Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 7: Zeile 7:
 
| '''[[:Kategorie:Inhaltliches|> Zum Inhalt nach Themen]]'''
 
| '''[[:Kategorie:Inhaltliches|> Zum Inhalt nach Themen]]'''
 
| '''[[Betreuungsrechtsreform|> Zur aktuellen Gesetzesreform]]'''
 
| '''[[Betreuungsrechtsreform|> Zur aktuellen Gesetzesreform]]'''
 +
| ''' [[Corona|> Corona-Infos]]
 
|}
 
|}
  
Zeile 15: Zeile 16:
 
==Das Betreuungsrecht?==
 
==Das Betreuungsrecht?==
  
Ein Teil des [[wikipedia:de:Familienrecht|Familienrechtes]], das sich mit Hilfen für [[wikipedia:de:psychische Krankheit|psychisch]] oder [[wikipedia:de:Sucht|Suchtkranke]] und [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderte]] befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die [[wikipedia:de:Entmündigung|Entmündigung]], die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Volljährige und die [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] ersetzt. Mit dieser als „Jahrhundertreform“ bezeichneten [[Betreuungsgesetz|Reformgesetzgebung]] war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche [[Selbstbestimmung|Rechte und Verantwortlichkeiten]] zu belassen, Eingriffe in [[Grundrechte|Persönlichkeitsrechte]] nur ausnahmsweise vorzunehmen. Fast 18 Jahre nach Inkrafttreten sind sich Experten einig, dass die Gesetzesreform zum überwiegenden Teil nicht realisiert wurde. Bemängelt werden zu wenig [[Betreuungszahlen|staatliche Mittel]] auf der einen Seite für die Betreuung, zum anderen Ressoucenverschwendung. [[:Kategorie:Auswirkungen|...mehr...]]
+
Ein Teil des [[wikipedia:de:Familienrecht|Familienrechtes]], das sich mit Hilfen für [[wikipedia:de:psychische Krankheit|psychisch]] oder [[wikipedia:de:Sucht|Suchtkranke]] und [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderte]] befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die [[wikipedia:de:Entmündigung|Entmündigung]], die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Volljährige und die [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] ersetzt. Mit dieser als „Jahrhundertreform“ bezeichneten [[Betreuungsgesetz|Reformgesetzgebung]] war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche [[Selbstbestimmung|Rechte und Verantwortlichkeiten]] zu belassen, Eingriffe in [[Grundrechte|Persönlichkeitsrechte]] nur ausnahmsweise vorzunehmen. Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten sind sich Experten einig, dass die Gesetzesreform zum überwiegenden Teil nicht realisiert wurde. Bemängelt werden zu wenig [[Betreuungszahlen|staatliche Mittel]] auf der einen Seite für die Betreuung, zum anderen Ressoucenverschwendung. Daher ist eine neue Reform ausgearbeitet worden, die am 1.1.2023 in Kraft tritt. [[:Kategorie:Auswirkungen|...mehr...]]
  
