Betreuungszahlen

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Anzahl der Betreuten am Jahresende
Betreuungen je Einwohner

Betreuungszahlen 2005 - 2014

Gesamtübersichten:

Gesamtzahlen (2014)

Die Zahl der Betreuungsverfahren ist zum Ende des Jahres 2013 um 1,90 % gesunken. Damit ist der Fallzahlanstieg, der in den Jahren zuvor bereits erheblich zurück gegangen war, gestoppt worden. Im Jahre 2014 erfolgte ein weiterer Rückgang um 0,31 %.

Zugleich sind sowohl die Registrierungen von Vorsorgevollmachten als auch die von Bevollmächtigten gestellten Genehmigungsanträge weiter angestiegen. Die Zahl der beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrierten Vorsorgevollmachten stieg weiter an. In rund Dreiviertel der erfolgten Neueintragungen waren auch Hinweise auf Patientenverfügungen1901a BGB) enthalten.

Erstbestellungen zum Betreuer

Bei den Erstbestellungen von Betreuern setzt sich der Rückgang aus den Vorjahren mit rund 5 % verstärkt fort (Zahlen 2014: 210.554; 2013: 221.262; Rückgang ggü. 2013 4,8 %). Auch hat sich der Rückgang des Anteils der ehrenamtlichen Betreuungen weiter fortgesetzt und beschleunigt. Der Gesamtanteil für ehrenamtliche Betreuer lag bei 56,98 % (2013: 59,06 %; 2012: 60,49 %), wobei der Anteil der nicht familienangehörigen Ehrenamtler ebenfalls weiter geringfügig sank (Anteil an der Gesamtzahl 2014: 5,56 %; 2013: 5,47 %; 2012: 5,39 %).

Bei den beruflichen Betreuungen wurde zum zweiten Mal die 40-Prozent-Marke überschritten (2014: 43,02 %; 2013: 40,94 %; 2012: 39,51 %) und stieg der Anteil der Vereinsbetreuungen weiter leicht an (2014: 6,47 %; 2013: 6,37 %; 2012: 6,27 %). Der Behördenbetreueranteil verminderte sich auf bisher niedrigstem Niveau (2014: 0,22 %; 2013: 0,25 %; 2012: 0,24 %). Selbstständige Berufsbetreuer wurden 2014 zu 36,33 % bestellt (2013: 34,32 %; 2012: 33 %). Der Anteil der nicht anwaltlichen Berufsbetreuer betrug dabei 2014 28,59 % (2013: 27,17 %; 2012: 26,23 %). Anwälte als Berufsbetreuer wurden zu 7,74 % bestellt (2013: 7,15 %; 2012: 6,77 %).


Im Jahre 2005 waren nach dem Zwischenbericht 2007 des Kölner ISG:

  • 26,5 % der von Berufsbetreuern betreuten Personen im Alter von 18 – 39 Jahren,
  • 47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren sowie
  • 26,5 % 70 Jahre und älter.

Nach dem Zwischenbericht 2007 des Kölner ISG waren folgende medizinische Diagnosen Grundlagen die Bestellung beruflicher Betreuer im Jahre 2005:

  • 6,9 % Körperliche Behinderung
  • 19,9 % Demenz
  • 16,7 % Sucht
  • 33,4 % sonstige psychische Krankheit
  • 15,9 % geistige Behinderung
  • 19,7 % Mischbild Krankheit und Behinderung

Betreuerwechsel

Bei Betreuerwechseln ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um rund 2,3 % (2014: 47.490; 2013: 46.428; 2012: 45.108). Auch waren die Betreueranteile erneut höchst unterschiedlich gegenüber den Erstbestellungen. Familienangehörige wurden zu 18,2 % (2013: 19,4 %; 2012: 19,8 %) bestellt, sonstige Ehrenamtler zu 12,6 % (2013: 12,8 %; 2012: 12,7 %). Die Zahlen sind nach langjährigem Rückgang stabil.

