Haager Übereinkommen
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Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 soll Entscheidungen auf dem Gebiet des Schutzes von Erwachsenen (insbesondere von Personen mit Beeinträchtigungen, die eines gesetzlichen Vertreters bedürfen) international anerkennen.
Das Übereinkommen ist von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, ebenso ein Ausführungsgesetz dazu. Derzeit (August 2008) haben aber noch nicht genügend Staaten ratifiziert, es ist also noch nicht in Kraft.
Dokumente
- Text des Übereinkommens in englischer, französischer und deutscher Sprache (PDF)
- Gesetz zum Haager Übereinkommen vom 17.3.2007, BGBL. II S. 323; PDF
- Gesetz zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 17.3.2007; BGBL. I S. 314; PDF}
- Erläuternder Bericht von Paul Lagarde zum Übereinkommen (PDF)
- Aktueller Status des Übereinkommens; englisch
- Pressemeldungen des Bundesjustizministeriums zum Übereinkommen