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# Die Bestellung eines Kontrollbetreuers stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Rechte des Bevollmächtigten dar.
 
# Die Bestellung eines Kontrollbetreuers stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Rechte des Bevollmächtigten dar.
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'''OLG Köln, Beschluss vom 16.06.2009, 16 Wx 19/09''', BtPrax 2009, 306:
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'''OLG Köln, Beschluss vom 16.06.2009, 16 Wx 19/09''', BtPrax 2009, 306 = FGPrax 2009, 220:
    
Eine Kontrollbetreuung ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder an den Fähigkeiten des Bevolmächtigten anzuordnen.
 
Eine Kontrollbetreuung ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder an den Fähigkeiten des Bevolmächtigten anzuordnen.

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