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==Der Rechtspfleger ist zuständig:==
 
==Der Rechtspfleger ist zuständig:==
* für Verrichtungen, die Betreuungen nach {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 3 BGB betreffen (dh. für Betreuungen, bei denen der Betreuer nur einen [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigten]] des Betroffenen kontrollieren soll, sog. [[Kontrollbetreuer]]);
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* für '''Verrichtungen''', die Betreuungen nach {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 3 BGB betreffen (dh. für Betreuungen, bei denen der Betreuer nur einen [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigten]] des Betroffenen kontrollieren soll, sog. [[Kontrollbetreuer]]);
    
*Genehmigung der [[Wohnungsangelegenheiten|Kündigung]] der vom Betroffenen gemieteten Wohnung, {{Zitat de §|1907|bgb}}  Abs. 1 BGB;
 
*Genehmigung der [[Wohnungsangelegenheiten|Kündigung]] der vom Betroffenen gemieteten Wohnung, {{Zitat de §|1907|bgb}}  Abs. 1 BGB;
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