Der Antrag kann für einen geschäftsunfähigen Ehegatten nur von seinem [[Betreuerpflichten|Betreuer]] als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] gestellt werden ({{Zitat de §|1316|bgb}} Abs. 2 BGB). Dieser benötigt dazu einen geeigneten [[Aufgabenkreis]] (z.B. Vertretung vor dem Familiengericht). Der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] reicht dazu nicht aus. | Der Antrag kann für einen geschäftsunfähigen Ehegatten nur von seinem [[Betreuerpflichten|Betreuer]] als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] gestellt werden ({{Zitat de §|1316|bgb}} Abs. 2 BGB). Dieser benötigt dazu einen geeigneten [[Aufgabenkreis]] (z.B. Vertretung vor dem Familiengericht). Der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] reicht dazu nicht aus. |