Ende der Betreuung
Achtung: diese Seite ist sowohl was die Paragraphen als auch den Inhalt betrifft, an die Rechtslage ab 1.1.2023 angepasst.
Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
- Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Betreuungsgerichtes (§ 1870 BGB);
- Tod des Betreuten (§ 1870 BGB);
- aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen Betreuerwechsel (§ 1869 BGB);
- sowie bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (§ 302 FamFG).