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Eine solche Befugnis kann dem Betreuer eingeräumt werden. wenn von der Kommunikation des Betroffenen erhebliche Gefahren für den Betroffenen ausgehen oder wenn sie geeignet ist, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erheblich zu gefährden.
 
Eine solche Befugnis kann dem Betreuer eingeräumt werden. wenn von der Kommunikation des Betroffenen erhebliche Gefahren für den Betroffenen ausgehen oder wenn sie geeignet ist, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erheblich zu gefährden.
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Bei der eingehenden Post kommen z B Schreiben von bestimmten Verwandten in Betracht, die beim Betroffenen zu schweren Erregungen führen; ferner Fälle, in denen der Betroffene wegen seiner Verwitrtheit eingehende Post (z.B. Steuerbescheide, Rentenmitteilungen, Bankpost) unauffindbar verlegt, so dass dem Betreuer eine ordnungsgemäße Führung der Betreuung erschwert wird.
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Bei der eingehenden Post kommen z B Schreiben von bestimmten Verwandten in Betracht, die beim Betroffenen zu schweren Erregungen führen; ferner Fälle, in denen der Betroffene wegen seiner Verwitrtheit eingehende Post (z.B. [[Finanzamt|Steuerbescheide]], Rentenmitteilungen, Bankpost) unauffindbar verlegt, so dass dem Betreuer eine ordnungsgemäße Führung der Betreuung erschwert wird.
    
Bei der ausgehenden Post sind Fälle denkbar, in denen der ([[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähige]]) Betreute laufend unsinnige Bestellungen tätigt; sie sind zwar nichtig ({{Zitat-dej |§|104|bgb}} Nr.2 BGB), ihre Rückabwicklung belastet aber unnötig den Betreuer und den Rechtsverkehr.
 
Bei der ausgehenden Post sind Fälle denkbar, in denen der ([[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähige]]) Betreute laufend unsinnige Bestellungen tätigt; sie sind zwar nichtig ({{Zitat-dej |§|104|bgb}} Nr.2 BGB), ihre Rückabwicklung belastet aber unnötig den Betreuer und den Rechtsverkehr.
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Der Betreuer muss ggf. dem [[Vormundschaftsgericht]] plausibel machen, dass das Betreueramt nur wirksam erfüllt werden kann, wenn ihm die entsprechenden Kontrollbefugnisse zustehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Betreute hilflos in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus liegt oder wenn er infolge einer psychischen Erkrankung sich durch Briefe aller Art bedroht fühlt oder jedwede Post ungeöffnet vernichtet und hierdurch evtl. erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden droht.
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Der Betreuer muss ggf. dem [[Betreuungsgericht]] plausibel machen, dass das Betreueramt nur wirksam erfüllt werden kann, wenn ihm die entsprechenden Kontrollbefugnisse zustehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Betreute hilflos in einer [[Altenheim|Pflegeeinrichtung]] oder einem Krankenhaus liegt oder wenn er infolge einer psychischen Erkrankung sich durch Briefe aller Art bedroht fühlt oder jedwede Post ungeöffnet vernichtet und hierdurch evtl. erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden droht.
    
Die Übertragung der Befugnis zur Entgegennahme, zum Öffnen und Anhalten der Post des Betreuten auf den Betreuer ist nur zulässig, wenn der Betreuer andernfalls seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten nicht erfüllen kann.
 
Die Übertragung der Befugnis zur Entgegennahme, zum Öffnen und Anhalten der Post des Betreuten auf den Betreuer ist nur zulässig, wenn der Betreuer andernfalls seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten nicht erfüllen kann.

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