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Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer [[Patientenverfügung]] - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über [[Heilbehandlung|Behandlungen]] nicht mehr zu einer Äußerung des natürlichen Willens fähig ist.
 
Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer [[Patientenverfügung]] - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über [[Heilbehandlung|Behandlungen]] nicht mehr zu einer Äußerung des natürlichen Willens fähig ist.
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Stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die [[Krankenkasse]]. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig.
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Stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die [[Krankenkasse]]. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig.
    
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==

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