Elektronischer Identitätsnachweis
Was der Personalausweis oder der Reisepass rechtlich im realen Leben leistet, leistet der elektronische Identitätsnachweis (eID) im Internet bzw. im "Cyberspace".
Beide Aus- bzw. Nachweise können gefälscht werden. Dagegen gibt es im deutschen Strafgesetzbuch zahlreiche Strafvorschriften:
- Urkundenfälschung § 267 StGB
- Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB
- Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung § 270 StGB
- Missbrauch von Ausweispapieren § 281 StGB
Siehe auch
- Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Personenstand
- Betreuerausweis, gesetzlicher Vertreter, Vertretungsbefugnis
- Betreuungsrechtsreform
- e-Rezept, Medikationsplan, elektronische Patientenakte
- Software, Formulare
- digitale Barrierefreiheit, e-Rechnung
- Informationspflicht
- Interoperabilität
- Datenschutz
- IT-Sicherheit
- Registrierung
- ordre public, Polizeirecht
- Rechtsverkehr in Deutschland, Postkontrolle
- Strafprozess
- Zugriffsrecht
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach, Nutzungspflicht