Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
493 Bytes hinzugefügt ,  07:24, 27. Mär. 2012
Zeile 23: Zeile 23:  
Der Antrag kann für einen geschäftsunfähigen Ehegatten nur von seinem [[Betreuerpflichten|Betreuer]] als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] gestellt werden ({{Zitat de §|1316|bgb}} Abs. 2 BGB). Dieser benötigt dazu einen geeigneten [[Aufgabenkreis]] (z.B. Vertretung vor dem Familiengericht). Der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] reicht dazu nicht aus.
 
Der Antrag kann für einen geschäftsunfähigen Ehegatten nur von seinem [[Betreuerpflichten|Betreuer]] als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] gestellt werden ({{Zitat de §|1316|bgb}} Abs. 2 BGB). Dieser benötigt dazu einen geeigneten [[Aufgabenkreis]] (z.B. Vertretung vor dem Familiengericht). Der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] reicht dazu nicht aus.
   −
Ein [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähiger]] Betreuter (auch mit angeordnetem [[Einwilligungsvorbehalt]]) kann den Antrag nur selbst stellen. Bei einem Einwilligungsvorbehalt hat der Betreuer dem Antrag zuzustimmen; der Betreuer benötigt hierzu (ebenso wie für den Antrag auf Ehescheidung) die Genehmigung des [[Vormundschaftsgericht]]es ({{Zitat de §|607|zpo}} Abs. 2 ZPO).
+
Ein [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähiger]] Betreuter (auch mit angeordnetem [[Einwilligungsvorbehalt]]) kann den Antrag nur selbst stellen. Bei einem Einwilligungsvorbehalt hat der Betreuer dem Antrag zuzustimmen; der Betreuer benötigt hierzu (ebenso wie für den Antrag auf Ehescheidung) die Genehmigung des [[Betreuungsgericht]]es (§ 125 Abs. 2 FamFG).
 +
 
 +
 
 +
'''OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2011, 10 UF 217/10'''
 +
 +
Für die wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes in einem Ehescheidungsverfahren benötigt der Betreuer den Aufgabenkreis „Vertretung im Ehescheidungsverfahren“. Die Bestellung als Betreuer mit dem [[Aufgabenkreis]] „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises und ist deshalb alleine nicht ausreichend.
    
==Lebenspartnerschaft==
 
==Lebenspartnerschaft==

Navigationsmenü