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[[Bild:Betreuungszahlen.gif|thumb|300px|right|Anzahl der Betreuten am Jahresende]]
 
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[[Bild:Betreuungszahlen_einwohner.gif|thumb|300px|right|Betreuungen je Einwohner]]
 
[[Bild:Betreuungszahlen_einwohner.gif|thumb|300px|right|Betreuungen je Einwohner]]
==Betreuungszahlen 2005 - 2014==
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==Betreuungszahlen 2005 - 2015==
    
'''Gesamtübersichten:'''
 
'''Gesamtübersichten:'''
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*[https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/2015/Betreuungsstatistik_2015.pdf Betreuungszahlen Grafische Auswertung 2015]
 
*[http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bt-prax/downloads.html#c24670 Betreungszahlen-Auswertung von 2005 bis 2014]
 
*[http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bt-prax/downloads.html#c24670 Betreungszahlen-Auswertung von 2005 bis 2014]
 
*[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Betreuungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Originalzahlen des BfJ von 1992 - 2014), PDF]
 
*[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Betreuungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Originalzahlen des BfJ von 1992 - 2014), PDF]
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==Verfahrenspfleger==
 
==Verfahrenspfleger==
 
[[Bild:Verfahrenspfleger.gif|thumb|right|Verfahrenspflegerbestellungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren]]
 
[[Bild:Verfahrenspfleger.gif|thumb|right|Verfahrenspflegerbestellungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren]]
Die Bestellung von [[Verfahrenspfleger]]n sank nach der erheblichen Seigerung im Jahre 2010 wieder um 3,76 % (Gesamtzahl 2011: 124.623, 2010: 129.491; 2009: 113.104), erreichte aber dennoch den zweithöchsten Wert seit Einführung des Betreuungsrechtes.
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Die Bestellung von Verfahrenspflegern stieg 2014 zwar nur minimal auf 137.671 (2013: 137.114), erreichte aber dennoch erneut den höchsten Wert seit Einführung des Betreuungsrechts. 2014 wurden in 64,22 % (2013: 64,59 %) der Fälle Rechtsanwälte als Verfahrenspfleger bestellt, in 35,78 % (2013: 35,41 %) andere beruflich tätige Personen. Ehrenamtliche Verfahrenspflegerbestellungen wurden statistisch weiterhin nicht erfasst.
2011 wurden in 61,49 % (2010: 61,12 % 2009: 67,25 %) der Fälle Anwälte als Verfahrenspfleger bestellt, in 38,51 % (2010: 38,88 % , 2009: 32,75 %) andere beruflich tätige Personen . Ehrenamtliche Verfahrenspflegerbestellungen wurden statistisch nicht erfasst.
      
==Einwilligungsvorbehalte==
 
==Einwilligungsvorbehalte==
    
[[Bild:Einwilligungsvorbehalte.gif|thumb|right|Anordnung von Einwilligungsvorbehalten]]
 
[[Bild:Einwilligungsvorbehalte.gif|thumb|right|Anordnung von Einwilligungsvorbehalten]]
[[Einwilligungsvorbehalt]]e (§ 1903 BGB) wurden 14.207 mal   angeordnet (2010: 14.860,  2009: 14.132). Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 4,39 %. Die Quote von Einwilligungsvorbehalten in Relation zu Erstbestellungen lag im regionalen Vergleich 2011 zwischen 1,2 % [Bremen] und 10,35 % [Brandenburg] (Vorjahr 3,4 % [Bayern] und 9,48 [Brandenburg]. Der Mittelwert lag 2010 bei 5,83 % (2010: 5,92 %, 2009: 5,64 %).
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[[Einwilligungsvorbehalt]]e (§ 1903 BGB) Einwilligungsvorbehalte wurden im Jahre 2014 13.189-mal (2013: 13.278) angeordnet und somit minimal weniger als im Vorjahr. Die Quote von Einwilligungsvorbehalten in Relation zu Erstbestellungen lag im regionalen Vergleich 2014 zwischen 2,5 % (2013: 2,6 %, jeweils Bayern) und 11,35 % (2013: 10,49 %, jeweils Schleswig-Holstein). Mittelwert war 6,26 % (2013: 6 %; 2012: 5,83 %).
    
==Heilbehandlungen==
 
==Heilbehandlungen==
 
[[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]]
 
