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# Zur Nachprüfbarkeit der Ermessensentscheidung des Tatrichters, von dem Regelwert von 8 000 DM (jetzt 5.000 €) nicht abzuweichen.
 
# Zur Nachprüfbarkeit der Ermessensentscheidung des Tatrichters, von dem Regelwert von 8 000 DM (jetzt 5.000 €) nicht abzuweichen.
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'''BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - XII ZB 317/13''':
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'''BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - XII ZB 317/13''', FamRZ 2014, 110:
 
   
 
   
 
#'' Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden.''
 
#'' Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden.''

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