Ende der Betreuung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Mai 2008, 14:12 Uhr
Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
- Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes;
- Tod des Betreuten;
- aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen Betreuerwechsel;
- sowie bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).