 
==Die Betreuung?==
 
==Die Betreuung?==
 
[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
 
[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
Eine [[Allgemeines|Schutzmaßnahme]] für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen. Sie wird vom [[Betreuungsgericht]] angeordnet und [[Beaufsichtigung|überwacht]]. Sie ist der Nachfolger von [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]]. Ende [[Betreuungszahlen| 2008 standen rund 1,27 Mio]], überwiegend ältere Menschen in der Bundesrepublik unter Betreuung. Betreuung ist eine Form [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]]. Für eine [[Betreuerbestellung]] müssen bestimmte [[Betreuungsvoraussetzung|Voraussetzungen]] gegeben sein. Der Betreuer hat die [[Wunscherfüllung|Interessen]] des betreuten Menschen gegenüber unterschiedlichsten Stellen und Institutionen zu [[gesetzlicher Vertreter|vertreten]], z.B. gegenüber [[Prozessführung|Gerichten]], [[Vertretung gegenüber Behörden|Behörden]], [[Wohnungsangelegenheiten|Vermietern]], Heimen, Pflegeversicherungen usw. Hier sind zahlreiche Betreuer u.U. überfordert. [[:Kategorie:Betreuerpflichten|...mehr...]]
+
Eine [[Allgemeines|Schutzmaßnahme]] für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen. Sie wird vom [[Betreuungsgericht]] angeordnet und [[Beaufsichtigung|überwacht]]. Sie ist der Nachfolger von [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]]. Ende [[Betreuungszahlen| 2015 waren für rund 1,3Mio]], überwiegend ältere Menschen in der Bundesrepublik Betreuungen angeordnet. Rechtliche Betreuung ist eine Form [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]]. Für eine [[Betreuerbestellung]] müssen bestimmte [[Betreuungsvoraussetzung|Voraussetzungen]] gegeben sein. Der Betreuer hat die [[Wunscherfüllung|Interessen]] des betreuten Menschen gegenüber unterschiedlichsten Stellen und Institutionen zu [[gesetzlicher Vertreter|vertreten]], z.B. gegenüber [[Prozessführung|Gerichten]], [[Vertretung gegenüber Behörden|Behörden]], [[Wohnungsangelegenheiten|Vermietern]], Heimen, Pflegeversicherungen usw. Hier sind zahlreiche Betreuer u.U. überfordert. [[:Kategorie:Betreuerpflichten|...mehr...]]
  
 
[https://www.youtube.com/channel/UCrLmPXtRU3PJXbrz6YPi1iA Hier finden Sie Youtube-Videos der Nürnberger Initiative GEBEN e.V.] zum Thema " Was ist Betreuung?"
 
[https://www.youtube.com/channel/UCrLmPXtRU3PJXbrz6YPi1iA Hier finden Sie Youtube-Videos der Nürnberger Initiative GEBEN e.V.] zum Thema " Was ist Betreuung?"
Zeile 25: Zeile 26:
 
==Der Berufsbetreuer?==
 
==Der Berufsbetreuer?==
  
Gut zwei Drittel aller Betreuungen werden [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlich]] geführt, meist von Familienangehörigen. Das restliche Drittel wird von [[Berufsbetreuer]]n geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei [[Betreuungsverein]]en angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, z.B. um solche mit akuten [[wikipedia:de:Psychische Krankheit|psychischen Krankheiten]] und Suchterkrankungen, also um Menschen, die es schwer haben sich zu integrieren  und mit denen Familienangehörige überfordert sind. Die meisten [[Berufsbetreuer]] haben eine sozialarbeiterische oder juristische [[Ausbildung]]; allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt; Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom [[Betreuungsgericht]] eine [[Betreuervergütung|Vergütung]], die seit der [[Betreuungsrechtsreform|Gesetzesreform]] am 1. Juli 2005 pauschal gewährt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei [[Betreuungsverein]]en und [[Betreuungsbehörde|-behörden]] tätig, man nennt sie dann [[Vereinsbetreuer|Vereins-]] bzw. [[Behördenbetreuer]]. [[:Kategorie:Betreuungspersonen|...mehr...]]
+
Rund 55 % aller Betreuungen werden [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlich]] geführt, meist von Familienangehörigen. Das restliche Drittel wird von [[Berufsbetreuer]]n geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei [[Betreuungsverein]]en angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, z.B. um solche mit akuten [[wikipedia:de:Psychische Krankheit|psychischen Krankheiten]] und Suchterkrankungen, also um Menschen, die es schwer haben sich zu integrieren  und mit denen Familienangehörige überfordert sind. Die meisten [[Berufsbetreuer]] haben eine sozialarbeiterische oder juristische [[Ausbildung]]; allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt; Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom [[Betreuungsgericht]] eine [[Betreuervergütung|Vergütung]], die seit der [[Betreuungsrechtsreform|Gesetzesreform]] am 1. Juli 2005 pauschal gewährt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei [[Betreuungsverein]]en und [[Betreuungsbehörde|-behörden]] tätig, man nennt sie dann [[Vereinsbetreuer|Vereins-]] bzw. [[Behördenbetreuer]]. [[:Kategorie:Betreuungspersonen|...mehr...]]
  
