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==Betreuerpflichten bei Corona==
 
==Betreuerpflichten bei Corona==
 
*[http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/CovidundBetreuung.pdf Ausführungen von Rechtsanwalt Tobias Noll zur Thematik (PDF)]
 
*[http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/CovidundBetreuung.pdf Ausführungen von Rechtsanwalt Tobias Noll zur Thematik (PDF)]
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*[https://www.berufsbetreuung.de/der-bdb/aktuelles/impf-und-nachweispflicht-fuer-rechtliche-betreuerinnen/ Stellungnahme des BdB zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.3.2022]
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*[https://btdirekt.de/betreuungs-sozialrecht/aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes/ Stellungnahme des BVfB zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.3.2022]
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==Patientenverfügung==
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*[https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Patientenverfuegung/Ergaenzung-Patientenverfuegung-Covid-19-zum-Ausfuellen-2021.pdf Ergänzung zur Patientenverfügung bei Corona-Infektion (Malteser, PDF)]
    
==Verbandsempfehlungen==
 
==Verbandsempfehlungen==
*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2018-2020/201204_Stellungnahme_Corona-Impfung.pdf Empfehlungen des Betreuungsgerichtstags (PDF)]
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*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2018-2020/201221_Information_Corona-Impfung.pdf Empfehlungen des Betreuungsgerichtstags (PDF)]
 
*[https://bdb-ev.de/304_Informationen_zum_Corona-Virus.php Infos des BdB eV.]
 
*[https://bdb-ev.de/304_Informationen_zum_Corona-Virus.php Infos des BdB eV.]
 
*[https://bvfbev.de/dokumente/newsletter/2020/Newsletter_02-2020.pdf BVfB-Newsletter (PDF)]
 
*[https://bvfbev.de/dokumente/newsletter/2020/Newsletter_02-2020.pdf BVfB-Newsletter (PDF)]
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==Infos zur Impfung==
 
==Infos zur Impfung==
*[https://www.muenster.de/muenster_media/Corona/Impfung+Aufklärungsbogen.pdf Aufklärungsblatt zur Impfung (RKI)]
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*[https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/stmgp_einwilligung_des_betreuers.pdf Einwilligungsformular für Betreuer (Bayern, pDF)]
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*[https://ethik-in-der-praxis.de/downloads/erklaerung.pdf Weiterer Einwilligungsbogen für Betreuer (Institut für Ethik in der Medizin; PDF)]
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*[https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html Aufklärungsblatt zur Impfung (RKI)]
 
*[https://www.muenster.de/muenster_media/Corona/Impfung+Anamnese.pdf Anamnesebogen/Einwilligungserklärung (RKI)]
 
*[https://www.muenster.de/muenster_media/Corona/Impfung+Anamnese.pdf Anamnesebogen/Einwilligungserklärung (RKI)]
 
*[https://www.spektrum.de/news/die-wichtigsten-antworten-zu-den-corona-impfstoffen/1806929#Echobox=1607861282?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE Weitere Infos (Spektrum der Wissenschaft]
 
