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'''Achtung: der nachstehende Artikel enthält die Rechtslage bis 31.12.2022. Für die neue Rechtslage ab 1.1.2023 siehe den Artikel [[Anlagegeld]].'''
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==Geldanlage durch den Betreuer==
 
==Geldanlage durch den Betreuer==
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Weiter kommen z.B. in Betracht: Bundesanleihen, Pfandbriefe und die heute selten gewordenen Hypotheken (auf Grundstücken). Das Geld soll mit der Bestimmung angelegt werden, dass es nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (ab 1.9.2009 Betreuungsgerichtes) abgehoben werden kann (sog. Sperrvermerk). Dabei ist auch zu klären, ob und in welcher Weise eine Hinterlegung oder Verwahrung der Wertpapiere erfolgen soll.
 
Weiter kommen z.B. in Betracht: Bundesanleihen, Pfandbriefe und die heute selten gewordenen Hypotheken (auf Grundstücken). Das Geld soll mit der Bestimmung angelegt werden, dass es nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (ab 1.9.2009 Betreuungsgerichtes) abgehoben werden kann (sog. Sperrvermerk). Dabei ist auch zu klären, ob und in welcher Weise eine Hinterlegung oder Verwahrung der Wertpapiere erfolgen soll.
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Rechtsprechung:
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'''BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20'''
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Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 182, 116 = FamRZ 2009, 1656).
    
==Informationen zur Mündelsicherheit erteilen==
 
==Informationen zur Mündelsicherheit erteilen==
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Eine Anlage in Gold ist mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung vereinbar, wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und dies angesichts der Wirtschaftslage und dem Zinsmarkt als werthaltige Anlage anzusehen ist. Der Betreuer hat die sichere Verwahrung in einem Bankschließfach sicherzustellen.
 
Eine Anlage in Gold ist mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung vereinbar, wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und dies angesichts der Wirtschaftslage und dem Zinsmarkt als werthaltige Anlage anzusehen ist. Der Betreuer hat die sichere Verwahrung in einem Bankschließfach sicherzustellen.
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'''LG Augsburg Beschl v 25.5.2018 – 054 T 1089/18'''
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'''LG Augsburg Beschl v 25.5.2018 – 54 T 1089/18''', NJW 2018, 2420
    
# In Zeiten der Niedrigzinsphase, die es kaum ermöglicht, Gelder fest verzinslich zu einem Zinssatz anzulegen, der oberhalb der Inflationsrate liegt, ist ein Betreuer im Rahmen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gehalten, eine risikobegrenzte rentablere Anlageform für einen Teil des Vermögens zu finden.  
 
# In Zeiten der Niedrigzinsphase, die es kaum ermöglicht, Gelder fest verzinslich zu einem Zinssatz anzulegen, der oberhalb der Inflationsrate liegt, ist ein Betreuer im Rahmen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gehalten, eine risikobegrenzte rentablere Anlageform für einen Teil des Vermögens zu finden.  
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Hat der Erblasser die mündelsichere Anlage des Nachlasses angeordnet und zugleich bestimmt, dass aus der Anlage dem Erben laufende Erträge zukommen sollen, ist keine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei Anlage im Jahr 2005 in einen offenen Immobilienfonds gegeben, u.a. da der Fonds zu diesem Zeitpunkt durch 53 Gerichtsentscheidungen (§ 1811 BGB) als mündelsicher eingestuft worden ist.
 
Hat der Erblasser die mündelsichere Anlage des Nachlasses angeordnet und zugleich bestimmt, dass aus der Anlage dem Erben laufende Erträge zukommen sollen, ist keine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei Anlage im Jahr 2005 in einen offenen Immobilienfonds gegeben, u.a. da der Fonds zu diesem Zeitpunkt durch 53 Gerichtsentscheidungen (§ 1811 BGB) als mündelsicher eingestuft worden ist.
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'''LG Flensburg, Beschluss vom 19.07.2019 - Az: 2 O 365/16'''
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Die Pflicht zur mündelsicheren Anlage führt nicht dazu, dass ein Betreuer, der nicht mündelsicher angelegtes Vermögen vorfindet, dieses kurzfristig insgesamt in eine mündelsichere Anlage umzuwandeln hat. Er hat vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu entscheiden, welche Anlagen beibehalten und welche veräußert oder durch andere Anlagen ersetzt werden.
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Dies folgt daraus, dass grundsätzlich die Vermögensverwaltung im Interesse des Betreuten fortgeführt werden soll und dessen eigene Entscheidungen für bestimmte Anlageformen respektiert werden sollen. Teilweise wird sogar vertreten, dass nur ersichtlich völlig ungeeignete Anlagen in mündelsichere Anlagen überführt werden müssen.
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Zwar ist Hintergrund der fehlenden unbedingten Pflicht zur Umwandlung vorhandener Anlagen in mündelsichere Anlagen der Respekt vor früher getroffenen Anlageentscheidungen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass vorhandenes Anlagevermögen nicht verändert werden darf.
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Vielmehr erfordert gerade die Verwaltung eines umfangreichen Vermögens Anlageentscheidungen, die nicht im Voraus für viele Jahre getroffen werden können, sondern regelmäßig aktualisiert werden müssen. Anderenfalls wäre eine Vermögensverwaltung nicht erforderlich.
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Der Betreuer hat insofern nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, welche Anlagen beibehalten und welche veräußert oder durch andere Anlagen ersetzt werden.
    
