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Ergibt sich aus dem Gutachten eindeutig, dass die langjährig schwerwiegend alkoholabhängige Betroffene krankeitsuneinsichtig ist und krankheitsbedingt weitreichende zukunftsorientierte Entscheidungen u. a. bezüglich ihrer Gesundheitsfürsorge nicht realitätsnah treffen kann, rechtfertigt das die Annahme des Ausschlusses der Fähigkeit zur [[freier Wille|freien Willensbildung]] auch dann, wenn der Gutachter zusammenfassend ausführt, die Betroffene sei zur freien Willensbildung „nur bedingt in der Lage“.
 
Ergibt sich aus dem Gutachten eindeutig, dass die langjährig schwerwiegend alkoholabhängige Betroffene krankeitsuneinsichtig ist und krankheitsbedingt weitreichende zukunftsorientierte Entscheidungen u. a. bezüglich ihrer Gesundheitsfürsorge nicht realitätsnah treffen kann, rechtfertigt das die Annahme des Ausschlusses der Fähigkeit zur [[freier Wille|freien Willensbildung]] auch dann, wenn der Gutachter zusammenfassend ausführt, die Betroffene sei zur freien Willensbildung „nur bedingt in der Lage“.
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'''KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2009, 1 W 213/09 und 1 W 214/09''':
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'''KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2009, 1 W 213/09 und 1 W 214/09''', FGPrax 2010, 133:
    
# Bei der Prüfung, ob ein Volljähriger in der Lage ist, einen freien Willen zu äußern, kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bzw. des Beschwerdegerichts an. Hat sich der Volljährige zu einem früheren Zeitpunkt gegen eine Betreuung ausgesprochen, steht dies allein einer Betreuerbestellung nicht entgegen, weil es sich nicht um eine Vorsorgemaßnahme im Sinne von § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB handelt.
 
# Bei der Prüfung, ob ein Volljähriger in der Lage ist, einen freien Willen zu äußern, kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bzw. des Beschwerdegerichts an. Hat sich der Volljährige zu einem früheren Zeitpunkt gegen eine Betreuung ausgesprochen, steht dies allein einer Betreuerbestellung nicht entgegen, weil es sich nicht um eine Vorsorgemaßnahme im Sinne von § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB handelt.
 
# Besteht ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass ein Bevollmächtigter die ihm erteilte [[Vorsorgevollmacht]] in erster Linie eigennützig verwendet, kann ein Betreuer bestellt werden. Ein [[Kontrollbetreuer|Vorsorgeüberwachungsbetreuer]] muss nicht bestellt werden, wenn der Bevollmächtigte auch als Betreuer nicht zu bestellen wäre.
 
# Besteht ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass ein Bevollmächtigter die ihm erteilte [[Vorsorgevollmacht]] in erster Linie eigennützig verwendet, kann ein Betreuer bestellt werden. Ein [[Kontrollbetreuer|Vorsorgeüberwachungsbetreuer]] muss nicht bestellt werden, wenn der Bevollmächtigte auch als Betreuer nicht zu bestellen wäre.
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'''BGH, Beschluss vom 09.02.2011, XII ZB 526/10''':
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'''BGH, Beschluss vom 09.02.2011, XII ZB 526/10''', BeckRS 2011, 04761 = FGPrax 2011, 119 = IBRRS 79224 = RDG 2011, 188 = LSK 2011, 170191 = BtPrax, 2011, 127 = FamRZ 2011, 630 = FuR 2011, 324 = MDR 2011, 427 = RdLH 2011, 88 = RuP 2011, 112:
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Nach der zum 1. Juli 2005 eingeführten Vorschrift des § 1896 Abs. 1 a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist deswegen neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht.
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Nach der zum 01.07.2005 eingeführten Vorschrift des § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist deswegen neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht.
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'''BGH, Beschluss vom 14.03.2012; XII ZB 502/11''', NJW-RR 2012, 773 = MDR 2012, 585 = FGPrax 2012, 110 = FamRZ 2012, 869:
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Stimmt der Betroffene der [[Betreuerbestellung|Einrichtung einer Betreuung]] nicht zu, ist neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht. Das gilt auch dann, wenn eine Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 09.02.2011 - XII ZB 526/10).
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'''BGH, Beschl v 31.10.2018 - XII ZB 552/17; FamRZ 2019, 239 = BtPrax 2019, 30'''
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Die beiden entscheidenden Kriterien für den Begriff der freien Willensbildung sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln. Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern allenfalls ein natürlicher Wille vor. Einsichtsfähigkeit setzt die Fähigkeit des Betroffenen voraus, die für und wider eine Betreuerbestellung sprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und gegeneinander abzuwägen. Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite seiner Betreuung intellektuell erfassen können, was denknotwendig voraussetzt, dass er seine Defizite im Wesentlichen zutreffend einschätzen und auf der Grundlage dieser Einschätzung die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen kann. Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss es ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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==Literatur==
 
