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Nicht zur Ausübung der elterlichen Sorge, sondern zum Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]] gehört das Stellen von kinderbezogenen Anträgen des Betreuten bei Behörden, wie Elterngeld oder Kindergeld.
 
Nicht zur Ausübung der elterlichen Sorge, sondern zum Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]] gehört das Stellen von kinderbezogenen Anträgen des Betreuten bei Behörden, wie Elterngeld oder Kindergeld.
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'''Rechtsprechung:'''
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'''OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2009, 9 UF 64/09''':
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Einer an der Borderline-Persönlichkeitsstörung leidenden Mutter kann die elterliche Sorge entzogen werden.
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Liegt eine konkret zu befürchtende Überforderungssituation der Eltern für ein knapp einjähriges, krankes und damit besonders bedürftiges Kind vor, stellt dies eine gegenwärtige konkrete Gefährdung für dessen Wohl dar. Empfindet eine Kindesmutter, die selbst an einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ leidet, ihr knapp einjähriges Kind als Stütze und Halt für sich selbst in familiären Stresssituationen, liegt darin eine besorgniserregende Rollenverschiebung, die darauf hindeutet, dass Defizite in der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter bestehen. Haben die Kindeseltern keinerlei Einsicht in die bei ihnen bestehenden Defizite und sind sie auch nicht bereit, Hilfsmaßnahmen zuzulassen und in geeigneter Weise mitzuwirken, so ist der vollständige Entzug der elterlichen Sorge begründet.
    
==Elterliche Sorge nach Scheidung/Trennung==
 
==Elterliche Sorge nach Scheidung/Trennung==

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