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'''ACHTUNG: Ab 1.1.2023 finden sich die (veränderten) Regelungen in den §§ 1838 ff BGB 2023.'''
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[[Bild:Geldboerse.jpg|right]]
 
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==Geldanlage durch den Betreuer==
 
==Geldanlage durch den Betreuer==
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Weiter kommen z.B. in Betracht: Bundesanleihen, Pfandbriefe und die heute selten gewordenen Hypotheken (auf Grundstücken). Das Geld soll mit der Bestimmung angelegt werden, dass es nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (ab 1.9.2009 Betreuungsgerichtes) abgehoben werden kann (sog. Sperrvermerk). Dabei ist auch zu klären, ob und in welcher Weise eine Hinterlegung oder Verwahrung der Wertpapiere erfolgen soll.
 
Weiter kommen z.B. in Betracht: Bundesanleihen, Pfandbriefe und die heute selten gewordenen Hypotheken (auf Grundstücken). Das Geld soll mit der Bestimmung angelegt werden, dass es nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (ab 1.9.2009 Betreuungsgerichtes) abgehoben werden kann (sog. Sperrvermerk). Dabei ist auch zu klären, ob und in welcher Weise eine Hinterlegung oder Verwahrung der Wertpapiere erfolgen soll.
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Rechtsprechung:
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'''BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20'''
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Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 182, 116 = FamRZ 2009, 1656).
    
==Informationen zur Mündelsicherheit erteilen==
 
==Informationen zur Mündelsicherheit erteilen==
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Zur Mündelgeldanlage in offenen Immobilienfonds.
 
Zur Mündelgeldanlage in offenen Immobilienfonds.
      
'''LG Karlsruhe, Beschl v 3.2.2014, 11 T 324/13, NJW 2014, 2203''':
 
'''LG Karlsruhe, Beschl v 3.2.2014, 11 T 324/13, NJW 2014, 2203''':
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Eine Anlage in Gold ist mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung vereinbar, wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und dies angesichts der Wirtschaftslage und dem Zinsmarkt als werthaltige Anlage anzusehen ist. Der Betreuer hat die sichere Verwahrung in einem Bankschließfach sicherzustellen.
 
Eine Anlage in Gold ist mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung vereinbar, wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und dies angesichts der Wirtschaftslage und dem Zinsmarkt als werthaltige Anlage anzusehen ist. Der Betreuer hat die sichere Verwahrung in einem Bankschließfach sicherzustellen.
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'''LG Augsburg Beschl v 25.5.2018 – 054 T 1089/18'''
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'''LG Augsburg Beschl v 25.5.2018 – 54 T 1089/18''', NJW 2018, 2420
    
# In Zeiten der Niedrigzinsphase, die es kaum ermöglicht, Gelder fest verzinslich zu einem Zinssatz anzulegen, der oberhalb der Inflationsrate liegt, ist ein Betreuer im Rahmen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gehalten, eine risikobegrenzte rentablere Anlageform für einen Teil des Vermögens zu finden.  
 
# In Zeiten der Niedrigzinsphase, die es kaum ermöglicht, Gelder fest verzinslich zu einem Zinssatz anzulegen, der oberhalb der Inflationsrate liegt, ist ein Betreuer im Rahmen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gehalten, eine risikobegrenzte rentablere Anlageform für einen Teil des Vermögens zu finden.  
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'''BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 300/18''':
 
