'''AG Altötting, Beschluss vom 04.06.2018, XVII 0266/05'''
'''AG Altötting, Beschluss vom 04.06.2018, XVII 0266/05'''
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Die Bestellung eines weiteren Betreuers zur Abgabe einer Einwilligung zur Datenverarbeitung i. S. der DS-GVO ist nicht erforderlich.
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Die Bestellung eines weiteren Betreuers, um rechtlichen Betreuern zu ermöglichen, ihre rechtliche Betreuung für den Betroffenen auch unter Verarbeitung von personenbezogenen Daten ihrer Betroffenen zu führen, ist nach Art. 6 DSGVO nicht erforderlich.
'''AG Gießen, Beschluss vom 16.07.2018, 230 XVII 381/17 G'''
'''AG Gießen, Beschluss vom 16.07.2018, 230 XVII 381/17 G'''