Die Bestellung selbstständiger Berufsbetreuer (inkl. Anwälte) erfolgte erstmals zu mehr als der Hälfte, nämlich 51,2 % (2013: 48,9 %; 2012: 48,8 %). Vereinsmitarbeiter wurden zu 17,7 % (2013: 18,2 % wie 2012), Behördenmitarbeiter zu 0,3 % (2013: 0,73 %; 2012: 0,53 %) bestellt. In 6.202 Fällen (2013: 6.586; 2012: 6.202) erfolgte ein Wechsel von beruflicher zu ehrenamtlicher Betreuung (entspricht 13,1 %; 2013: 14,2 %; 2012: 13,75 %). Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl beim Wechsel vom Berufsbetreuer zum Ehrenamtler um 5,8 %.

Verfahrenspfleger

Verfahrenspflegerbestellungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

Die Bestellung von Verfahrenspflegern stieg 2014 zwar nur minimal auf 137.671 (2013: 137.114), erreichte aber dennoch erneut den höchsten Wert seit Einführung des Betreuungsrechts. 2014 wurden in 64,22 % (2013: 64,59 %) der Fälle Rechtsanwälte als Verfahrenspfleger bestellt, in 35,78 % (2013: 35,41 %) andere beruflich tätige Personen. Ehrenamtliche Verfahrenspflegerbestellungen wurden statistisch weiterhin nicht erfasst.

Einwilligungsvorbehalte

Anordnung von Einwilligungsvorbehalten

Einwilligungsvorbehalte1903 BGB) Einwilligungsvorbehalte wurden im Jahre 2014 13.189-mal (2013: 13.278) angeordnet und somit minimal weniger als im Vorjahr. Die Quote von Einwilligungsvorbehalten in Relation zu Erstbestellungen lag im regionalen Vergleich 2014 zwischen 2,5 % (2013: 2,6 %, jeweils Bayern) und 11,35 % (2013: 10,49 %, jeweils Schleswig-Holstein). Mittelwert war 6,26 % (2013: 6 %; 2012: 5,83 %).

Heilbehandlungen

Genehmigte Heilbehandlungen

Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB (gefährliche Heilmaßnahmen) im Bereich der Gesundheitssorge sank 2014 gegenüber 2013 erheblich. Sie betrug 2014: 1.409 (2013 1.922) und damit 26,7 % unter den Zahlen des Vorjahres und 17,5 % über dem zuvor niedrigsten Wert 2012 von 1.707. Statistisch wird auch weiterhin nicht erfasst, ob es sich um Genehmigungen nach § 1904 Abs. 1 BGB (gefährliche Behandlungen) oder nach Abs. 2 (Beendigung bzw. Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen) handelt. Im Jahre 2014 waren von den Genehmigungsverfahren nach § 1904 BGB 349 = 22,34 % (2013: 470 = 22,19 %) nicht von Betreuern, sondern von Bevollmächtigten initiiert worden.

Erstmals wurden 2014 auch Genehmigungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Rahmen geschlossener Unterbringungen (§ 1906 Abs. 3 BGB) gezählt, die unter die seit dem 26.2.2013 geltende Regelung fallen. Hier wurden 5.745 Maßnahmen genehmigt und 400 abgelehnt. Die Maßnahmen gingen zu 66,4 % auf Anträge von Betreuern, zu 33,6 % auf Anträge von Bevollmächtigten zurück.


Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2014 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert

Einige weitere Zahlen:

Sterilisationsgenehmigungen1905 BGB) Sterilisationsgenehmigungen erfolgten 2014 wie im Vorjahr 36-mal und blieben somit auf einem langjährigen niedrigen Wert.

Bei Freiheitsentziehenden Maßnahmen ist ein unterschiedlicher Trend festzustellen. Sie wurden wie folgt genehmigt

  • Genehmigungen nach § 1906 Abs. 1 BGB

Freiheitsentziehende Maßnahmen wurden 55.292-mal (2013: 54.831) genehmigt. Der Anstieg betrug 0,84 %. 2014 gingen die Unterbringungsverfahren in 11.902 Fällen = 26 % (2013: 11.121 Fälle = 24,15 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück. Der Anteil von Maßnahmen von Bevollmächtigten hat sich somit erneut erhöht. Die Unterbringungsquote je 10.000 Einwohner lag 2014 zwischen 1,85 (2013: 1,6, jeweils Brandenburg) und 14,55 (2013: 14,17; jeweils Bayern). Mittelwert war 2014 6,81 (2013 6,79).


