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Als Beispiel ist zu erwähnen, dass [[wikipedia:de:Kaufvertrag|Kaufverträge]], die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|ungerechtfertigte Bereicherung]] (§{{Zitat de §|812|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|entreichert]] ist, z.B. infolge Verlust der erworbenen Ware ({{Zitat de §|818|bgb}} Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. [[wikipedia:de:Abstraktionsprizip|Abstraktionsprinzip]]s).
 
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass [[wikipedia:de:Kaufvertrag|Kaufverträge]], die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|ungerechtfertigte Bereicherung]] (§{{Zitat de §|812|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|entreichert]] ist, z.B. infolge Verlust der erworbenen Ware ({{Zitat de §|818|bgb}} Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. [[wikipedia:de:Abstraktionsprizip|Abstraktionsprinzip]]s).
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Ein gerichtlich angeordneter Einwilligungsvorbehalt beschränkt kraft Gesetzes die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auf dessen tatsächliche Geschäftsfähigkeit kommt es nicht. Ein Rechtsanwaltsdienstvertrag fällt unter den Einwilligungsvorbehalt, weshalb der Vertrag nach der Verweigerung der Genehmigung durch die Betreuerin unwirksam ist (§§ 108, 182 BGB).
 
Ein gerichtlich angeordneter Einwilligungsvorbehalt beschränkt kraft Gesetzes die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auf dessen tatsächliche Geschäftsfähigkeit kommt es nicht. Ein Rechtsanwaltsdienstvertrag fällt unter den Einwilligungsvorbehalt, weshalb der Vertrag nach der Verweigerung der Genehmigung durch die Betreuerin unwirksam ist (§§ 108, 182 BGB).
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===Einseitige Willenserklärungen nur bei Vorabeinwilligung===
 
===Einseitige Willenserklärungen nur bei Vorabeinwilligung===

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