==Literatur==
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===Bücher===
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===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/wille-wohl-und-anerkennung/?WA=77001057 Krüger: Wille, Wohl und Anerkennung, Köln 2012, 68 Euro], ISBN 978-3-8462-0076-6
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===Sonstige Bücher===
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3830043082/internetsevon-21 Brosey: Wunsch und Wille des Betreuten bei Einwilligungsvorbehalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht; Hamburg 2009], ISBN 978-3-8300-4308-9 bzw. ISBN 3830043082
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3830043082/internetsevon-21 Brosey: Wunsch und Wille des Betreuten bei Einwilligungsvorbehalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht; Hamburg 2009], ISBN 978-3-8300-4308-9 bzw. ISBN 3830043082
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3860645706/internetsevon-21 Dröge: Die Zwangsbetreuung ], ISBN 3860645706
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3860645706/internetsevon-21 Dröge: Die Zwangsbetreuung ], ISBN 3860645706
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3540259228/internetsevon-21 Hajak/Müller: Willensbestimmung zwischen Recht und Psychiatrie: Krankheit, Behinderung, Berentung, Betreuung; Berlin 2005], ISBN 3540259228
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3540259228/internetsevon-21 Hajak/Müller: Willensbestimmung zwischen Recht und Psychiatrie: Krankheit, Behinderung, Berentung, Betreuung; Berlin 2005], ISBN 3540259228
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*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170293788/internetsevon-21Wetterling: Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen: Ein Leitfaden zur Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit], ISBN 3170293788
    
===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
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*[http://www.btsrz.de/images/stories/autoren_beitraege_pdf/Beitrag_Horst_Bhm_.pdf Böhm: Die Erforderlichkeit in der Betreuung und der Wille des Betroffenen; BtSRZ 2011, 44 (PDF)] - [http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Vortraege/Boehm/Erforderlichkeit_in_der_Betreuung_und_Wille_des_Betroffenen_BayBGT1.pdf weitere Downloadquelle]
 
*[http://www.btsrz.de/images/stories/autoren_beitraege_pdf/Beitrag_Horst_Bhm_.pdf Böhm: Die Erforderlichkeit in der Betreuung und der Wille des Betroffenen; BtSRZ 2011, 44 (PDF)] - [http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Vortraege/Boehm/Erforderlichkeit_in_der_Betreuung_und_Wille_des_Betroffenen_BayBGT1.pdf weitere Downloadquelle]
 
*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/West-BGT/23/Brosey_Wille_des_Patienten_entscheidet_BtPrax4-09.pdf Brosey: Der Wille des Patienten entscheidet; BtPrax 2009, 175 (PDF)]
 
*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Tagungen/West-BGT/23/Brosey_Wille_des_Patienten_entscheidet_BtPrax4-09.pdf Brosey: Der Wille des Patienten entscheidet; BtPrax 2009, 175 (PDF)]
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*[http://www.taz.de/Debatte-Unterbringung-in-der-Psychiatrie/!103406/ Bschor: Freiheit zum Darmtumor? TAZ vom 12.10.2012]
 
*Dodegge: Der Schutz des freien Willens durch die Rechtsinstitute Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung; FPR 2008, 591
 
*Dodegge: Der Schutz des freien Willens durch die Rechtsinstitute Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung; FPR 2008, 591
 
*Habermeyer: Der "freie Wille" aus medizinischer Sicht; BtPrax 2010, 71
 
*Habermeyer: Der "freie Wille" aus medizinischer Sicht; BtPrax 2010, 71
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*Laufs: Der aktuelle Streit um das alte Problem der Willensfreiheit. Eine kritische Bestandsaufnahme aus juristischer Sicht. MedR 1/2011, 1-7
 
