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Ein mit einem Betreuten in Miterbengemeinschaft Stehender kann aufgrund des eigenen wirtschaftlichen Interesses an den Nachlass betreffenden Angaben in den Abrechnungen des Betreuers Akteneinsicht erhalten. Demgegenüber muß das Betreuerinteresse am Datenschutz zurückstehen. Dem Betreuer steht in dieser Hinsicht ein eigenes Beschwerderecht zu.
 
Ein mit einem Betreuten in Miterbengemeinschaft Stehender kann aufgrund des eigenen wirtschaftlichen Interesses an den Nachlass betreffenden Angaben in den Abrechnungen des Betreuers Akteneinsicht erhalten. Demgegenüber muß das Betreuerinteresse am Datenschutz zurückstehen. Dem Betreuer steht in dieser Hinsicht ein eigenes Beschwerderecht zu.
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'''BGH, Urteil vom  23. März 2010 · Az. VI ZR 249/08''':
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'''BGH, Urteil vom  23. März 2010 · Az. VI ZR 249/08''', FamRZ 2010, 969:
    
Gebilligte Entbindung von der Schweigepflicht durch den Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten sowie Vertretung gegenüber Renten- und Versicherungsanstalten. Es ging um die  Herausgabe einer Pflegedokumentation an die Krankenkasse zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen.
 
Gebilligte Entbindung von der Schweigepflicht durch den Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten sowie Vertretung gegenüber Renten- und Versicherungsanstalten. Es ging um die  Herausgabe einer Pflegedokumentation an die Krankenkasse zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen.

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