Ende der Betreuung
Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
- Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes;
- Tod des Betreuten;
- aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen Betreuerwechsel;
- sowie bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).