Haager Übereinkommen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
 
| Volltitel: || Haager Übereinkommen über den <br />internationalen Schutz von Erwachsenen
 
| Volltitel: || Haager Übereinkommen über den <br />internationalen Schutz von Erwachsenen
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Kurztitel: || Haager Erwachsenenschutzabkommen
+
| Kurztitel: || Haager Erwachsenenschutzübereinkommen
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Abkürzung: || BtBG
+
| Abkürzung: || Haager EAÜ
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
 
| Art: || Bundesgesetz /internationales Abkommen
 
| Art: || Bundesgesetz /internationales Abkommen
 
|-
 
|-
| Geltungsbereich: || Bundesrepublik Deutschland sowie sonst. Vertragsstaaten
+
| Geltungsbereich: || Bundesrepublik Deutschland <br />sowie sonst. Vertragsstaaten
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
 
|- bgcolor="#F7F8FF"
 
| Rechtsmaterie: || Betreuungsrecht  
 
| Rechtsmaterie: || Betreuungsrecht  

Version vom 30. Juni 2009, 16:53 Uhr

Basisdaten
Volltitel: Haager Übereinkommen über den
internationalen Schutz von Erwachsenen
Kurztitel: Haager Erwachsenenschutzübereinkommen
Abkürzung: Haager EAÜ
Art: Bundesgesetz /internationales Abkommen
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
sowie sonst. Vertragsstaaten
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Fundstellennachweis:
Datum des Gesetzes: 17.03.2007 (BGBl. II S. 323)
Inkrafttreten: 01.01.2009
Letzte Änderung:
Inkrafttreten der letzten Änderung:

Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 soll Entscheidungen auf dem Gebiet des Schutzes von Erwachsenen (insbesondere von Personen mit Beeinträchtigungen, die eines gesetzlichen Vertreters bedürfen) international anerkennen.

Das Übereinkommen ist von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt (BGBL. 2007, Teil II, S. 323) veröffentlicht worden, ebenso ein Ausführungsgesetz dazu (BGBL. 2007, Teil I, S. 314). Mit der Ratifikation von Frankreich am 18.09.2008 wurde die Mindestzahl von 3 Staaten erreicht (außerdem noch Großbritannien, Landesteil Schottland), ein Inkrafttreten erfolgte zum 01.01.2009, ab 1.7.2009 gilt das Übereinkommen auch für die Schweiz.

Weitere Staaten, die unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert haben, sind: Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen , Tschechische Republik, Zypern.

Die zuständige zentrale Behörde nach dem genannten Abkommen ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn.

Dokumente

Siehe auch

Behindertenkonvention der Vereinten Nationen

Literatur

Bücher

Zeitschriftenbeiträge

  • Guttenberger: Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen; BtPrax 3/2006
  • Helms: Reform des internationalen Betreuungsrechts durch das Haager Erwachsenenschutzabkommen; FamRZ 2008, 1995
  • Lachwitz: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; BtPrax 2008, 143
  • Schulz: Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen; Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit, 2007, 48
  • Siehr: Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz Erwachsener; Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, 2000, 715.
  • Wagner: Die Regierungsentwürfe zur Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 13.1.2000 zum internationalen Schutz Erwachsener; Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPRax), 2007, 11

Weitere Literatur

Weblinks