[[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]]
Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) im Bereich der Gesundheitssorge sank 2011 erheblich gegenüber den Vorjahren. Sie betrug 2011 2.137 (2010: 3.374, 2009 3.383) und lag damit um rund 36,7 % unter dem Vorjahr. Statistisch wird auch weiterhin nicht erfasst, ob es sich um Genehmigungen nach § 1904 Abs. 1 BGB (gefährliche Behandlungen) oder nach Abs. 2 (Beendigung bzw. Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen) handelt. Im Jahre 2011 waren von den Genehmigungsverfahren nach § 1904 BGB 465 = 19,96 % (Vorjahr 513 = 14,24 %  nicht von Betreuern, sondern von Bevollmächtigten initiiert worden.
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Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) im Bereich der Gesundheitssorge sank 2014 gegenüber 2013 erheblich. Sie betrug 2014: 1.409 (2013 1.922) und damit 26,7 % unter den Zahlen des Vorjahres und 17,5 % über dem zuvor niedrigsten Wert 2012 von 1.707.  
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Statistisch wird auch weiterhin nicht erfasst, ob es sich um Genehmigungen nach § 1904 Abs. 1 BGB (gefährliche Behandlungen) oder nach Abs. 2 (Beendigung bzw. Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen) handelt. Im Jahre 2014 waren von den Genehmigungsverfahren nach § 1904 BGB 349 = 22,34 % (2013: 470 = 22,19 %) nicht von Betreuern, sondern von Bevollmächtigten initiiert worden.
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Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2009 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert
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Erstmals wurden 2014 auch Genehmigungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Rahmen geschlossener Unterbringungen (§ 1906 Abs. 3 BGB) gezählt, die unter die seit dem 26.2.2013  geltende Regelung fallen. Hier wurden 5.745 Maßnahmen genehmigt und 400 abgelehnt. Die Maßnahmen gingen zu 66,4 % auf Anträge von Betreuern, zu 33,6 % auf Anträge von Bevollmächtigten zurück.
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Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2014 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert
    
==Einige weitere Zahlen:==
 
==Einige weitere Zahlen:==
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[[Sterilisation]]sgenehmigungen (§ 1905 BGB)  erfolgten 41 mal (2010: 38).
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[[Sterilisation]]sgenehmigungen (§ 1905 BGB)  Sterilisationsgenehmigungen erfolgten 2014 wie im Vorjahr 36-mal und blieben somit auf einem langjährigen niedrigen Wert.
    
Bei [[Unterbringung|Freiheitsentziehenden Maßnahmen]] ist ein unterschiedlicher Trend festzustellen. Sie wurden wie folgt genehmigt  
 
Bei [[Unterbringung|Freiheitsentziehenden Maßnahmen]] ist ein unterschiedlicher Trend festzustellen. Sie wurden wie folgt genehmigt  
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*Genehmigungen nach § 1906 Abs. 1 BGB
 
*Genehmigungen nach § 1906 Abs. 1 BGB
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Freiheitsentziehende Maßnahmen wurden 57.116 mal (2010: 55.366, 2009: 54.131) genehmigt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 3,16 %. 2011 gingen die [[Unterbringungsverfahren]] in 9.064 Fällen (2010: 8.051 Fälle =14,07 %, 2009: 6.952 = 12,81 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück Die Unterbringungsquote je 10.000 Einwohner lag 2011 wie 2010 zwischen 1,66  (2009 1,59, jeweils Thüringen) und 13,38 (2010: 13,42, 2009: 13,59; jeweils Bayern). Mittelwert war 6,98 (2010: 6,77, 2009:  6,62).
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Freiheitsentziehende Maßnahmen wurden 55.292-mal (2013: 54.831) genehmigt. Der Anstieg betrug 0,84 %.
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2014 gingen die [[Unterbringungsverfahren]] in 11.902 Fällen = 26 % (2013: 11.121 Fälle = 24,15 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück. Der Anteil von Maßnahmen von Bevollmächtigten hat sich somit erneut erhöht. Die Unterbringungsquote je 10.000 Einwohner lag 2014 zwischen 1,85 (2013: 1,6, jeweils Brandenburg) und 14,55 (2013: 14,17; jeweils Bayern). Mittelwert war 2014 6,81 (2013 6,79).  
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*Genehmigungen nach § 1906 Abs. 4 BGB
 
*Genehmigungen nach § 1906 Abs. 4 BGB
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[[Unterbringungsähnliche Maßnahme]]n , wie Fixierungen und Bettgitter wurden im Jahre 2011 89.074 mal genehmigt (2010: 98.119, 2009: 96.062). Dies ist ein Rückgang von 9,2 % ggü. dem Vorjahr. Möglicherweise machen sich Projekte zur Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen damit erstmalig statistisch bemerkbar.  
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[[Unterbringungsähnliche Maßnahme]]n , wie Fixierungen und Bettgitter, wurden im Jahre 2014 60.438-mal genehmigt (2013 75.727; 2012 85.132). Der massive Rückgang des Jahres 2013 von über 9.400 Fällen, umgerechnet 11,04 % hat sich 2014 mit 15.289 Fällen = 20,2 % noch einmal deutlich gesteigert. Damit hat sich die sinkende Genehmigungszahl erneut fortgesetzt und beschleunigt. Dies dürfte ein deutlicher Erfolg von Initiativen wie ReduFix und dem Werdenfelser Weg sein.
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Im Jahr 2014 gingen die unterbringungsähnlichen Maßnahmen in 22.654 Fällen = 34,01 % (2013: 30.258 Fälle = 35,98 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück. Der Rückgang der Gesamtmaßnahmen ist 2014 jeweils zur Hälfte auf weniger Anträge von Betreuern und Bevollmächtigten zurückzuführen, anders noch als 2013, wo der Rückgang im Wesentlichen auf weniger Anträge von Betreuern zurückzuführen war.
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Im Jahr 2011 gingen die unterbringungsähnlichen Maßnahmen in 29.694 Fällen = 30,68  (2010: 29.416 Fälle = 27,75 %, 2009: 23.676 = 24,65 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück. Der Rückgang der Gesamtmaßnahmen ist daher ausschließlich auf geringere Anträge von Betreuern zurück zu führen.
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Die Quote unterbringungsähnlicher Maßnahmen je 10.000 Einwohner schwankte 2014 zwischen 0,84 (2013: 1 %, jeweils Berlin) und 14,44 (2013: 15,3, Bayern). Mittelwert war 7,44 (2013: 9,38).
    
