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Seit dem 01.01.2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX).
 
Seit dem 01.01.2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX).
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Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des [[wikipedia:de:Neuntes Buch Sozialgesetzbuch|Neunten Buches Sozialgesetzbuch]] Rehabilitation (§ 17 SGB IX). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die [[wikipedia:de:Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Rentenversicherung]] (SGB VI) und die [[Sozialhilfe]]träger (SGB XII). Auch die [[wikipedia:de:Pfleegkasse|Pflegekasse]]n (SGB XI) und die [[wikipedia:de:Integrationsamt|Integrationsämter]] können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.
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Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des [[wikipedia:de:Neuntes Buch Sozialgesetzbuch|Neunten Buches Sozialgesetzbuch]] Rehabilitation (§ 29 SGB IX). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die [[wikipedia:de:Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Rentenversicherung]] (SGB VI) und die [[Sozialhilfe]]träger (SGB XII). Auch die [[wikipedia:de:Pfleegkasse|Pflegekasse]]n (SGB XI) und die [[wikipedia:de:Integrationsamt|Integrationsämter]] können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.
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Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung (BudgetV) festgelegt.
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Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 29 SGB IX festgelegt.
    
Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und ''soll'' die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung, Integrationsamt). Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“.
 
Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und ''soll'' die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung, Integrationsamt). Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“.
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Die Vereinbarung einer (entgeltlichen) Budgetassistenz mit dem eigenen rechtlichen Betreuer ist unter Umständen ein In-Sich-Geschäft des gesetzlichen Betreuers, das wegen § 181 BGB unzulässig sein könnte. Der Betreuer kann nicht in eigenem Namen und zugleich als [[gesetzlicher Vertreter]] des Budgetnehmers einen Dienstleistungsvertrag schließen. Allerdings sagt die Betreuerbestellung nichts über die eine evtl. [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Betreuten aus – soweit der behinderte Mensch dazu in der Lage ist, kann er selbst (trotz Bestehen einer Betreuung) einen Assistenzvertrag mit dem Betreuer wirksam abschließen. In derartigen Fällen empfiehlt sich die Bestellung eines „[[Ergänzungsbetreuer]]s“ beim Betreuungsgericht anzuregen, um prüfen zu lassen, ob der behinderte Mensch einen solchen Vertrag selbst wirksam schließen kann.
 
Die Vereinbarung einer (entgeltlichen) Budgetassistenz mit dem eigenen rechtlichen Betreuer ist unter Umständen ein In-Sich-Geschäft des gesetzlichen Betreuers, das wegen § 181 BGB unzulässig sein könnte. Der Betreuer kann nicht in eigenem Namen und zugleich als [[gesetzlicher Vertreter]] des Budgetnehmers einen Dienstleistungsvertrag schließen. Allerdings sagt die Betreuerbestellung nichts über die eine evtl. [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Betreuten aus – soweit der behinderte Mensch dazu in der Lage ist, kann er selbst (trotz Bestehen einer Betreuung) einen Assistenzvertrag mit dem Betreuer wirksam abschließen. In derartigen Fällen empfiehlt sich die Bestellung eines „[[Ergänzungsbetreuer]]s“ beim Betreuungsgericht anzuregen, um prüfen zu lassen, ob der behinderte Mensch einen solchen Vertrag selbst wirksam schließen kann.
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==Rechtsprechung==
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Ablehnende Entscheidung des AG München:
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'''AG München, Beschluss vom 25.02.2010, 705 XVII 01055/00'''
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Dem Betreuer wird untersagt, mit dem Betreuten einen Vertrag zu schließen, mit dem der Betreuer die Verwaltung des Persönlichen Budgets übernimmt und hierfür gesondert entgolten wird. Falls ein solcher Vertrag geschlossen wurde, wird dem Betreuer geboten, den Vertrag wieder aufzulösen.
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Stellungnahme des BdB e,V. zu diesem Beschluss: http://bdb-ev.de/module/datei_upload/download.php?file_id=373
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Sowie:
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SG Lübeck v. 5.2.2015 - S 32 SO 208/12, FamRZ 2015, 2093 = LSK 2016, 010184
    