  • Genehmigungen nach § 1906 Abs. 4 BGB

Unterbringungsähnliche Maßnahmen , wie Fixierungen und Bettgitter, wurden im Jahre 2014 60.438-mal genehmigt (2013 75.727; 2012 85.132). Der massive Rückgang des Jahres 2013 von über 9.400 Fällen, umgerechnet 11,04 % hat sich 2014 mit 15.289 Fällen = 20,2 % noch einmal deutlich gesteigert. Damit hat sich die sinkende Genehmigungszahl erneut fortgesetzt und beschleunigt. Dies dürfte ein deutlicher Erfolg von Initiativen wie ReduFix und dem Werdenfelser Weg sein.

Im Jahr 2014 gingen die unterbringungsähnlichen Maßnahmen in 22.654 Fällen = 34,01 % (2013: 30.258 Fälle = 35,98 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück. Der Rückgang der Gesamtmaßnahmen ist 2014 jeweils zur Hälfte auf weniger Anträge von Betreuern und Bevollmächtigten zurückzuführen, anders noch als 2013, wo der Rückgang im Wesentlichen auf weniger Anträge von Betreuern zurückzuführen war.

Die Quote unterbringungsähnlicher Maßnahmen je 10.000 Einwohner schwankte 2014 zwischen 0,84 (2013: 1 %, jeweils Berlin) und 14,44 (2013: 15,3, Bayern). Mittelwert war 7,44 (2013: 9,38).

Betreuungsvereine

Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine stieg 2014 auf 838 (gegenüber 832 im Jahr 2013). Durch Landesmittel gefördert wurden 619 Vereine (2012: 615). Die Fördersumme betrug 2014 10.286 Mio. € (2013 10.342 Mio. €). Dies war 2014 bundesweit je 1.000 Einwohner eine Summe von 126,86. Bei den 2014er Zahlen fehlen die Fördersummen aus dem Saarland (2013: 293.000,– €). Es gibt erhebliche Unterschiede in den Bundesländern. Die kommunale Förderung konnte wegen der Unterschiedlichkeit der Modelle nicht verglichen werden.

Aufwendungsersatz und Vergütung

Die Ausgaben der Staatskasse für Aufwendungsersatz und Vergütungen der Betreuer und Verfahrenspfleger betrugen 2014 nach der Erhebung des Bundesamtes für Justiz 841.616,9 Mio. € (2013: 826,9 Mio. €). Die Kosten stiegen daher gegenüber dem Vorjahr um 1,78 %. Innerhalb der Gesamtkosten sank der Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB) um 4,04 %, die Aufwandspauschalen für Ehrenamtler (§ 1835a BGB) stiegen um 18,22 %, die Pauschalvergütungen für Berufs- und Vereinsbetreuer (§§ 4, 5, 7 VBVG) sanken erstmals um 0,36 % und die Verfahrenspflegervergütungen stiegen um 5,88 %. Der große Anstieg bei der Aufwandspauschale dürfte auf die zum 1.8.2013 erfolgte Anhebung von 323,– auf 399,– € zu erklären sein.