==Betreuungsvereine==
 
==Betreuungsvereine==
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Die Zahl der anerkannten [[Betreuungsverein]]e stieg auf 826 (gegenüber 814 im Jahre 2010). Durch Landesmittel gefördert wurden 614  Vereine (2010: 641, 2009: 627) . Die Fördersumme betrug 2011 10,104 Mio. € (2010: 9,881, 2009: 9,909 Mio. €). Dies war bundesweit je 1000 Einwohner eine Summe von 123,46 (2010: 120,88, 2009:  121,14 €) . Es gibt erhebliche Unterschiede in den Bundesländern. Die kommunale Förderung konnte wegen der Unterschiedlichkeit der Modelle nicht verglichen werden.
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Die Zahl der anerkannten [[Betreuungsverein]]e stieg 2014 auf 838 (gegenüber 832 im Jahr 2013). Durch Landesmittel gefördert wurden 619 Vereine (2012: 615). Die Fördersumme betrug 2014 10.286 Mio. € (2013 10.342 Mio. €). Dies war 2014 bundesweit je 1.000 Einwohner eine Summe von 126,86.  Bei den 2014er Zahlen fehlen die Fördersummen aus dem Saarland (2013: 293.000,€). Es gibt erhebliche Unterschiede in den Bundesländern. Die kommunale Förderung konnte wegen der Unterschiedlichkeit der Modelle nicht verglichen werden.
    
==Aufwendungsersatz und Vergütung==
 
==Aufwendungsersatz und Vergütung==
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Die Ausgaben der Staatskasse für [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung|Vergütungen der Betreuer]] und [[Verfahrenspfleger]] betrugen 2011 nach der Erhebung des BfJ 743,7 Mio. € (2010: 683,7 Mio. €, 2009: 688,4 Mio. €). Die Kosten stiegen damit nach einem kleinen Rückgang im Vorjahr erneut um 8,78 % . Innerhalb der Gesamtkosten sanken der Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB) um 5,01 %; die Aufwandspauschalen für Ehrenamtler (§ 1835a BGB) stiegen um 4,08 %, die Pauschalvergütung für Berufsbetreuer (§ 5 VBVG) um 9,54 % und die Verfahrenspflegervergütungen um 6,56 %.
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Die Ausgaben der Staatskasse für [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung|Vergütungen der Betreuer]] und [[Verfahrenspfleger]] betrugen 2014 nach der Erhebung des Bundesamtes für Justiz 841.616,9 Mio. € (2013: 826,9 Mio. €). Die Kosten stiegen daher gegenüber dem Vorjahr um 1,78 %.
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Innerhalb der Gesamtkosten sank der Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB) um 4,04 %, die Aufwandspauschalen für Ehrenamtler (§ 1835a BGB) stiegen um 18,22 %, die Pauschalvergütungen für Berufs- und Vereinsbetreuer (§§ 4, 5, 7 VBVG) sanken erstmals um 0,36 % und die Verfahrenspflegervergütungen stiegen um 5,88 %. Der große Anstieg bei der Aufwandspauschale dürfte auf die zum 1.8.2013 erfolgte Anhebung von 323,– auf 399,– € zu erklären sein.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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*ders.: Betreuungszahlen 2011; BtPrax 2012, 242
 
*ders.: Betreuungszahlen 2011; BtPrax 2012, 242
 
*ders. Betreuungszahlen 2012; BtPrax 2013, 242
 
*ders. Betreuungszahlen 2012; BtPrax 2013, 242
*ers. Betreuungszahlen 2013, BtPrax 2014, 256
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*ders. Betreuungszahlen 2013, BtPrax 2014, 256
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*ders. Betreuungszahlen 2014, BtPrax 2016, 9
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*ders.: Betreuungszahlen 2015, BtPrax 2016, 218
 
*Deutscher Bundestag: Bundestagsdrucksache 13/7133 vom 5.3.1997
 
*Deutscher Bundestag: Bundestagsdrucksache 13/7133 vom 5.3.1997
 
*Dodegge: Warum bestellen die Gerichte so viele Betreuer? BtPrax 1996, 8
 
*Dodegge: Warum bestellen die Gerichte so viele Betreuer? BtPrax 1996, 8

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