*Laufs: Der aktuelle Streit um das alte Problem der Willensfreiheit. Eine kritische Bestandsaufnahme aus juristischer Sicht. MedR 1/2011, 1-7
 
*[http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_1_23.pdf Marlie: Schuldstrafrecht und Willensfreiheit; ZIS 2008 (PDF)]
 
*[http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_1_23.pdf Marlie: Schuldstrafrecht und Willensfreiheit; ZIS 2008 (PDF)]
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*Müller/Bentien: Wunsch und Wille, BtPrax 2014, 149
 
*Rausch: Betreuung Geschäftsfähiger gegen ihren Willen? NJW 1992, 274  
 
*Rausch: Betreuung Geschäftsfähiger gegen ihren Willen? NJW 1992, 274  
 
*[http://vg08.met.vgwort.de/na/d8fb6545d83b4cd6b55c9e291ee97fb1?l=http://www.srif.de/dokumente/upload/e2019_rosenow_freier_wille.pdf Rosenow: Der freie Wille - ein sperriger Begriff; BtMan 2009, 3 (PDF)]  
 
*[http://vg08.met.vgwort.de/na/d8fb6545d83b4cd6b55c9e291ee97fb1?l=http://www.srif.de/dokumente/upload/e2019_rosenow_freier_wille.pdf Rosenow: Der freie Wille - ein sperriger Begriff; BtMan 2009, 3 (PDF)]  
*[http://www.alle-inklusive.behindertenbeauftragte.de/cln_091/nn_1370082/AI/FreiheitsundSchutzrechte/Bericht/RedeSeibt.html?__nnn=true Seibt: Der Trick mit dem freien Willen; BtMan 2009, 21]
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*Seibt: Der Trick mit dem freien Willen; BtMan 2009, 21]
*[http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/9_Qualitaet_im_Betreuungswesen_200711.pdf#Page=115 Seitz: Erforderlichkeit der Betreuung und freier Wille der Betroffenen; Betrifft:Betreuung Nr. 9, S. 117  (PDF)]
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/9_Qualitaet_im_Betreuungswesen_200711.pdf#Page=115 Seitz: Erforderlichkeit der Betreuung und freier Wille der Betroffenen; Betrifft:Betreuung Nr. 9, S. 117  (PDF)]
*[http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/VGT/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#Page=64 Seitz: Wohl und Wille als Handlungsnormen im Betreuungsrecht; Betrifft:Betreuung Nr. 8, S. 65 (PDF)]
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/8_Rechtsfuersorge_im_Soz.staat_200507.pdf#Page=64 Seitz: Wohl und Wille als Handlungsnormen im Betreuungsrecht; Betrifft:Betreuung Nr. 8, S. 65 (PDF)]
 
*[http://www.zis-online.com/dat/artikel/2007_4_129.pdf Spilgies: Zwischenruf: Die Debatte über „Hirnforschung und Willensfreiheit“ im Strafrecht ist nicht falsch inszeniert!; ZIS 2007, 155 (PDF)]
 
*[http://www.zis-online.com/dat/artikel/2007_4_129.pdf Spilgies: Zwischenruf: Die Debatte über „Hirnforschung und Willensfreiheit“ im Strafrecht ist nicht falsch inszeniert!; ZIS 2007, 155 (PDF)]
 
*Stolz/Warmbrunn: Wann ist der Wille "frei"?, BtPrax 2006, 167
 
*Stolz/Warmbrunn: Wann ist der Wille "frei"?, BtPrax 2006, 167
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*[http://www.bpb.de/files/PJSS3A.pdf Wuketits: Die Illusion des freien Willens - Essay; aus Politik und Zeitgeschichte 44-45/2008 (PDF)]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
*[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/769567/ Bericht im Deutschlandfunk zum Thema "freier Wille"]
 
*[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/769567/ Bericht im Deutschlandfunk zum Thema "freier Wille"]
 
*[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/1485828_Der-freie-Wille-im-Zwielicht.html Der Freie Wille im Zwielicht (FR-Online)]
 
*[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/1485828_Der-freie-Wille-im-Zwielicht.html Der Freie Wille im Zwielicht (FR-Online)]
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*[http://www.betreuungen-krueger.de Michael Krüger: NATUR IM RECHT? Zum Umgang mit dem Widerspruch eines „natürlichen Willens" (PDF)]
    
[[Kategorie:Betreuungsvoraussetzungen]]
 
[[Kategorie:Betreuungsvoraussetzungen]]

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