 
==Das Betreuungsgericht?==
 
==Das Betreuungsgericht?==
Zeile 37: Zeile 38:
 
==Der Betreuungsverein?==
 
==Der Betreuungsverein?==
  
Rund 820 anerkannte [[Betreuungsverein]]e in der Bundesrepublik sollen systematisch [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] werben, diese [[Beratung|beraten]] und [[Ausbildung|fortbilden]], über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en informieren und ggf. [[Vereinsbetreuer|selbst Betreuungen übernehmen]]. Die Betreuungsvereine gehören meist den bekannten [[wikipedia:de:Wohlfahrtspflege|Wohlfahrtsverbänden]] an. Sie finanzieren sich durch Zuschüsse von [[Bundesländer|Ländern]] und Kommunen. Diese sind aufgrund von Sparmaßnahmen zusehends in Gefahr. In einigen Bundesländern wurden die Landesmittel gekürzt, in anderen  ganz gestrichen. Hierdurch wird die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer ernsthaft gefährdet.  
+
Rund 820 anerkannte [[Betreuungsverein]]e in der Bundesrepublik sollen systematisch [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] werben, diese [[Beratung|beraten]] und [[Ausbildung|fortbilden]], über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en informieren und ggf. [[Vereinsbetreuer|selbst Betreuungen übernehmen]]. Die Betreuungsvereine gehören meist den bekannten [[wikipedia:de:Wohlfahrtspflege|Wohlfahrtsverbänden]] an. Sie finanzieren sich durch Zuschüsse von [[Bundesländer|Ländern]] und Kommunen. Diese sind aufgrund von Sparmaßnahmen zusehends in Gefahr. In einigen Bundesländern wurden die Landesmittel gekürzt, in anderen  ganz gestrichen. Hierdurch wird die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer ernsthaft gefährdet. Ab 1.1.23 soll es besser mit der Finanzierung laufen. [[:Kategorie:Betreuungsverein|...mehr...]]
[[:Kategorie:Betreuungsverein|...mehr...]]
 
  
 
==Short information in english==
 
==Short information in english==
  
The german custodianship law has been completely changed in 1992. Guardianship was renamed into custodianship (Betreuung). When a person of full age who, as a result of mental desease or physical, mental or psychical handicap is incapable of managing his own affairs, a guardian can be appointed (article 1896 german Civil Law). The adult guardian is responsible for personal and estate matters, medical treatment. But the ward has full capacity with all human rights like marrying, voting or making a will. Every custodian has to report annual to the guardianship court (Betreuungsgericht). You find here the [http://bundesrecht.juris.de/englisch_bgb/englisch_bgb.html#BGBengl_000G180 german law in english translation].  [http://www.lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/downloads/Soziales/Betreuungsbehoerde/englisch_rechtliche_betreuung.pdf See here for more].
+
The german custodianship law has been completely changed in 1992. Guardianship was renamed into custodianship (Betreuung). When a person of full age who, as a result of mental desease or physical, mental or psychical handicap is incapable of managing his own affairs, a guardian can be appointed (article 1896 german Civil Law). The adult guardian is responsible for personal and estate matters, medical treatment. But the ward has full capacity with all human rights like marrying, voting or making a will. Every custodian has to report annual to the guardianship court (Betreuungsgericht). You find here the [http://bundesrecht.juris.de/englisch_bgb/englisch_bgb.html#BGBengl_000G180 german law in english translation].  [https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/soziales/betreuungsbehoerde/englisch-rechtliche-betreuung.pdf?cid=nsb See here for more].
  
 
==Siehe auch unter==
 
==Siehe auch unter==
Zeile 55: Zeile 55:
 
Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf http://www.betreuerlexikon.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. [[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|...mehr...]]
 
Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf http://www.betreuerlexikon.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. [[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|...mehr...]]
  