'''BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 300/18''':
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Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbsatz BGB auf einem Sammel-anderkonto verwaltet.
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Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbsatz BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.
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'''LG Bremen, Urt v 21.6.2019,4 O 1796/17'''
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Hat der Erblasser die mündelsichere Anlage des Nachlasses angeordnet und zugleich bestimmt, dass aus der Anlage dem Erben laufende Erträge zukommen sollen, ist keine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei Anlage im Jahr 2005 in einen offenen Immobilienfonds gegeben, u.a. da der Fonds zu diesem Zeitpunkt durch 53 Gerichtsentscheidungen (§ 1811 BGB) als mündelsicher eingestuft worden ist.
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'''OLG Schleswig, Urteil vom 16.07.2020, 2 U 7/19'''
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Das OLG hat festgestellt, dass keine Pflicht des Betreuers aus §§ 1908i Abs. 1, 1806 BGB besteht, bereits vor der Anordnung der Betreuung bestehende Kapitalanlagen, in mündelsichere Anlagen umzuwandeln. Bei erheblichem Vermögen entspreche es im Allgemeinen den wirtschaftlichen Grundsätzen, einen Teil des Anlagevermögens in Aktien zu investieren. Verfügt der Betreuer nicht über ausreichende Fachkenntnisse, sei es bei einer umfangreichen Vermögensverwaltung geboten, einen sachkundigen Dritten zu beauftragen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
[[Vermögenssorge]], [[Mündelgeld]], [[Mündelsicher|Mündelsicherheit]], [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Genehmigungen]]
 
[[Vermögenssorge]], [[Mündelgeld]], [[Mündelsicher|Mündelsicherheit]], [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Genehmigungen]]
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==Videos und Podcasts==
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*[https://youtu.be/YyogwJ0mNmE Youtube-Video (Betreuerschmiede) zur Geldanlage]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
 
===Bücher===
 
===Bücher===
 
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
 
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
====Bücher im Bundesanzeiger-Verlag====
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====Bücher im Reguvis-Verlag====
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/geldanlagen-fuer-muendel-und-betreute/?cHash=ba8f7878b82bd1a0ec3ca8cbb054718d Fiala u.a.: Geldanlagen für Mündel und Betreute]
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*[https://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3846209287/internetsevon-21 Fiala u.a.: Geldanlagen für Mündel und Betreute]
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/genehmigungen-bei-betreuung-und-vormundschaft/?cHash=28da97024892b151a9c6d7f2dbee1a80 Fiala u.a.: Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/genehmigungen-bei-betreuung-und-vormundschaft/ Fiala u.a.: Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft]
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/?cHash=33ffdffeb8c168285a69c5f160b30396 Jochum u.a.: Nachlasspflegschaft]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/ Jochum u.a.: Nachlasspflegschaft]
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/handbuch-vermoegenssorge/?cHash=7086709171fef73baee2d2be5d8d73ab Meier/Neumann: Handbuch Vermögenssorge]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/handbuch-vermoegenssorge/ Meier/Neumann: Handbuch Vermögenssorge]
    
====Weitere Bücher====
 
====Weitere Bücher====
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*Holzhauer: Abhebungen des Betreuers vom Konto des Betreuten unter 5000,--DM immer genehmigungsfrei? BtPrax 94, 42
 
*Holzhauer: Abhebungen des Betreuers vom Konto des Betreuten unter 5000,--DM immer genehmigungsfrei? BtPrax 94, 42
 
*Jünger: Geldanlage für Mündel und Betreute, FamRZ 1993, 147
 
*Jünger: Geldanlage für Mündel und Betreute, FamRZ 1993, 147
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*Lindacher: Mündelgeldanlage bei Nichtsparkassen, BB 1963, 1242
 
*Mayer: Der Anspruch auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften; FamRZ 94, 1007
 
*Mayer: Der Anspruch auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften; FamRZ 94, 1007
 
*Mordhorst: Spareinlagen auf fremden Namen; MDR 1956, 4
 
*Mordhorst: Spareinlagen auf fremden Namen; MDR 1956, 4
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===Sonstige===
 
===Sonstige===
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Kontoeroeffnung.pdf Rundschreiben des Bundesaufsichtsamtes zur Befreiung von der Pflicht zur Vorlage des Personalausweises bei Kontoeröffnungen durch Betreuer (PDF)]
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*[https://bdb-ev.de/module/datei_upload/download.php?file_id=946 BdB-Merkblatt zu Betreuern und dem Bankenverkehr (PDF)]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
 
*[http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/muendelsichere-papiere/muendelsichere-papiere.htm Übersicht über mündelsichere Geldanlagen]
 
*[http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/muendelsichere-papiere/muendelsichere-papiere.htm Übersicht über mündelsichere Geldanlagen]

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