*[https://www.spektrum.de/news/die-wichtigsten-antworten-zu-den-corona-impfstoffen/1806929#Echobox=1607861282?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE Weitere Infos (Spektrum der Wissenschaft]
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*[https://www.gelbe-liste.de/nachrichten/zulassung-corona-impfstoff-bnt162b2-deutschland Weitere Infos zum Impfstoff (gelbe Liste)]
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*[https://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/einwilligungsfaehigkeit/ Bundesärztekammer zur Einwilligungsfähigkeit von Betreuten]
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*[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html Fragen und Antworten zur Corona-Impfung (Bundesgesundheitsministerium)]
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*[https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Impfen_Atteste.pdf Ärztliches Attest zur Impfpriorität bei Vorerkrankungen (PDF)]
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'''Ergänzende Hinweise zur Impfung''': sofern das obige Formular für Betreuer verwendet wird, bitte AUF KEINEN FALL die Option „ich verzichte auf eine [[wikipedia:de:Ärztliche Aufklärung|ärztliche Aufklärung]]“ ankreuzen. Die Einwilligung dürfte in diesem Fall unwirksam sein. Zumindest einmalig sollte sich jeder Berufsbetreuer über die Impfrisiken (siehe dazu auch das Merkblatt des RKI oben) aufklären lassen.
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Für die einzelnen Betreuten muss natürlich außerdem eine [[wikipedia:de:Anamnese|Anamnese]] erfolgen, das liegt aber in der ärztlichen Verantwortung. Sofern der Betreuer Kenntnis von bestimmten Umständen hat, die aus medizinischer Sicht gegen eine Impfung sprechen (zB [[wikipedia:de:Allergie|Allergien]]), sollte der Betreuer dies dem Arzt ergänzend mitteilen. Die eigentliche Aufgabe des Betreuers besteht aber darin, den Patientenwillen (insbes. bei [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsunfähigen Patienten]]) zu eruieren, um dann in dessem Sinne zu entscheiden (§ 1901a Abs. 2 BGB). Hierzu sind ggf auch Angehörige zu befragen (§ 1901b BGB).
    
==Besuche im Heim==
 
==Besuche im Heim==
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*[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf FAQs des Bundesgesundheitsministeriums zur neuen Regelung ab 15.3.2022]
 
*[https://www.pflegebevollmaechtigter.de/details/besuche-in-stationaeren-pflegeeinrichtungen-sicher-ermoeglichen.html Bundesgesundheitsministerium: Empfehlungen für Besuchskonzepte in Heimen in der Corona-Zeit]
 
*[https://www.pflegebevollmaechtigter.de/details/besuche-in-stationaeren-pflegeeinrichtungen-sicher-ermoeglichen.html Bundesgesundheitsministerium: Empfehlungen für Besuchskonzepte in Heimen in der Corona-Zeit]
 
*[https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (PDF)]
 
*[https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (PDF)]
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'''OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2020 – 13 ME 85/20'''  
 
'''OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2020 – 13 ME 85/20'''  
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Das OVG hat entschieden, dass einem Betreuer der Zutritt zur Betreuten, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt, nicht durch eine ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung untersagt werden kann. Eine solche Verfügung sei offensichtlich rechtswidrig. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass eine derartige Beschränkung des Zugangsrechts des Betreuers keine notwendige Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz darstellt. Da bereits eine Vielzahl anderer Personen keine Zutrittsrechte besitzen, sind keine infektionsrechtlichen Gesichtspunkte erkennbar, die eine Hinderung des Betreuers an der Erfüllung seiner Aufgaben rechtfertigen könnte. Mit der Wahrnehmung der Betreueraufgaben ist notwendig auch die persönliche Kontaktaufnahme zur Betreuten verbunden.
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Das OVG hat entschieden, dass einem Betreuer der Zutritt zur Betreuten, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt, nicht durch eine ordnungsbehördliche [[wikipedia:de:Allgemeinverfügung|Allgemeinverfügung]] untersagt werden kann. Eine solche Verfügung sei offensichtlich rechtswidrig. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass eine derartige Beschränkung des Zugangsrechts des Betreuers keine notwendige Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz darstellt. Da bereits eine Vielzahl anderer Personen keine Zutrittsrechte besitzen, sind keine infektionsrechtlichen Gesichtspunkte erkennbar, die eine Hinderung des Betreuers an der Erfüllung seiner Aufgaben rechtfertigen könnte. Mit der Wahrnehmung der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgaben]] ist notwendig auch die persönliche Kontaktaufnahme zur Betreuten verbunden.
    
'''OVG Saarland, Beschluss vom 06.08.2020, 2 B 255/20'''
 
'''OVG Saarland, Beschluss vom 06.08.2020, 2 B 255/20'''
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# Die Beschränkung der Besuche in Altenheimen und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Coronavirus zu schützen, ist verhältnismäßig.
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# Die Beschränkung der Besuche in [[Altenheim]]en und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Coronavirus zu schützen, ist verhältnismäßig.
 
# Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen.
 
# Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen.
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==Literatur zu Anhörungen in der Corona-Situation==
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==Medinzinische Behandlung ohne Covid-Test?==
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*'''Landgericht Dortmund, Beschl v 4.11.2020, 4 T 1/20'''
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Kein Rechtsanspruch auf [[Heilbehandlung|Behandlung]] (einer anderen Erkrankung) bei Weigerung, einen Test auf Covid-19 durchzuführen.
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==Literatur zur. Corona-Situation==
 
*[https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/newsletter/famrz-sondernewsletter3-beitrag-Beckmann.pdf Beckmann: Anm. zu Grotkopp, FamRZ 2020, 735 (PDF)]
 
*[https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/newsletter/famrz-sondernewsletter3-beitrag-Beckmann.pdf Beckmann: Anm. zu Grotkopp, FamRZ 2020, 735 (PDF)]
 
*[https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/newsletter/famrz-newsletter7-Braun.pdf Braun: Anmerkung zu Grotkopp, FamRZ 2020, 737 (PDF)]
 
*[https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/newsletter/famrz-newsletter7-Braun.pdf Braun: Anmerkung zu Grotkopp, FamRZ 2020, 737 (PDF)]
 
*[http://wordpress.dodegge.de/erste-rechtsprechung-zur-notwendigkeit-persoenlicher-anhoerungen-in-unterbringungsverfahren-waehrend-der-corona-pandemie/ Dodegge: persönliche. Anhörung und pers. Eindruck in Betreuungs- und Unterbringungssachen in Zeiten der Covid-19-Pandemie; BtPrax 2020, 79]
 
*[http://wordpress.dodegge.de/erste-rechtsprechung-zur-notwendigkeit-persoenlicher-anhoerungen-in-unterbringungsverfahren-waehrend-der-corona-pandemie/ Dodegge: persönliche. Anhörung und pers. Eindruck in Betreuungs- und Unterbringungssachen in Zeiten der Covid-19-Pandemie; BtPrax 2020, 79]
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*Grziwotz: Corona, Patientenverfügung und Triage NZFam 2021, 189
 
*[https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/newsletter/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf Grotkopp: Corona-Krise und persönliche Anhörungen, FamRZ 2020, 659 (PDF)]
 
*[https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/newsletter/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf Grotkopp: Corona-Krise und persönliche Anhörungen, FamRZ 2020, 659 (PDF)]
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*Kraemer: Die Corona-Schutzimpfung von hochbetagten Patienten, NJW 2021, 350
 
*Windau: Familienverfahren in Zeiten der Corona-Krise; NZFam 2020, 269
 
*Windau: Familienverfahren in Zeiten der Corona-Krise; NZFam 2020, 269
 
*[https://www.famrz.de/redaktionsmeldungen/corona-krise-und-persönliche-anhörungen.html Weitere Beiträge zum Thema, zusammengestellt von der FamRZ]
 
*[https://www.famrz.de/redaktionsmeldungen/corona-krise-und-persönliche-anhörungen.html Weitere Beiträge zum Thema, zusammengestellt von der FamRZ]
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*[https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4318.pdf Bericht für den Rechtsausschuss des NRW-Landtags, Dezember 2020 (PDF)]
 
*[https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4318.pdf Bericht für den Rechtsausschuss des NRW-Landtags, Dezember 2020 (PDF)]
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==Rechtsprechung zu Anhörungen und Corona==
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==Rechtsprechung zu Corona-Fragen und Betreuung==
    
'''AG Dresden, Beschluss vom 23.03.2020, 404 XVII 80/20'''
 
'''AG Dresden, Beschluss vom 23.03.2020, 404 XVII 80/20'''
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#Das Gericht darf sich bei seiner Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers nicht allein auf eine Befragung des Betroffenen stützen, die nicht mit der Gewinnung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks im Sinne einer unmittelbaren visuellen und akustischen Wahrnehmung des Betroffenen einher-geht; eine lediglich fernmündlich geführte Unterhaltung mit dem Betroffenen genügt daher den Anforderungen an eine „persönliche Anhörung“ im Sinne von § 278 Abs. 1 FamFG nicht.
 
#Das Gericht darf sich bei seiner Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers nicht allein auf eine Befragung des Betroffenen stützen, die nicht mit der Gewinnung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks im Sinne einer unmittelbaren visuellen und akustischen Wahrnehmung des Betroffenen einher-geht; eine lediglich fernmündlich geführte Unterhaltung mit dem Betroffenen genügt daher den Anforderungen an eine „persönliche Anhörung“ im Sinne von § 278 Abs. 1 FamFG nicht.
 
# Auch in den Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem [[Betreuungsverfahren]] nur unter den engen Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 2 FamFG ausnahmsweise von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen nach Maßgabe von § 278 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 XII ZB 235/20 zur Veröffentlichung bestimmt).
 
# Auch in den Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem [[Betreuungsverfahren]] nur unter den engen Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 2 FamFG ausnahmsweise von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen nach Maßgabe von § 278 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 XII ZB 235/20 zur Veröffentlichung bestimmt).
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'''AG Meiningen, Beschluss vom 18.01.2021, 3 XVII 234/19'''
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Zur Durchführbarkeit der Anhörung des Betroffenen unter den Bedingungen der Coronapandemie.
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'''BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - XII ZB 503/20''':
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# Im Verfahren betreffend die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Satz 1 FamFG ausnahmsweise dann von der Anhörung des Betroffenen bzw. von der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks absehen, wenn eine Vorführung des Betroffenen (§ 278 Abs. 5 FamFG) unverhältnismäßig ist und das Gericht zuvor sämtliche nicht mit Zwang verbundenen Versuche – einschließlich des Versuchs einer Anhörung in der gewöhnlichen Umgebung – unternommen hat, um den Betroffenen zu befragen oder sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 XII ZB 120/14 FamRZ 2014, 1543).
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# Der pauschale Verweis des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 XII ZB 235/20 FamRZ 2021, 138, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
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'''BVerfG, Beschluss vom 31.05.2021, 1 BvR 1211/21'''
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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entlassung als Betreuer wegen mangelnder Eignung bei Entgegenwirken einer Impfung der Betreuten.
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''Anmerkung von H. Deinert zum o.g.Beschluss:
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Da eine Pandemiesituation mit einer potenziell tödlichen Erkrankung vorliegt - und das RKI dringend die Impfung empfiehlt, sind an die Nicht-Einwilligung eines Betreuers (und genauso des Bevollmächtigten) hohe Hürden geknüpft.
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Natürlich kann jeder einwilligungsunfähige Mensch für sich selbst die Impfung verweigern - solange keine gesetzliche Impfpflicht besteht. Man muss sich aber über die potentiellen Folgen im Klaren sein.
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Für den Vertreter - der ja eh nur für einwilligungsunfähige Personen entscheiden kann (jedenfalls sind ja auch die üblichen Vorsorgevollmachten so auszulegen), heißt das:
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* gibt es eine EINDEUTIGE frühere Willensäußerung iSd § 1901a BGB des früher noch einwilligungsfähigen Betroffenen, insbes. eine Patientenverfügung (die die Impfung weiterhin ausschließt) und offenbar auch kein Meinungswandel eingetreten ist? Dann ist der Vertreter weiterhin daran gebunden, auch wenn das für den Betroffenen jetzt Gesundheitsgefahren birgt (und evtl auch Zwangsmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz),
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* gibt es das nicht, könnte nur noch eine eindeutige ärztliche Kontraindikation, die im Rahmen der impfaufklärung (§ 630e BGB) erfolgt, gegen die Impfung sprechen. In solchen Fällen braucht der Vertreter aber gar nicht entscheiden, weil es dann gar kein Impfangebot gibt.
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* gibt es auch keine solche Kontraindikation, kann die Stellvertreterentscheidung daher nur auf ja lauten. Alles was anders wäre, kann doch dann nur persönliche Fehldeutung des Vertreters sein. Und eben pflichtwidrig und ein Grund zur Entlassung jedenfalls eines Betreuers wegen Nichteignung. Das hat ja das BVerfG dankenswerterweise klargestellt. Für den Bevollmächtigten müsste das dann konsequenterweise einen Vollmachtswiderruf durch einen zu bestellenden Kontrollbetreuer rechtfertigen.
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Es bleibt noch eine Fallgestaltung: die indifferente Äußerung des Betroffenen selbst bei Unklarheit über dessen Einwilligungsfähigkeit. In diesem Falle (wenn sich also Vertreter und Arzt bei dem Gespräch nach § 1901b BGB  uneinig sind, wie sie diese Äußerungen zu bewerten haben), ist zwingend das Betreuungsgericht nach § 1904 Abs. 2 BGB anzurufen.
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Wenn das Gericht dabei entscheidet, dass der Betroffenenwille der Impfung NICHT entgegensteht, heißt das, dass der Vertreter die Einwilligung erteilen MUSS (Ermessensreduzierung auf Null). Das kann auch bei Betreuern mit einer Gebotsweisung nach § 1837 Abs. 2 BGB oder einem Betreuerwechsel wegen Nichteignung des bisherigen Betreuers (§ 1901b Abs. 1 BGB) durchgesetzt werden kann. Und bei Bevollmächtigten halt durch einen Vollmachtswiderruf und nachträgliche Betreuerbestellung.''
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'''AG Köln, Beschluss vom 24.11.2021, 60 XVII 232/17'''
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# Gem. § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Betreuerin zu entlassen, wenn ihre Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt.
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# Dies insbesondere der Fall, wenn die Betreuerin im Aufgabenbereich der Gesundheitsfürsorge bei einer einwilligungsunfähigen Betreuten die notwendige Einwilligung in eine den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) entsprechende Impfung gegen Covid-19 grundsätzlich ablehnt.
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'''LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2022, 301 T 114/22'''
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Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des [[Jahresbericht|Berichts]] über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach §§ § 1908i Abs. 1, 1840 Abs. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund vonKontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
    
==Rechtsnormen, weitere Rechtsprechung==
 
==Rechtsnormen, weitere Rechtsprechung==
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*[https://dejure.org/gesetze/IfSG Infektionsschutzgesetz - siehe insbes. §§ 16, 25 IfSG)]
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*[https://dejure.org/gesetze/IfSG Infektionsschutzgesetz - siehe insbes. §§ 16, 20a ff, 25 IfSG)]
 
*[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-Test-VO_BAnz_AT_141020.pdf Coronavirus-Testverordnung (PDF)]
 
*[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-Test-VO_BAnz_AT_141020.pdf Coronavirus-Testverordnung (PDF)]
*[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf Corona-Testverordnung (PDF)]
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*[https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-09/ Corona-Impfverordnung]
 
*[https://dejure.org/corona-pandemie?s=r#rechtsprechung Übersicht über Rechtsnormen und weitere Rechtsprechung, auch zum Heimbereich (dejure.org)]
 
*[https://dejure.org/corona-pandemie?s=r#rechtsprechung Übersicht über Rechtsnormen und weitere Rechtsprechung, auch zum Heimbereich (dejure.org)]
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*[http://www.der-paritaetische.de/fachinfo/uebersicht-zu-informationsangeboten-zur-covid-19-impfung/ Materialsammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu Corona]
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==Weblinks==
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*[https://www.bgw-online.de/post-covid Info der Berufsgenossenschaft zu Covid als Berufskrankheit]
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==Siehe auch==
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[[Einwilligungsfähigkeit]]
    
[[Kategorie:Gesundheitssorge]]
 
[[Kategorie:Gesundheitssorge]]

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