Aufgrund der weltweiten Finanzkrise hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Dezember 2008 auf eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie von 1998 geeinigt. Ab dem 30. Juni 2009 steigt die Mindestdeckung für Einlagen auf 50.000 Euro und die bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Höhe von 10 Prozent entfällt. | Aufgrund der weltweiten Finanzkrise hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Dezember 2008 auf eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie von 1998 geeinigt. Ab dem 30. Juni 2009 steigt die Mindestdeckung für Einlagen auf 50.000 Euro und die bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Höhe von 10 Prozent entfällt. |