==Rechtsgrundlagen==
 
==Rechtsgrundlagen==
*[http://bundesrecht.juris.de/budgetv/BJNR105500004.html Budgetverordnung (VO zu § 17 SGB IX)]
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*https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html Nähere Infos-]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
*[http://www.pb-lebenshilfe.de/ Infoseiten der Lebenshilfe zum persönlichen Budget]
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*[http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/merkblatt_zum_persoenlichen_budget.pdf Info zum persönlichen Budget (BVKM)]
*[http://www.fachverband-betreuungsvereine.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=111&Itemid=60 Budgetassistenz und rechtliche Betreuung - Gutachten von Prof. Welti im Auftrag des BdB e.V. (PDF)]
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*[http://www.fachverband-betreuungsvereine.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=112&Itemid=60 Gutachten von Dr. Tänzer (PDF)]
      
==Literatur==
 
==Literatur==
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===Betreuerspezifisch===
 
===Betreuerspezifisch===
*[http://rws.huethig-jehle-rehm.de/data/resources/201a1ab2e61.pdf#page=27 Fuchs: Das Persönliche Budget – Sozialleistungen aus einer Hand; BtMan 2007, 91 (PDF)]
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*Fuchs: Das Persönliche Budget – Sozialleistungen aus einer Hand; BtMan 2007, 91  
 
*Fuchs: Zur Zielvereinbarung nach § 4 Budgetverordnung; [[BtMan]] 2007, 132
 
*Fuchs: Zur Zielvereinbarung nach § 4 Budgetverordnung; [[BtMan]] 2007, 132
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Henning_Selbstbestimmt_04_05.pdf Henning: Arm, aber selbstbestimmt? Noch im Test: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung; BtPrax 2005, 142 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Henning_Selbstbestimmt_04_05.pdf Henning: Arm, aber selbstbestimmt? Noch im Test: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung; BtPrax 2005, 142 (PDF)]
 
*Klie: Wegweiser Pflegebudget? BtMan 2007, 129
 
*Klie: Wegweiser Pflegebudget? BtMan 2007, 129
 
*Pfundstein: Offene Beziehung - Betreuung und Case Management unter Budgetbedingungen; BtMan 2007, 123
 
*Pfundstein: Offene Beziehung - Betreuung und Case Management unter Budgetbedingungen; BtMan 2007, 123
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*[https://sozialrecht-rosenow.de/files/alle/Downloads/96ff2_rosenow_haftungsfalle.pdf Rosenow: Haftungsfalle Scheinselbständigkeit; BtMan 2007, 136 (PDF)]
 
*Seibert: Integriertes Budget; BtMan 2007, 125
 
*Seibert: Integriertes Budget; BtMan 2007, 125
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Taenzer_Budgetassistenz_01_08.pdf Tänzer: Keine Alternative zum individuellen Rechtsanspruch auf Budgetassistenz; BtPrax 2009, 228 (PDF)]
 
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Soziales_Pflege/Taenzer_Budgetassistenz_01_08.pdf Tänzer: Keine Alternative zum individuellen Rechtsanspruch auf Budgetassistenz; BtPrax 2009, 228 (PDF)]
 
*Welti: Das persönliche Budget - Herausforderung für soziale Dienste; BtMan 2007, 117
 
*Welti: Das persönliche Budget - Herausforderung für soziale Dienste; BtMan 2007, 117
*ders.: Budgetassistenz und rechtliche Betreuung; BtPrax 2009, 64
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*[https://www.hs-nb.de/fileadmin/hs-neubrandenburg/studiengaenge-fachbereiche/FB_SBE/Forschungsprojekte/ImpeBu/Budgetassistenz_und_rechtliche_Betreuung_von_Felix_Welti.pdf ders.: Budgetassistenz und rechtliche Betreuung; BtPrax 2009, 64 (PDF)]
 
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*[https://www.bagues.de/spur-download/sht/25_09_an.pdf ders. Gutachten für BdB zum persönlichen Budget (PDF)]
    
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]

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