'''OLG Schleswig, Urteil vom 16.07.2020, 2 U 7/19'''
 
'''OLG Schleswig, Urteil vom 16.07.2020, 2 U 7/19'''
    
Das OLG hat festgestellt, dass keine Pflicht des Betreuers aus §§ 1908i Abs. 1, 1806 BGB besteht, bereits vor der Anordnung der Betreuung bestehende Kapitalanlagen, in mündelsichere Anlagen umzuwandeln. Bei erheblichem Vermögen entspreche es im Allgemeinen den wirtschaftlichen Grundsätzen, einen Teil des Anlagevermögens in Aktien zu investieren. Verfügt der Betreuer nicht über ausreichende Fachkenntnisse, sei es bei einer umfangreichen Vermögensverwaltung geboten, einen sachkundigen Dritten zu beauftragen.
 
Das OLG hat festgestellt, dass keine Pflicht des Betreuers aus §§ 1908i Abs. 1, 1806 BGB besteht, bereits vor der Anordnung der Betreuung bestehende Kapitalanlagen, in mündelsichere Anlagen umzuwandeln. Bei erheblichem Vermögen entspreche es im Allgemeinen den wirtschaftlichen Grundsätzen, einen Teil des Anlagevermögens in Aktien zu investieren. Verfügt der Betreuer nicht über ausreichende Fachkenntnisse, sei es bei einer umfangreichen Vermögensverwaltung geboten, einen sachkundigen Dritten zu beauftragen.
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'''LG Karlsruhe, Beschluss v 17.11.2022 - 11 T 136/22'''
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Die Anlage des Vermögens eines Betreuten durch Einmalzahlungen in private Rentenversicherungen ist unwirtschaftlich, wenn sie hohe Kosten und damit Verluste bei geringen Renditechancen beinhaltet. Ein (überdies ungewisser) geringer Vorteil beim Langlebens-Szenario gleicht hohe Verluste beim Kurzlebens-Szenario nicht aus. In einem solchen Fall ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Geldanlage (§ 1811 BGB a.F./ § 1848 BGB n.F.) zu versagen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
[[Vermögenssorge]], [[Mündelgeld]], [[Mündelsicher|Mündelsicherheit]], [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Genehmigungen]]
 
[[Vermögenssorge]], [[Mündelgeld]], [[Mündelsicher|Mündelsicherheit]], [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Genehmigungen]]
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==Videos und Podcasts==
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*[https://youtu.be/YyogwJ0mNmE Youtube-Video (Betreuerschmiede) zur Geldanlage]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
 
===Bücher===
 
===Bücher===
 
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
 
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
====Bücher im Bundesanzeiger-Verlag====
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====Bücher im Reguvis-Verlag====
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/geldanlagen-fuer-muendel-und-betreute/ Fiala u.a.: Geldanlagen für Mündel und Betreute]
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*[https://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3846209287/internetsevon-21 Fiala u.a.: Geldanlagen für Mündel und Betreute]
 
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/genehmigungen-bei-betreuung-und-vormundschaft/ Fiala u.a.: Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft]
 
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/genehmigungen-bei-betreuung-und-vormundschaft/ Fiala u.a.: Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft]
 
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/ Jochum u.a.: Nachlasspflegschaft]
 
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/ Jochum u.a.: Nachlasspflegschaft]
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*Fritsche: Wertpapierrechtliche Entwicklungen und Schlussfolgerungen für die Wahrung der Mündelsicherheit von Anlagen; RPfleger 2/2007
 
*Fritsche: Wertpapierrechtliche Entwicklungen und Schlussfolgerungen für die Wahrung der Mündelsicherheit von Anlagen; RPfleger 2/2007
 
