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===Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang===  
 
===Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang===  
'''[http://www.sozial.de/default.htm?archiv/a387.php3 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 1996], {{Rspr|25 Wx 60/96}}''':
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[[Bild:Gericht2.jpg|right]]
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'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 1996, {{Rspr|25 Wx 60/96}}''':
    
Eine Vollmacht zur Alleinvertretungsbefugnis in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist eine Generalvollmacht auch für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit. Sie bedarf keiner Eingrenzung der dem Bevollmächtigten übertragenen Befugnisse, ermächtigt diesen allerdings nicht dazu, außerhalb des rechtsgeschäftlichen Bereichs Einwilligungen zu Eingriffen in die körperliche Integrität oder die persönliche Freiheit zu erklären.
 
Eine Vollmacht zur Alleinvertretungsbefugnis in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist eine Generalvollmacht auch für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit. Sie bedarf keiner Eingrenzung der dem Bevollmächtigten übertragenen Befugnisse, ermächtigt diesen allerdings nicht dazu, außerhalb des rechtsgeschäftlichen Bereichs Einwilligungen zu Eingriffen in die körperliche Integrität oder die persönliche Freiheit zu erklären.
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'''BGH, Urteil vom 2. Juli 1986  – {{Rspr|VIII ZR 194/85}} ''':
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'''BGH, Urteil vom 02.07.1986  – {{Rspr|VIII ZR 194/85}} ''':
    
In der Erteilung einer Postvollmacht liegt nicht zugleich die Erteilung einer privatrechtlichen Vollmacht.
 
In der Erteilung einer Postvollmacht liegt nicht zugleich die Erteilung einer privatrechtlichen Vollmacht.

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