Nicht zur Ausübung der elterlichen Sorge, sondern zum Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]] gehört das Stellen von kinderbezogenen Anträgen des Betreuten bei Behörden, wie Elterngeld oder Kindergeld. | Nicht zur Ausübung der elterlichen Sorge, sondern zum Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]] gehört das Stellen von kinderbezogenen Anträgen des Betreuten bei Behörden, wie Elterngeld oder Kindergeld. |