Nach dem bis zum 1. September 2009 geltenden Rechtszustand war das Betreuungsverfahren für nicht der deutschen Sprache mächtige Betroffene im Hinblick auf Dolmetscher- und Übersetzerkosten nicht kostenfrei zu halten. | Nach dem bis zum 1. September 2009 geltenden Rechtszustand war das Betreuungsverfahren für nicht der deutschen Sprache mächtige Betroffene im Hinblick auf Dolmetscher- und Übersetzerkosten nicht kostenfrei zu halten. |