* Absatz 1: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung bietet einwilligungsfähigen Betreuten die Möglichkeit der Erstellung einer Patientenverfügung, die hilfreich für Gesundheitsentscheidungen durch den Betreuer sein kann. | * Absatz 1: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung bietet einwilligungsfähigen Betreuten die Möglichkeit der Erstellung einer Patientenverfügung, die hilfreich für Gesundheitsentscheidungen durch den Betreuer sein kann. |