Grundstück: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)<ref>{{§§|immowertv|juris|text=Text der Immobilienwertermittlungsverordnung}}.</ref> geregelt. Sie ist eine Verordnung auf der Grundlage des § 194 Baugesetzbuch. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben: | Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)<ref>{{§§|immowertv|juris|text=Text der Immobilienwertermittlungsverordnung}}.</ref> geregelt. Sie ist eine Verordnung auf der Grundlage des § 194 Baugesetzbuch. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben: | ||
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==Steuerliche Fragen== | ==Steuerliche Fragen== |
Version vom 25. Juni 2019, 09:30 Uhr
Definition
Betreueraufgabe
Bewertung
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)[1] geregelt. Sie ist eine Verordnung auf der Grundlage des § 194 Baugesetzbuch. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben:
Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend.