Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1 Byte hinzugefügt ,  09:15, 5. Jun. 2022
Zeile 155: Zeile 155:  
'''LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2022, 301 T 114/22'''
 
'''LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2022, 301 T 114/22'''
   −
Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des [[JahresberichtBerichts]] über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach §§ § 1908i Abs. 1, 1840 Abs. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund vonKontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
+
Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des [[Jahresbericht|Berichts]] über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach §§ § 1908i Abs. 1, 1840 Abs. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund vonKontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
    
==Rechtsnormen, weitere Rechtsprechung==
 
==Rechtsnormen, weitere Rechtsprechung==

Navigationsmenü