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# Nach der wirksamen Erklärung des Widerrufs ist eine angefochtene Betreuerbestellung hinsichtlich des Aufgabenkreises Vollmachtwiderruf zwar erledigt. Der Betroffene hat insoweit jedoch die Möglichkeit, die Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung einer Verletzung seiner Rechte nach § 62 FamFG fortzuführen.
 
# Nach der wirksamen Erklärung des Widerrufs ist eine angefochtene Betreuerbestellung hinsichtlich des Aufgabenkreises Vollmachtwiderruf zwar erledigt. Der Betroffene hat insoweit jedoch die Möglichkeit, die Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung einer Verletzung seiner Rechte nach § 62 FamFG fortzuführen.
 
# Bei der Erweiterung einer bestehenden Kontrollbetreuung um die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht kann nicht gemäß § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG von der Einholung eines [[Gutachten]]s oder eines [[Arztzeugnis|ärztlichen Zeugnisses]] abgesehen werden, weil es sich hierbei um eine wesentliche Erweiterung des [[Aufgabenkreis]]es des Kontrollbetreuers handelt.
 
# Bei der Erweiterung einer bestehenden Kontrollbetreuung um die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht kann nicht gemäß § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG von der Einholung eines [[Gutachten]]s oder eines [[Arztzeugnis|ärztlichen Zeugnisses]] abgesehen werden, weil es sich hierbei um eine wesentliche Erweiterung des [[Aufgabenkreis]]es des Kontrollbetreuers handelt.
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'''LG Aachen, Beschluss vom 11.11.2020, 3 T 147/20'''
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Wenn eine Betreuung auf den ausdrücklichen Wunsch eines zur freien Willensbestimmung fähigen Volljährigen verlängert wird, steht es seinen Angehörigen nicht zu, im vorgeblichen Interesse des Betroffenen gegen diese Entscheidung vorzugehen.
    
===Anhörungspflichten===
 
===Anhörungspflichten===

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