Hinweis für Autoren: bislang reichte es zur Schreibberechtigung in diesem Lexikon aus, wenn man sich als Benutzer angemeldet hatte. Leider ist dieses Lexikon kürzlich einer Hackerattacke zum Opfer gefallen. Die Vandalismen wurden inzwischen beseitigt. Zum Schutz vor weiterem Vandalismus ist es jetzt zusätzlich nötig, eine Schreibberechtigung zu erhalten. Diese erteile ich jederzeit gerne. Bitte senden Sie mir eine entsprechende Email oder ein Fax. Ihr Horst Deinert.
+
Hinweis für Autoren: um hier schreiben zu können, ist es (anders als in der Wikipedia selbst), nötig, sich als Benutzer/in anzumelden. Das soll Vandalismus (der hier auch schon passiert ist), vorbeugen.
 +
 
  
 
Email an den Lexikonbetreiber: [mailto:horst.deinert@gmx.de?subject=Onlinelexikon horst.deinert@gmx.de]
 
Email an den Lexikonbetreiber: [mailto:horst.deinert@gmx.de?subject=Onlinelexikon horst.deinert@gmx.de]

Version vom 2. Januar 2022, 09:16 Uhr

Logo

Das Online-Lexikon Betreuungsrecht

> Zum Inhalt von a bis z > Zum Inhalt nach Themen > Zur aktuellen Gesetzesreform > Corona-Infos

Kleines Betreuungs-ABC

Was ist eigentlich...

Das Betreuungsrecht?

Ein Teil des Familienrechtes, das sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke und Behinderte befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die Entmündigung, die Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft ersetzt. Mit dieser als „Jahrhundertreform“ bezeichneten Reformgesetzgebung war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche Rechte und Verantwortlichkeiten zu belassen, Eingriffe in Persönlichkeitsrechte nur ausnahmsweise vorzunehmen. Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten sind sich Experten einig, dass die Gesetzesreform zum überwiegenden Teil nicht realisiert wurde. Bemängelt werden zu wenig staatliche Mittel auf der einen Seite für die Betreuung, zum anderen Ressoucenverschwendung. Daher ist eine neue Reform ausgearbeitet worden, die am 1.1.2023 in Kraft tritt. ...mehr...

Die Betreuung?

Anzahl der Betreuten am Jahresende

Eine Schutzmaßnahme für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen. Sie wird vom Betreuungsgericht angeordnet und überwacht. Sie ist der Nachfolger von Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft. Ende 2015 waren für rund 1,3Mio, überwiegend ältere Menschen in der Bundesrepublik Betreuungen angeordnet. Rechtliche Betreuung ist eine Form gesetzlicher Vertretung. Für eine Betreuerbestellung müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Der Betreuer hat die Interessen des betreuten Menschen gegenüber unterschiedlichsten Stellen und Institutionen zu vertreten, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Vermietern, Heimen, Pflegeversicherungen usw. Hier sind zahlreiche Betreuer u.U. überfordert. ...mehr...

Hier finden Sie Youtube-Videos der Nürnberger Initiative GEBEN e.V. zum Thema " Was ist Betreuung?"

Der Berufsbetreuer?

Rund 55 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt, meist von Familienangehörigen. Das restliche Drittel wird von Berufsbetreuern geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei Betreuungsvereinen angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, z.B. um solche mit akuten psychischen Krankheiten und Suchterkrankungen, also um Menschen, die es schwer haben sich zu integrieren und mit denen Familienangehörige überfordert sind. Die meisten Berufsbetreuer haben eine sozialarbeiterische oder juristische Ausbildung; allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt; Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom Betreuungsgericht eine Vergütung, die seit der Gesetzesreform am 1. Juli 2005 pauschal gewährt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei Betreuungsvereinen und -behörden tätig, man nennt sie dann Vereins- bzw. Behördenbetreuer. ...mehr...

Das Betreuungsgericht?

Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Die dortigen Beschäftigten – Betreuungsrichter und Rechtspfleger – sind die staatlichen Entscheidungsträger im Betreuungsrecht; sie überprüfen, ob eine Betreuung notwendig ist und wer zum Betreuer bestellt wird, sie haben besonders einschneidende Maßnahmen von Betreuern zu genehmigen, z.B. Fragen gefährlicher Heilbehandlungen, freiheitsentziehender Maßnahmen oder Geldanlagen, sie überwachen die Betreuer und entscheiden über die Betreuervergütung. Kritik kommt z.B. daran auf, dass das Familienrecht ein stiefmütterliches Dasein bei der Juristenausbildung führt und das Betreuungsgericht bei Juristen eher unbeliebt ist. Gründe sind immens hohe Fallzahlen und umständliche Verfahrensvorschriften; vor allem die Auseinandersetzung mit teilweise massiv gestörten Menschen und deren persönliche Anhörung. ...mehr... Vor dem 1.9.2009 war die Bezeichnung "Vormundschaftsgericht".

Die Betreuungsbehörde?

Ist eine Dienststelle bei Stadt- und Kreisverwaltungen, die mit ihren Mitarbeitern den Betreuern durch Beratung und Unterstützung helfen soll. Auch das Gericht kann die Dienste der Betreuungsbehörde beanspruchen, bei der Aufklärung von Sachverhalten und der Suche nach geeigneten Betreuern. Die Betreuungsbehörde muss auch unwillige Personen zwangsweise zum Gericht oder zur Begutachtung vorführen und im Ausnahmefall, wenn sich sonst niemand bereit erklärt, selbst Betreuungen übernehmen. Leider sind viele Betreuungsbehörden personell völlig unterbesetzt, können gerichtliche Anfragen nur noch abheften; denn es ist den einzelnen Kommunen überlassen worden, wie sie die Aufgaben erfüllen wollen. Funktionsfähigen Betreuungsbehörden stehen Ein-Mann/Frau-Behörden gegenüber, die keine große Hilfe für Betreuer oder Gericht sind. ...mehr...

Der Betreuungsverein?

Rund 820 anerkannte Betreuungsvereine in der Bundesrepublik sollen systematisch ehrenamtliche Betreuer werben, diese beraten und fortbilden, über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren und ggf. selbst Betreuungen übernehmen. Die Betreuungsvereine gehören meist den bekannten Wohlfahrtsverbänden an. Sie finanzieren sich durch Zuschüsse von Ländern und Kommunen. Diese sind aufgrund von Sparmaßnahmen zusehends in Gefahr. In einigen Bundesländern wurden die Landesmittel gekürzt, in anderen ganz gestrichen. Hierdurch wird die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer ernsthaft gefährdet. Ab 1.1.23 soll es besser mit der Finanzierung laufen. ...mehr...

Short information in english

The german custodianship law has been completely changed in 1992. Guardianship was renamed into custodianship (Betreuung). When a person of full age who, as a result of mental desease or physical, mental or psychical handicap is incapable of managing his own affairs, a guardian can be appointed (article 1896 german Civil Law). The adult guardian is responsible for personal and estate matters, medical treatment. But the ward has full capacity with all human rights like marrying, voting or making a will. Every custodian has to report annual to the guardianship court (Betreuungsgericht). You find here the german law in english translation. See here for more.

Siehe auch unter

Broschüren, Formulare, Buchverzeichnis

Zu diesem Lexikon

Das Online-Lexikon Betreuungsrecht ist jetzt ein Wiki. Es benutzt die gleiche Softwarebasis wie die freie Enzyklopedie Wikipedia und funktioniert auch genau so, d.h., jede Leserin und jeder Leser kann Artikel verändern, ergänzen oder komplette Artikel selbst schreiben. (siehe Links unter Hilfe). Mit diesem Angebot ist die Hoffnung verbunden, dass sich viele am Betreuungsrecht Interessierte und dort Kundige finden, die diesem Lexikon dazu verhelfen, als vollständiges Kompendium allen im Bereich der rechtlichen Betreuung Tätigen und sonst davon Betroffenen eine gute Praxishilfe zu werden.

Die bisherigen Inhalte des früheren Lexikons sind nun hier zu finden. Sie können in der linken Infoleiste zum einen die Artikel nach Namen (von A–Z) oder nach Kategorien (nach Themen) suchen, außerdem steht darunter eine Volltextsuche zur Verfügung.

Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf http://www.betreuerlexikon.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. ...mehr...

Hinweis für Autoren: um hier schreiben zu können, ist es (anders als in der Wikipedia selbst), nötig, sich als Benutzer/in anzumelden. Das soll Vandalismus (der hier auch schon passiert ist), vorbeugen.


Email an den Lexikonbetreiber: horst.deinert@gmx.de

Faxnachricht an den Lexikonbetreiber: 03212-1294653

Online-Recherche Betreuungsrecht

Für die vertiefte Fachinformation zum Betreuungsrecht (mit allen Volltexten) wird auf das kostenpflichtige Datenbankangebot "bt-recht" verwiesen.