Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
195 Bytes hinzugefügt ,  19:39, 17. Sep. 2018
Zeile 217: Zeile 217:  
# Ein Betreuer hat Anspruch auf Einsicht in die Personalakte/Betreuungsdokumentation (hier: Entwicklungsbericht und Förderplan) eines von ihm betreuten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen, sofern dies von seinem Aufgabenkreis umfasst ist (hier: Vermögenssorge), ohne dass es hierfür der Zustimmung des Betreuten bedarf.
 
# Ein Betreuer hat Anspruch auf Einsicht in die Personalakte/Betreuungsdokumentation (hier: Entwicklungsbericht und Förderplan) eines von ihm betreuten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen, sofern dies von seinem Aufgabenkreis umfasst ist (hier: Vermögenssorge), ohne dass es hierfür der Zustimmung des Betreuten bedarf.
 
# Aus dem Werkstattvertrag ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Herausgabe eines kopierten Berichts.
 
# Aus dem Werkstattvertrag ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Herausgabe eines kopierten Berichts.
 +
 +
'''AG Altötting, Beschluss vom 04.06.2018, XVII 0266/05'''
 +
 +
Die Bestellung eines weiteren Betreuers zur Abgabe einer Einwilligung zur Datenverarbeitung i. S. der DS-GVO ist nicht erforderlich.
    
'''AG Gießen, Beschluss vom 16.07.2018, 230 XVII 381/17 G'''
 
'''AG Gießen, Beschluss vom 16.07.2018, 230 XVII 381/17 G'''

Navigationsmenü