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Die dem [[Behördenbetreuer]] nach § 8 VBVG i.V.m. § 1836 Absatz 2 BGB zu gewährende Vergütung darf nicht höher sein als die Vergütung, die ein [[Berufsbetreuer]] beanspruchen könnte.
 
Die dem [[Behördenbetreuer]] nach § 8 VBVG i.V.m. § 1836 Absatz 2 BGB zu gewährende Vergütung darf nicht höher sein als die Vergütung, die ein [[Berufsbetreuer]] beanspruchen könnte.
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==Weblinks==
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*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/5t13-06.pdf LG Saarbrücken zur Vergütung für ehrenamtl. Betreuer]
      
==Literatur==
 
==Literatur==

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