Siehe auch


Literatur

  • Bienwald: Die betreute Republik. Zur übergroßen Zahl von Betreuungsfällen; BtPrax 2002,3
  • Böhm: Warum bestellen die Gerichte so viele (oder so wenige) Betreuer; BtPrtax 1996, 86
  • der Berufsbetreuer/innen: Situation und Perspektiven der Professionalisierung von Berufsbetreuern (bdb argumente Nr. 2), Hamburg 2004
  • Coeppicus, Faszinierende Zahlen zum Betreuungsrecht, Rpfleger 2000,50 sowie
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  • Crefeld: Von den wachsenden Bedürfnissen nach Betreuern in unserer Gesellschaft; in: Einer trage des anderen Last; Tagungsdokumentation der Ev. Akademie Loccum; Rehburg-Loccum, 1999
  • Crefeld: Gesundheitsberichterstattung zur Anwendung des Unterbringungsrechts nach dem PsychKG NRW und dem Betreuungsrecht; FESA-Transfer-Beiträge, Band 12; Bochum 2005, ISSN 0948-2501
  • Crefeld: Das durchschnittliche Risiko, betreut zu werden (PDF)
  • Darsow-Schütte/Müller: Zahl der Einweisungen nach PsychKG in 10 Jahren verdoppelt. Nr. PsychPrax 28 / 2001 S. 226
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  • ders. Dokumentation Betreuungszahlen 2000; BtPrax 2002, 25
  • ders.: Zur steigenden Zahl von Menschen unter rechtlicher Betreuung; Verbandszeitung des BdB 39/2002, S. 21
  • ders.: Betreuungszahlen 2001; BtPrax 2002, 204
  • ders.: Betreuungszahlen 2002; BtPrax 2003, 257
  • ders.: Betreuungszahlen 2003; BtPrax 2004, 227
  • ders.: Betreuungszahlen 2004; BtPrax 2006, 65
  • ders.: Betreuungszahlen 2005; BtPrax 2007, 3
  • ders.: Betreuungszahlen 2006/2007; BtPrax 2008, 251
  • ders.: Betreuungszahlen 2008; BtPrax 2009, 273
  • ders.: Betreuungszahlen 2009; BtPrax 6/2010
  • ders.: Betreuungszahlen 2010; BtPrax 2011, 248
  • ders.: Betreuungszahlen 2011; BtPrax 2012, 242
  • ders. Betreuungszahlen 2012; BtPrax 2013, 242
  • ers. Betreuungszahlen 2013, BtPrax 2014, 256
  • Deutscher Bundestag: Bundestagsdrucksache 13/7133 vom 5.3.1997
  • Dodegge: Warum bestellen die Gerichte so viele Betreuer? BtPrax 1996, 8
  • ders. : Magische Zahlen im Betreuungsrecht, NJW 2014, 3681
  • Fuchs: Was sind die Ursachen für das Phänomen steigender (oder fallender) Zahlen rechtlicher Betreuungen in Gegenwartsgesellschaften; BtPrax 2015, 213
  • Funk/Oberlander: Berufsbild und Qualitätssicherung in der Berufsbetreuung; Hamburg 2003
  • Goers: Sind Betreuungsvereine bald Vergangenheit? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung; BdB Aspekte 42/2002, 15
  • Hoffmann/Tamayo Korte: Betreuungsrechtliche Praxis in Einrichtungen der stat. Altenhilfe; Stuttgart 2002
  • Lüdecke: Rechtliche Betreuer – die neuen Preistreiber ? BtPrax 2003, 217
  • Marschner: Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Unterbringung; BtPrax 2006, 125
  • Müller: Zum Recht und zur Praxis der betreuungsrechtlichen Unterbringung; BtPrax 2006, 123
  • Müller P: Zwangseinweisungen nehmen zu. Dtsch Ärztebl 101, A 2794 – 2798 (Heft 2004, 42)
  • Oberloskamp u.a.: Hauptamtliche Betreuer und Sachverständige; Köln 1992
  • Rosenow: Warum es jedes Jahr mehr Betreuungen gibt, BtPrax 2002, 111
  • Schloemer: Warum regen Krankenhäuser, Altenheime und soziale Diensteso viele Betreuungen an? BtPrax 1996, 12
  • Sellin/Engels: Qualität, Aufgabenverteilung und Verfahrensaufwand bei rechtlicher Betreuung, Köln 2003
  • Spengler A et al.: Zwangseinweisungen – bundesweite Basisdaten und Trends. Nervenarzt 76: Jg. 2005, S. 363
  • VGT e.V.: Stellungnahme des VGT vom 24.2.04 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, Anlage 1; *Betrifft: Betreuung Nr. 7, S. 58; Recklinghausen 2004
  • Weinbörner: Zur Vergabe einer rechtstatsächlichen Untersuchung zum Betreuungsrecht; BtPrax 2002, 22
  • Zenz u.a.: Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige, Köln 1987


Weblinks