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Transplantationszwecken entnommen werden (sog Organspende). Art 1 Abs 1 GG verbietet die Einrichtung einer Betreuung mit diesem Wirkungskreis, solange nicht spezialgesetzliche Regelungen diesen Eingriff in die Rechte des Betroffenen gestatten.
 
Transplantationszwecken entnommen werden (sog Organspende). Art 1 Abs 1 GG verbietet die Einrichtung einer Betreuung mit diesem Wirkungskreis, solange nicht spezialgesetzliche Regelungen diesen Eingriff in die Rechte des Betroffenen gestatten.
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'''OLG Schleswig Beschluss vom 20.06.2007, 2 W 134/07''':
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'''OLG Schleswig Beschluss vom 20.06.2007, 2 W 134/07''', FamRZ 2007, 2007:
    
Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung bei Unterbringung im Maßregelvollzug: Die Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge für einen nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten bedarf im Hinblick darauf, dass die ärztliche Behandlung der Anlasskrankheit dem Krankenhaus obliegt, einer näheren Begründung.
 
Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung bei Unterbringung im Maßregelvollzug: Die Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge für einen nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten bedarf im Hinblick darauf, dass die ärztliche Behandlung der Anlasskrankheit dem Krankenhaus obliegt, einer näheren Begründung.

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