Haager Übereinkommen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 soll Entscheidungen auf dem Gebiet des Schutzes von Erwachsenen (insbesondere von Personen mit Beeinträchtigungen, die eines gesetzlichen Vertreters bedürfen) international anerkennen.

Das Übereinkommen ist von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, ebenso ein Ausführungsgesetz dazu. Derzeit (August 2008) haben aber noch nicht genügend Staaten ratifiziert, es ist also noch nicht in Kraft.

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