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Kontrollbetreuer
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Version vom 14. Dezember 2009, 15:07 Uhr
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15:07, 14. Dez. 2009
→Voraussetzungen für Kontrollbetreuerbestellung
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# Die Bestellung eines Kontrollbetreuers stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Rechte des Bevollmächtigten dar.
# Die Bestellung eines Kontrollbetreuers stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Rechte des Bevollmächtigten dar.
−
'''OLG Köln, Beschluss vom 16.06.2009, 16 Wx 19/09''', BtPrax 2009, 306:
+
'''OLG Köln, Beschluss vom 16.06.2009, 16 Wx 19/09''', BtPrax 2009, 306
= FGPrax 2009, 220
:
Eine Kontrollbetreuung ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder an den Fähigkeiten des Bevolmächtigten anzuordnen.
Eine Kontrollbetreuung ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder an den Fähigkeiten des Bevolmächtigten anzuordnen.
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