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'''OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23. 2. 2021 – W 69/20'''
 
'''OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23. 2. 2021 – W 69/20'''
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Für die Erhebung der Jahresgebühr kommt es nicht darauf an, ob der Betreuer über die Vermögenswerte verfügen kann. Auch der Wert eines Nachlasses, bezüglich dessen Dauertestamentsvollstreckung angeordnet ist, wirken sich werterhöhend aus.  
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Für die Erhebung der Jahresgebühr kommt es nicht darauf an, ob der Betreuer über die Vermögenswerte verfügen kann. Auch der Wert eines Nachlasses, bezüglich dessen Dauertestamentsvollstreckung angeordnet ist, wirken sich werterhöhend aus. (Ebenso OLG Stuttgart (Beschl. v. 2. 4.
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2020 – 8 W 434/19) und OLG Celle (Beschl. v. 28. 12. 2016 – 2 W 255/16).
    
'''OLG Rostock, Beschluss vom 06.05.2021, 7 W 33/21'''
 
'''OLG Rostock, Beschluss vom 06.05.2021, 7 W 33/21'''

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