Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig.
Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig.
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Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine Vertreterdokumentation oder ein Vertreterzeugnis und ein Notfallbogen erstellt werden.
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Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine [[Vertreterdokumentation]] oder ein [[Vertreterzeugnis]] und ein Notfallbogen erstellt werden.