In der Regel sollte sich der Betreuer vergewissert haben, dass die betreute Person die Geldbeträge für den Zeitraum, für den sie bestimmt sind, einzuteilen in der Lage ist. Da der Betreuer gegenüber dem [[Betreuungsgericht]] Rechnung legen muss ({{Zitat de §|1840|bgb}} BGB), sollte er sich vom Betreuten den Erhalt des Geldes [[wikipedia:de:Quittung|quittieren]] lassen. | In der Regel sollte sich der Betreuer vergewissert haben, dass die betreute Person die Geldbeträge für den Zeitraum, für den sie bestimmt sind, einzuteilen in der Lage ist. Da der Betreuer gegenüber dem [[Betreuungsgericht]] Rechnung legen muss ({{Zitat de §|1840|bgb}} BGB), sollte er sich vom Betreuten den Erhalt des Geldes [[wikipedia:de:Quittung|quittieren]] lassen. |