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Der Betreuer [[Betreuerhaftung|haftet]] auf Schadensersatz aus schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, wenn er Geld des Betreuten bei einem Kreditinstitut anlegt, das keiner für die Anlage ausreichenden '''[[Mündelsicher|Sicherungseinrichtung]]''' angehört.
 
Der Betreuer [[Betreuerhaftung|haftet]] auf Schadensersatz aus schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, wenn er Geld des Betreuten bei einem Kreditinstitut anlegt, das keiner für die Anlage ausreichenden '''[[Mündelsicher|Sicherungseinrichtung]]''' angehört.
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'''LG Kempten, Beschluss vom 21.11.2008, 42 T 2071/08''', BtMan 2009, 37 (Ls) = FamRZ 2009, 724
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Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das bisherige Vermögen des Betroffenen bereits weit gestreut ist, erscheint der Kauf eines weiteren Kilos von Gold gerade unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage am Finanzmarkt einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht zuwiderlaufend. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betroffene über ein erhebliches Gesamtvermögen verfügt, und der beabsichtigte Anlagebetrag nur einen unbedeutenden Teil des Vermögens betrifft. Der Kauf von Gold kann unter diesen Voraussetzungen gem. § 1811 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigt werden.
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'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 124/09''', BtMan 2009, 164 = BtPrax 2009, 302
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# Der Erwerb von Aktien sowie von Beteiligungen an Aktien- und Rentenfonds scheidet nicht von vornherein wegen des allgemeinen Risikos von Kurs- und Wertschwankungen als vormundschaftsgerichtlich genehmigungsfähige „andere Anlage“ aus. Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).
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# Hält das Tatsachengericht den Antrag des Betreuers auf Genehmigung einer anderen Anlage für nicht hinreichend bestimmt - etwa wegen einer übermäßigen Zahl benannter Aktiengesellschaften bzw. unklarer Betragsobergrenzen für den Aktienkauf - , ist ihm im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zunächst Gelegenheit zu sachgerechter Antragstellung zu geben.
    
==Verfügung über Betreutenvermögen==
 
==Verfügung über Betreutenvermögen==

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