Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist (seit 1995) die 5. Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Rund 2 Mio. Menschen sind in der Bundesrepublik in einer der Stufen der Pflegebedürftigkeit eingestuft, darunter viele betreute Menschen.
Betreuung und Pflegeversicherung
Betreuer mit dem Aufgabenbereich Gesundheitssorge haben für Betreute Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen und die ambulante oder stationäre Pflege zu organisieren, also entsprechende Versorgungs- oder Heimverträge zu schließen und die Pflege zu überwachen.
Der rechtliche Betreuer selbst ist nicht Pflegeperson nach § 19 SGB XI. Sollte ein Betreuer als Pflegeperson für seinen eigenen Betreuten tätig werden (wollen), ist für die Antragstellung und die Überwachung der Pflegetätigkeiten ein Verhinderungsbetreuer zu bestellen.
Rechtsprechung
Bundessozialgericht, Urt. vom 17.12.2009, B 3 P 5/08 R, NZS 2010, 634 (Ls.):
Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht nur dann, wenn die Pflegeleistungen im erforderlichen Umfang selbst sichergestellt werden. Selbst dann, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, aber die erforderliche Pflege jedoch nur unzureichend oder gar nicht erbracht wird, ist ein Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt die uneingeschränkte Sicherstellung der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen auch dann voraus, wenn das Pflegegeld hierfür allein nicht ausreicht oder der Leistungsanspruch unterhalb des Höchstbetrags liegt
LSG Bayern, Beschluss vom 03.12.2012, L 2 P 65/12 B ER, NZS 2013, 233 (Ls.):
- Leistungen der Pflegeversicherung nach §§ 14 ff SGB XI stehen dem Versicherten und nicht dessen Pflegeperson zu. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Einwilligung des Betreuers der Pflegeperson und ohne wirksame Bevollmächtigung ist unzulässig.
- Bei Streit über die Festsetzung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Pflegeperson antragsberechtigt.
BSG, Urteil vom 17.06.2021, B 3 P 5/19 R
Verletzen Krankenhäuser sozialrechtliche Informations- und Beratungspflichten im Rahmen des Versorgungs- und Entlassmanagements zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, sind Beratungsfehler den Pflegekassen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zuzurechnen.
Internationaler Tag der Pflege: 12. Mai
Im Jahr 1965, 55 Jahre nach dem Tod der britischen Krankenschwester Florence Nightingale, führte der „International Council of Nurses“ (ICN) einen globalen Aktionstag für die vielen beruflich Pflegenden ein. Der Rat wählte als jährliches Datum den 12. Mai, weil Florence Nightingale am 12.05.1820 geboren wurde. Diese britische Krankenschwester hatte aus eigener Initiative im Angesicht des schrecklichen Kriegsleids im Krimkrieg (1853 – 1856) die Krankenpflege neu organisiert und modernisiert. Heute ist die professionelle Pflege für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in demokratischen Rechtsstaaten unverzichtbar.
Literatur
Zeitschriftenbeiträge
- Beetz: Neu ab 1.7.2025: Der gemeinsame Jahresbetrag für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege; btw Sonderausgabe 2026, 1
- Hußmann: Leistungen der Pflegeversicherung; FPR 1/2012
- Kempchen: Rechtliche Fragestellungen zur Schnittstelle Betreuung und Pflege; BtR Sonderausgabe 2026,5
Gesetze, Richtlinien
Weiteres
Siehe auch
- Medizinische Begriffe
- MDK-Gutachten
- Vulnerabilität, Betreuungsbehörde, Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden
- Unterstützungspflicht, Gesamtplanverfahren
- Was ist neu?
- Gesundheitsdatennutzungsgesetz
- Interoperabilität
- digitale Barrierefreiheit, e-Rezept, elektronische Patientenakte, Medikationsplan
- Selbstbestimmung
- Amtspflichtverletzung