saarlouis, 2. Senat , Beschluss vom 18.10.2005] , AZ: 2 W 15/05  ''':
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''' OVG Saarlouis, 2. Senat , Beschluss vom 18.10.2005], 2 W 15/05  ''':
    
Im Falle bereits vollzogener Vollstreckungsmaßnahmen - hier in Form der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung eines Ausländers - kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) unter ganz besonderen Umständen ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch ergeben.
 
Im Falle bereits vollzogener Vollstreckungsmaßnahmen - hier in Form der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung eines Ausländers - kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) unter ganz besonderen Umständen ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch ergeben.