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,
10:08, 9. Apr. 2008
→Umfang der Befugnisse des Betreuers
Zeile 49:
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* mit dem Vormundschaftsgericht;
* mit dem Vormundschaftsgericht;
* mit dem Verfahrenspfleger;
* mit dem Verfahrenspfleger;
−
* mit dem beauftragten Rechtsanwalt;
+
* mit dem beauftragten Rechtsanwalt
(analog zu §§ 148 StPO, 29 StVollzG)
;
* mit den Volksvertretungen in Bund und Ländern (insbes. Petitionsausschüsse);
* mit den Volksvertretungen in Bund und Ländern (insbes. Petitionsausschüsse);
* mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte;
* mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte;
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