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====Analphabetismus als Betreuungsgrund ?====
 
====Analphabetismus als Betreuungsgrund ?====
'''LG Kleve, Beschluss vom 7.3.2013, 4 T 29/13''', FamRZ 2013, 1835;  
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'''LG Kleve, Beschluss vom 7.3.2013, 4 T 29/13''', FamRZ 2013, 1835 = NJW-RR 2013, 1161;  
    
§ 1896 BGB kann auf Analphabeten nicht analog angewendet werden, da es sich bei Analphabetismus nicht um eine Behinderung handelt. Da alle Menschen als Analphabeten geboren werden, liegt kein angeborenes Intelligenzdefizit vor. Auch ein später erworbenes Intelligenzdefizit scheidet aus, es handelt sich schlichtweg um eine nicht erlernte Fähigkeit, die auch nicht den Schluss auf eine geistige Behinderung zulässt – schließlich sind fast die Hälfte der Weltbevölkerung Analphabeten.
 
§ 1896 BGB kann auf Analphabeten nicht analog angewendet werden, da es sich bei Analphabetismus nicht um eine Behinderung handelt. Da alle Menschen als Analphabeten geboren werden, liegt kein angeborenes Intelligenzdefizit vor. Auch ein später erworbenes Intelligenzdefizit scheidet aus, es handelt sich schlichtweg um eine nicht erlernte Fähigkeit, die auch nicht den Schluss auf eine geistige Behinderung zulässt – schließlich sind fast die Hälfte der Weltbevölkerung Analphabeten.

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