Deshalb kann ein Betreuer seine [[Vergütung]]sforderung an eine anwaltliche Verrechnungsstelle abtreten, ohne dass ein Straftatbestand vorliegt; die Abtretung ist nicht nichtig gemäß § 134 BGB oder nach § 138 BGB wäre, wobei nur diejenigen Grunddaten an die Verrechnungsstelle weitergegeben werden dürfen und von dieser nur dazu gebraucht werden dürfen, um die Höhe der Vergütung zu berechnen. | Deshalb kann ein Betreuer seine [[Vergütung]]sforderung an eine anwaltliche Verrechnungsstelle abtreten, ohne dass ein Straftatbestand vorliegt; die Abtretung ist nicht nichtig gemäß § 134 BGB oder nach § 138 BGB wäre, wobei nur diejenigen Grunddaten an die Verrechnungsstelle weitergegeben werden dürfen und von dieser nur dazu gebraucht werden dürfen, um die Höhe der Vergütung zu berechnen. |