*Gleißner: Vorgefundene Bankguthaben des Mündels, Rpfleger 1985, 482
 
*Gleißner: Vorgefundene Bankguthaben des Mündels, Rpfleger 1985, 482
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*Gojowczyk: Die Verwaltung von Geld durch den Betreuer; btr aktuell 2023, 19
 
*Grziwotz: Girokontoverwaltung ohne Kontrolle?, FamRZ 2008, 1908
 
*Grziwotz: Girokontoverwaltung ohne Kontrolle?, FamRZ 2008, 1908
 
*Harm: Wunsch und Wille in der Vermögenssorge, Rpfleger 2012, 185
 
*Harm: Wunsch und Wille in der Vermögenssorge, Rpfleger 2012, 185
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===Sonstige===
 
===Sonstige===
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*[https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=SMJus_BS_204&formtecid=2&areashortname=SMJus Merkblatt Geldanlage 2023 (Sachsen,PDF)]
 
*[https://bdb-ev.de/module/datei_upload/download.php?file_id=946 BdB-Merkblatt zu Betreuern und dem Bankenverkehr (PDF)]
 
*[https://bdb-ev.de/module/datei_upload/download.php?file_id=946 BdB-Merkblatt zu Betreuern und dem Bankenverkehr (PDF)]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
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*[https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Kapitalanlagen/Privatanleger/2019_05_13_muendel-20190405.pdf]
 
*[https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Kapitalanlagen/Privatanleger/2019_05_13_muendel-20190405.pdf]
 
*[http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Geldanlagen-im-Risikotest/1783826/1783826/1784634/ Artikel in der Zeitschrift Finanztest 2009 zur Sicherheit von Geldanlagen (PDF)]
 
*[http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Geldanlagen-im-Risikotest/1783826/1783826/1784634/ Artikel in der Zeitschrift Finanztest 2009 zur Sicherheit von Geldanlagen (PDF)]
*[http://www.ftd.de/finanzen/geldanlage/:portfolio-richter-im-nebel-der-fondsindustrie/533435.html Kritischer Artikel aus der FTD zum Thema Mündelgeldanlage aus 2009]
   
*[http://www.notarakademie.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/notarakademie%20baden-württemberg/pdf/be/Betreuungsgerichtliche%20Genehmigung%202013.pdf Spanl: Betreuungsgerichtliche Genehmigungen (PDF)]
 
*[http://www.notarakademie.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/notarakademie%20baden-württemberg/pdf/be/Betreuungsgerichtliche%20Genehmigung%202013.pdf Spanl: Betreuungsgerichtliche Genehmigungen (PDF)]
    
==Vordrucke==
 
==Vordrucke==
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
*[http://www.rechtlichebetreuung.de/26-bank-kontostand.pdf Anfrage zum Kontostand an Banken (PDF)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Bankanfrage.doc Weitere Anfrage an Bank über Kontostände (Word)]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/FreigabeantragGirokonto.doc Antrag auf gerichtliche Freigabe von Mündelgeldern (Word)]
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*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Bankbewegungen.pdf Genehmigung Bankverfügung (PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/2_Erteilung_einer_einmaligen_Erm__chtigung_zur_Verf__gung___ber_ein_Konto.pdf Antrag auf einmalige Verfügung über ein Konto (PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/1_Erteilung_einer_allgemeinen_Erm__chtigung_zur_Verf__gung___ber_ein_Konto.pdf Antrag auf allgemeine Ermächtigung bei Geldgeschäften (PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/3_Genehmigung_von_Online-Banking.pdf Genehmigung von Online-Banking (PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/4_Genehmigung_der_Geldanlagen.pdf Genehmigung einer Mündelgeldanlage (PDF)]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/5_Genehmigung_der_Aufl__sung_des_Kontos.pdf Genehmigung einer Kontoauflösung (PDF)]
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*[http://www.forium.de/service/formulare/freistellungsauftrag.pdf Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (PDF)]
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*[http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C259970_L20.pdf Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (PDF)]
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*[https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/8.pdf?FORMUID=BTR-021-DE-FL&MANDANTUID=ZUFIZENTRAL&INFODIENSTE_FORM_ID=219268388&INFODIENSTE_OE_ID=649079 Universeller Vordruck für Genehmigungsanträge (PDF)]
*[http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/04Merkblatt%20f%FCr%20befreite%20Betreuer.pdf Merkblatt für befreite Betreuer (Bremen, PDF)]
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*[https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_bs_204c&formtecid=2&areashortname=SMJus Mitteilung über Geldanlage an Gericht]
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*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Bankbewegungen.pdf Genehmigung Bankverfügung]
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[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Vermögenssorge]]
 
[[Kategorie:Vermögenssorge]]

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